Für soziales Leben e. V.

gemeinnützig & unabhängig

Stand:

Autor: Experte:

Witwenrente 2025: Mehr Hinzuverdienst

Hinterbliebene profitieren ab Juli 2025 von deutlich höheren Freibeträgen beim Hinzuverdienst zur Witwen- und Witwerrente – bis zu 1.076,86 Euro monatlich bleiben anrechnungsfrei. Wie die neuen Regelungen funktionieren und was Betroffene beachten sollten, erklärt ausführlich Bürger & Geld, das Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V.

Was ist die Witwenrente?

Die Witwenrente oder Witwerrente ist eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung, die nach dem Tod des Ehe- oder Lebenspartners gezahlt wird. Sie soll einen Teil des weggefallenen Unterhalts ersetzen und so die finanzielle Situation der Hinterbliebenen absichern. Die Höhe der Witwenrente richtet sich nach der Rente, die der verstorbene Partner zuletzt bezogen hat oder hätte beziehen können.

Die neue Hinzuverdienstgrenze ab Juli 2025

Ab Juli 2025 wurde der monatliche Freibetrag für den Hinzuverdienst bei der Witwenrente auf 1.076,86 Euro angehoben. Bis zu diesem Betrag bleibt das eigene Nettoeinkommen anrechnungsfrei – die Witwenrente wird also in voller Höhe ausgezahlt. Für jedes waisenrentenberechtigte Kind erhöht sich der Freibetrag um 228,42 Euro monatlich.

Tabelle: Freibeträge Hinterbliebenenrente ab Juli 2025

FamilienstandFreibetrag pro Monat
Witwe/Witwer1.076,86 €
+ 1 Kind1.305,28 €
+ 2 Kinder1.533,71 €
+ 3 Kinder1.762,13 €
+ 4 Kinder1.990,56 €

Wie funktioniert die Einkommensanrechnung bei der Witwenrente?

Übersteigt das eigene Nettoeinkommen den jeweiligen Freibetrag, wird der darüber liegende Betrag zu 40 Prozent auf die Witwenrente angerechnet. Das bedeutet: Die Rente wird entsprechend gekürzt, aber nicht komplett gestrichen. Dies gilt für alle Einkommensarten, die angerechnet werden, zum Beispiel:

  • Erwerbseinkommen (Gehalt, Lohn)
  • Altersrenten
  • Krankengeld
  • Arbeitslosengeld
  • Mieteinnahmen
  • Zinsen
  • Betriebsrenten
  • Private Renten aus Lebensversicherungen

Nicht angerechnet werden hingegen bestimmte staatlich geförderte Altersvorsorgeverträge (wie die Riester-Rente) und bedarfsorientierte Leistungen wie die Grundsicherung im Alter.

Beispielrechnung zu den Hinzuverdienstgrenzen bei der Witwenrente

Eine Witwe ohne Kinder hat neben ihrer Witwenrente ein monatliches Nettoeinkommen von 1.700 Euro. Der Freibetrag beträgt 1.076,86 Euro. Die Differenz (1.700 € – 1.076,86 € = 623,14 €) wird zu 40 Prozent angerechnet, also 249,26 Euro. Die Witwenrente wird somit um diesen Betrag gekürzt.

Besonderheiten und wichtige Tipps

  • Sterbevierteljahr: In den ersten drei Monaten nach dem Tod des Partners (Sterbevierteljahr) werden alle Einkünfte nicht angerechnet. Die Witwenrente wird in voller Höhe gezahlt.
  • Anpassung nach Einkommen: Für die Berechnung des Freibetrags wird das Nettoeinkommen des vorangegangenen Kalenderjahres herangezogen. Änderungen im laufenden Jahr werden erst bei der nächsten Anpassung berücksichtigt.
  • Waisenrenten: Für Waisenrenten gibt es keine Einkommensanrechnung – hier ist der Hinzuverdienst unbegrenzt möglich.

Ziel der Neuregelung

Mit der Anhebung des Freibetrags möchte der Gesetzgeber Hinterbliebenen mehr finanzielle Flexibilität ermöglichen. Gerade für Witwen und Witwer, die neben der Rente noch arbeiten oder über weitere Einkünfte verfügen, bringt die Neuregelung spürbare Vorteile. Sie können jetzt mehr hinzuverdienen, ohne dass ihre Rente gekürzt wird.

Zusammenfassung: Neue Hinzuverdienstgrenzen bei der Hinterbliebenen-Rente

Die Erhöhung des Hinzuverdienst-Freibetrags bei der Witwenrente ab Juli 2025 ist eine deutliche Verbesserung für viele Hinterbliebene. Wer neben der Rente noch arbeitet oder andere Einkünfte erzielt, kann künftig mehr Geld behalten und bleibt finanziell unabhängiger. Was man tun sollte: die eigenen Einkommensverhältnisse regelmäßig prüfen und sich über die aktuellen Freibeträge informieren, um keine Ansprüche zu verlieren.

Redakteure

  • Peter Kosick

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

    Alle Beiträge ansehen Peter Kosick
  • ik
    Experte:

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an. Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen. Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

    Alle Beiträge ansehen Ingo Kosick

Hinweis zur Redaktion und zum Faktencheck
Die Redaktion von Bürger & Geld prüft sämtliche Artikel vor Veröffentlichung sorgfältig nach aktuellen gesetzlichen Grundlagen, offiziellen Statistiken und seriösen Quellen wie Bundesministerien, Sozialverbänden und wissenschaftlichen Studien. Unser Redaktionsteam besteht aus erfahrenen Fachautorinnen für Sozialpolitik, die alle Inhalte regelmäßig überarbeiten und aktualisieren. Jeder Text durchläuft einen strukturierten Faktencheck-Prozess sowie eine redaktionelle Qualitätssicherung, um höchste Genauigkeit und Transparenz zu gewährleisten. Bei allen wesentlichen Aussagen werden Primärquellen direkt im Fließtext verlinkt. Die Unabhängigkeit von Werbung und Drittinteressen sichert neutralen Journalismus – zum Schutz unserer Leserinnen und zur Förderung der öffentlichen Meinungsbildung.


Verantwortlich für die Inhalte auf dieser Seite: Redaktion des Vereins Für soziales Leben e. V. – Ihre Experten rund um Soziale Sicherheit und Altersvorsorge.