Die vier Bausteine der Rentenformel
- Entgeltpunkte (Rentenpunkte): Sie spiegeln Ihr Einkommen im Vergleich zum durchschnittlichen Einkommen aller Versicherten wider.
- Zugangsfaktor: Belohnt spätere Rente und bestraft vorgezogene Rente (Abschläge bzw. Zuschläge).
- Aktueller Rentenwert: Euro-Betrag, den ein Entgeltpunkt aktuell pro Monat wert ist (bundeseinheitlich).
- Rentenartfaktor: Gewichtung je nach Rentenart (Altersrente, Erwerbsminderungsrente, Hinterbliebenenrente).
Entgeltpunkte: So zählen Ihre Arbeitsjahre
Entgeltpunkte sind der wichtigste Faktor für die Rentenhöhe.
- Pro Jahr gilt:
Jahresbruttoeinkommen ÷ Durchschnittsentgelt = Entgeltpunkte dieses Jahres. - Wer genau den Durchschnittslohn verdient, erhält 1,0 Punkt pro Jahr; bei geringerem oder höherem Einkommen entsprechend weniger oder mehr.
- Auch Zeiten mit Kindererziehung, Pflege von Angehörigen, Ausbildung sowie bestimmte Zeiten von Krankheit und Arbeitslosigkeit können Entgeltpunkte bringen.
Über das Erwerbsleben werden alle Punkte addiert – daraus ergibt sich Ihre persönliche Punktsumme.
Zugangsfaktor: Abschläge und Zuschläge
Der Zugangsfaktor bestimmt, ob Ihre Rente gekürzt oder erhöht wird.
- Start zur Regelaltersgrenze: Zugangsfaktor 1,0 (keine Kürzung oder Erhöhung).
- Vorzeitige Rente: Pro Monat vor der Regelaltersgrenze 0,3 % Abschlag, dauerhaft.transparent-beraten+1
- Späterer Rentenbeginn: Pro Monat nach der Regelaltersgrenze 0,5 % Zuschlag.
Wer also 24 Monate früher in Rente geht, hat 24 × 0,3 % = 7,2 % dauerhaften Abschlag auf die Bruttorente.
Aktueller Rentenwert: Was ein Punkt in Euro bringt
Der aktuelle Rentenwert legt fest, wie viel ein Entgeltpunkt pro Monat wert ist.
- Er wird regelmäßig (zum 1. Juli) an Lohnentwicklung und gesetzliche Vorgaben angepasst.
- Für ganz Deutschland gilt seit der vollständigen Angleichung ein einheitlicher Rentenwert, der in Euro festgelegt wird (z.B. rund 40 Euro pro Entgeltpunkt).
Steigt der aktuelle Rentenwert, erhöhen sich alle bestehenden Renten im Rahmen der jährlichen Rentenanpassung.
Rentenartfaktor: Unterschiedliche Rentenarten
Der Rentenartfaktor unterscheidet nach Art der Rente.
Typische Werte:
- Altersrente: 1,0.
- Rente wegen voller Erwerbsminderung: 1,0.
- Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung: 0,5.
- Große Witwen-/Witwerrente: 0,55 bzw. 0,6 (abhängig von Heirats- und Sterbedatum).
- Halbwaisenrente: 0,1; Vollwaisenrente: 0,2.
Für die klassische Altersrente ist der Faktor 1,0 – hier wirkt also voll, was Sie an Entgeltpunkten gesammelt haben.
Schritt-für-Schritt: So lässt sich die eigene Rente grob schätzen
Mit wenigen Angaben können Rentner die ungefähre Bruttorente abschätzen.
- Entgeltpunkte ermitteln
- Summe der Entgeltpunkte aus der jährlichen Renteninformation bzw. dem Rentenbescheid ablesen.
- Aktuellen Rentenwert einsetzen
- Entgeltpunkte × aktueller Rentenwert = vorläufige Rente ohne Zu- oder Abschläge.
- Zugangsfaktor berücksichtigen
- Bei regulärem Rentenbeginn Zugangsfaktor 1,0.
- Bei vorgezogener oder späterer Rente den Faktor entsprechend anpassen.
- Rentenartfaktor einfügen
- Für Altersrente bleibt der Rentenartfaktor 1,0, bei anderen Rentenarten den jeweiligen Wert nutzen.
Erst danach folgen Abzüge für Kranken- und Pflegeversicherung sowie ggf. Steuern, um von der Brutto‑ zur Netto‑Rente zu kommen.
Wichtige Einflussfaktoren für die Rentenhöhe
Neben der Formel selbst bestimmen verschiedene Lebensumstände, wie hoch die Rente ausfällt.
- Höhe und Dauer des versicherten Einkommens (Vollzeit/Teilzeit, Niedriglohn, Spitzenverdienst).
- Zeiten der Kindererziehung, Pflege von Angehörigen, Ausbildung, Arbeitslosigkeit und Krankheit, die zum Teil mit Punkten bewertet werden.
- Beginn der Rente (früher, regulär, später) und mögliche Abschläge/Zuschläge.
- Gesetzliche Anpassungen des aktuellen Rentenwerts und langfristige Reformen des Rentensystems.
Wer seine Renteninformation regelmäßig prüft und die Rentenformel versteht, kann realistischer einschätzen, welche Altersrente zu erwarten ist – und ob zusätzliche private Vorsorge sinnvoll ist.


