Sozialabgaben auf die Rente
Gesetzlich krankenversicherte Rentner zahlen im Jahr 2026 auf ihre Bruttorente den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent plus den kassenindividuellen Zusatzbeitrag, im Schnitt etwa 2 bis 2,5 Prozentpunkte. Die Deutsche Rentenversicherung übernimmt davon etwa die Hälfte, sodass der effektive Abzug aus der Rente niedriger ausfällt, zugleich wird zusätzlich ein Beitrag zur Pflegeversicherung erhoben, der für Kinderlose höher ist. Diese Beiträge mindern die Rente bereits, bevor die Steuerberechnung beginnt.
Steuern: Besteuerungsanteil und Rentenfreibetrag
Für neue Rentnerjahrgänge steigt der steuerpflichtige Anteil der Rente schrittweise an; wer 2026 in Rente geht, muss rund 84 Prozent seiner gesetzlichen Rente versteuern, 16 Prozent bleiben dauerhaft steuerfrei. Dieser prozentuale Rentenfreibetrag wird im ersten vollen Rentenbezugsjahr festgeschrieben und gilt lebenslang, wobei spätere Rentenerhöhungen in voller Höhe steuerpflichtig sind. Ob tatsächlich Einkommensteuer gezahlt werden muss, hängt zusätzlich davon ab, ob die Summe aller Einkünfte den allgemeinen Grundfreibetrag überschreitet.
Beispiel: Was real auf dem Konto landet
Von einer mittleren Bruttorente – etwa 1.500 Euro im Monat – fallen nach Abzug von Kranken- und Pflegeversicherung zunächst grob 150 bis 200 Euro für Sozialbeiträge weg. Liegt die so geminderte Rente über den steuerlichen Freigrenzen, kommen auf den verbleibenden Betrag noch Einkommensteuern hinzu, sodass je nach individueller Lage am Ende oft 70 bis 80 Prozent der Bruttorente als Nettorente auf dem Konto ankommen. Gerade bei mehreren Einkunftsarten (z. B. gesetzliche Rente plus Betriebsrente) lohnt sich daher eine Beratung, um böse Überraschungen zu vermeiden.
Von der gesetzlichen Bruttorente bleibt nach Abzug von Kranken‑ und Pflegeversicherungsbeiträgen sowie eventuellen Steuern oft deutlich weniger übrig, als viele erwarten. Entscheidend sind dabei der Rentenbeginn (wegen des Besteuerungsanteils), die Beitragssätze der Krankenkasse und ob neben der Rente noch weitere Einkünfte vorliegen.
Praktisch heißt das: Kleine und mittlere Renten bleiben häufig unterhalb der Steuerpflicht, werden aber spürbar durch Sozialabgaben gemindert, während höhere Renten zusätzlich einkommensteuerpflichtig sind. Wer seine tatsächliche Nettorente planen will, sollte daher frühzeitig Brutto‑Netto‑Rentenrechner nutzen oder Beratung in Anspruch nehmen, statt sich nur an der ausgewiesenen Bruttorente zu orientieren.
Für eine exakte Beispielrechnung braucht es Annahmen: Rentenbeginn 2026, gesetzlich pflichtversichert in der KVdR, durchschnittlicher Zusatzbeitrag, keine weiteren Einkünfte, keine Kirchensteuer, Steuerklasse I. Die folgenden Zahlen sind Orientierungswerte, zeigen aber realistische Größenordnungen.
Beispielrechnungen Nettorente 2026
- Rentenbeginn: 2026
- Gesetzliche Rente, Pflichtversicherung in der KVdR
- Durchschnittlicher Zusatzbeitrag, keine Kirchensteuer, Steuerklasse I, keine weiteren Einkünfte
- Besteuerungsanteil neue Rentner 2026: rund 84–85% (gesetzlicher Stufenplan)
Beispiel 1: Bruttorente 1.500 Euro (Rentenbeginn 2026)
Brutto:
- 1.500 Euro/Monat → 18.000 Euro/Jahr
Sozialabgaben (orientiert an aktuellen Sätzen):
- Krankenversicherung: ca. 16,2% insgesamt, davon etwa die Hälfte Eigenanteil → rund 8,1% von 1.500 € ≈ 122 €
- Pflegeversicherung: ca. 3,4% → rund 51 €
Netto vor Steuern:
- 1.500 − 173 ≈ 1.327 €/Monat
Steuern (Rentenbeginn 2026):
- Steuerpflichtiger Rentenanteil: ca. 84–85% von 18.000 € → rund 15.120–15.300 €/Jahr
- Angenommener steuerlicher Grundfreibetrag 2026 leicht höher als 2025, hier näherungsweise ca. 12.300 €/Jahr (Trend aus Tabellen und Prognosen).
- Zu versteuerndes Einkommen aus Rente: grob 2.800–3.000 €/Jahr
Daraus ergibt sich – je nach genauer Berechnung und Pauschalen – eine Einkommensteuer von etwa 420–450 €/Jahr, also rund 35–40 €/Monat.
Ergebnis (Rentenbeginn 2026):
- Nettorente nach Sozialabgaben und Steuern ≈ 1.327 − 40 ≈ 1.290 €/Monat
- Damit bleibt die Nettorente in ähnlicher Größenordnung wie beim Jahrgang 2025, aber mit leicht höherem Steueranteil.
Beispiel 2: Bruttorente 2.000 Euro (Rentenbeginn 2026)
Brutto:
- 2.000 €/Monat → 24.000 €/Jahr
Sozialabgaben:
- Krankenversicherung: ca. 8,1% Eigenanteil von 2.000 € → rund 162 €
- Pflegeversicherung: ca. 3,4% → rund 68 €
- Summe Sozialabgaben: ca. 230 €/Monat → 2.760 €/Jahr
Netto vor Steuern:
- 2.000 − 230 ≈ 1.770 €/Monat
Steuern (Rentenbeginn 2026):
- Steuerpflichtiger Rentenanteil: ca. 84–85% von 24.000 € → rund 20.160–20.400 €/Jahr
- Abzüglich angenommener Grundfreibetrag 2026 (≈ 12.300 €): steuerpflichtig grob 7.900–8.100 €/Jahr
Darauf fällt – anhand typischer Rechenbeispiele und Online-Rechnern – eine Einkommensteuer im Bereich von rund 1.250–1.450 €/Jahr an, also etwa 105–120 €/Monat.
Ergebnis (Rentenbeginn 2026):
- Nettorente nach Sozialabgaben und Steuern ≈ 1.770 − 115 ≈ 1.650 €/Monat (Mittelwert im genannten Korridor)
Diese Gegenüberstellung zeigt: Mit späterem Rentenbeginn steigt der steuerpflichtige Anteil der Rente weiter, wodurch bei gleichen Bruttobeträgen die Netto-Rente tendenziell etwas sinkt, sofern Beitragssätze und Freibeträge sich nicht massiv zugunsten der Rentner verändern.
Zusammenfassung: Bruttorente – Nettorente
Von der gesetzlichen Bruttorente bleibt nach Abzug von Kranken‑ und Pflegeversicherungsbeiträgen sowie eventuellen Steuern oft deutlich weniger übrig, als viele erwarten. Entscheidend sind dabei der Rentenbeginn (wegen des Besteuerungsanteils), die Beitragssätze der Krankenkasse und ob neben der Rente noch weitere Einkünfte vorliegen.
Praktisch heißt das: Kleine und mittlere Renten bleiben häufig unterhalb der Steuerpflicht, werden aber spürbar durch Sozialabgaben gemindert, während höhere Renten zusätzlich einkommensteuerpflichtig sind. Wer seine tatsächliche Nettorente kennen will, muss also ein wenig rechnen!

