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Witwenrente und Wiederheirat – diesen Zuschuss zur neuen Ehe sollten Sie kennen!

Die Witwenrente ist für viele Hinterbliebene ein unverzichtbares finanzielles Standbein. Doch was passiert, wenn erneut geheiratet wird? Viele wissen gar nicht, dass es dann einen einmaligen Zuschuss gibt – die sogenannte Rentenabfindung. Wie diese Regelung funktioniert, wer Anspruch hat und welche Fallstricke 2025 zu beachten sind, erklärt dieser Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V. - umfassend!

Das Prinzip der Witwenrente in Deutschland

Die Witwenrente und Witwerrente ist eine Hinterbliebenenleistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie wird gezahlt, wenn ein Ehepartner verstirbt, und soll die finanzielle Lücke auffangen, die durch den Tod entsteht. Entscheidend für die Höhe der Witwenrente sind:

  • Die Höhe der Rente des Verstorbenen.
  • Die Art der Witwenrente: „große Witwenrente“ (55% bzw. 60% der Rente des Verstorbenen) oder „kleine Witwenrente“ (25%).
  • Das eigene Einkommen und regionale Freibeträge sowie Kinderfreibeträge.

Wiederheirat: Die Witwenrente endet – und ein Zuschuss kommt ins Spiel!

Viele fürchten: Mit einer neuen Eheschließung fallen sämtliche Ansprüche an die Hinterbliebenenrente ersatzlos weg. Dies stimmt zwar grundsätzlich, doch gleichzeitig gibt es eine Ausgleichszahlung – die Rentenabfindung:

  • Mit der Wiederheirat endet der Anspruch auf Witwenrente ab dem Monat der Eheschließung.
  • Als Ausgleich wird eine einmalige Kapitalzahlung geleistet.
  • Diese „Rentenabfindung“ entspricht etwa dem 24-fachen Monatsbetrag der zuletzt erhaltenen Witwenrente – also eine zwei Jahressummen, auf einen Schlag ausbezahlt.

Die Zahlung erfolgt automatisch nach Vorlage der Heiratsurkunde an die Deutsche Rentenversicherung.

Wer hat Anspruch auf die Rentenabfindung?

Jeder Empfänger der Witwen- oder Witwerrente, der erneut heiratet, bekommt die Abfindungszahlung. Für die Zahlung sind folgende Voraussetzungen wichtig:

  • Die Wiederheirat muss der Deutschen Rentenversicherung unverzüglich gemeldet werden.
  • Die abzufindende Witwenrente darf nicht auf Grund von geteiltem Rentensplitting ausgezahlt werden.
  • Die Höhe der Abfindung richtet sich nach der durchschnittlichen letzten Witwenrente – inklusive Zuschlägen, aber abzüglich Sozialabgaben.

Wird die neue Ehe später wieder beendet, etwa durch Tod des neuen Ehepartners oder durch Scheidung, lebt der Anspruch auf Witwenrente grundsätzlich wieder auf. Dann wird die ursprüngliche Rente allerdings um die bereits gezahlte Abfindung gekürzt oder angerechnet.

Rechenbeispiel: Wie hoch ist der Zuschuss?

Angenommen, eine Witwe erhält monatlich 1.200 € Witwenrente brutto. Nach Abzug von Sozialabgaben verbleiben etwa 1.050 € netto. Nach Wiederheirat zahlt die Rentenkasse:

  • 1.050 € x 24 = 25.200 € als Einmalzahlung.

Diese Summe wird in voller Höhe gezahlt und ist steuerpflichtig, wird aber nicht als laufende Rente angerechnet. Damit kann die Rentenabfindung zur finanziellen Absicherung, für größere Anschaffungen oder als „Startkapital“ für den Neustart verwendet werden.

Was ändert sich 2025 bei Witwen- und Witwerrente?

Ab Juli 2025 gelten wichtige Neuerungen für alle Witwenrentner:

  • Die Renten werden um 3,74% angehoben – auch die Witwenrente profitiert.
  • Freibeträge bei der Einkommensanrechnung steigen: Der generelle Freibetrag für eigenes Einkommen wächst auf 1.076,86 € monatlich, pro Kind kommen zusätzlich 228,22 € hinzu.
  • Nur das eigene bereinigte Einkommen, das den Freibetrag übersteigt, wird zu 40% auf die Witwenrente angerechnet.
  • Besonders relevant für Wiederheirat: Die Höhe der Rentenabfindung berechnet sich nach der zuletzt bewilligten Rente inklusive Anpassungen und Freibeträgen.

Achtung: Meldepflicht und Steueraspekte

Die Wiederheirat ist der Rentenversicherung binnen Monatsfrist mitzuteilen. Wer die Meldung versäumt, riskiert eine Rückforderung zu Unrecht gezahlter Rentenbeträge. Steuerlich ist die Rentenabfindung als außerordentliche Einkunft zu behandeln – Beratung beim Steuerfachmann zahlt sich aus!

FAQ: Witwenrente, Wiederheirat und Rentenabfindung

Wie lange wird die Rentenabfindung gezahlt?

Die Zahlung erfolgt als einmaliger Zuschuss, nicht als monatlicher Übertrag.

Was passiert bei einer erneuten Eheauflösung?

Stirbt der neue Ehepartner oder wird geschieden, kann die Witwenrente wieder aufleben – die bereits gezahlte Abfindung wird jedoch rückgerechnet.

Wie beantrage ich die Abfindung?

Die Meldung der Wiederheirat genügt; die Deutsche Rentenversicherung zahlt die Abfindung automatisch aus. Nachweise über die Heirat (Urkunde) sind erforderlich.

Fazit: Startbeihilfe zur neuen Ehe bei Wegfall der Witwenrente

Die Rentenabfindung ist für Witwen und Witwer, die wieder heiraten, eine wichtige finanzielle Unterstützung. Wer die Zahlung kennt und optimal nutzt, kann den Neustart in eine neue Ehe sorgenfrei gestalten – und sollte dabei alle Melde- und Steuerpflichten unbedingt beachten.

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an. Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen. Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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