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Witwenrente: Wann sie nach Tod oder Scheidung wieder gezahlt wird

Die Witwenrente kann unter bestimmten Voraussetzungen nach Tod oder Scheidung wiederaufleben. Besonders relevant ist dies, wenn die Hinterbliebene nach dem Tod des ersten Ehepartners erneut heiratet und dadurch ihren Anspruch zunächst verliert – nach einer Scheidung oder dem Tod des neuen Partners lebt die Witwenrente aus der ersten Ehe wieder auf, solange die gesetzlichen Bedingungen erfüllt sind. Wie im Einzelnen das funktioniert, erklären wir in folgendem Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V.!

Was ist die Witwenrente?

Die Witwenrente ist eine Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, die nach dem Tod eines Ehepartners gezahlt wird. Sie steht sowohl Witwen als auch Witwern zu, sofern der verstorbene Ehepartner mindestens fünf Jahre rentenversichert war. Es gibt die kleine Witwenrente (25 Prozent der Rente des Verstorbenen, auf zwei Jahre begrenzt) und die große Witwenrente (55 Prozent, auf Lebenszeit bei Erfüllung bestimmter Bedingungen).

Wegfall und Wiederaufleben bei erneuter Heirat

Heiratet ein Witwer oder eine Witwe erneut, erlischt der Anspruch auf Witwenrente ab dem Monat der Wiederheirat. Dafür zahlt die Rentenversicherung eine Abfindung: das 24-fache der monatlichen Witwenrente (§ 107 SGB VI).

Kommt es später zur Scheidung der neuen Ehe oder verstirbt der neue Ehepartner, kann die Witwenrente aus der ersten Ehe wieder aufleben – dies nennt sich „Wiederauflebensrente“.

Voraussetzungen für das Wiederaufleben

  • Die neue Ehe muss beendet sein (Tod oder Scheidung).
  • Ein Antrag muss innerhalb von 12 Kalendermonaten nach Scheidung/Tod gestellt werden; bei späterer Stellung beginnt die Rente ab Antrag.
  • Unterhalts- und Versorgungsansprüche aus der zweiten Ehe werden auf die wiederauflebende Witwenrente angerechnet.
  • Die Witwenrente lebt frühestens 24 Monate nach Wiederheirat wieder auf (§ 243 Abs. 4 SGB VI), sofern eine Abfindung gezahlt wurde.

Beispiel für das Wiederaufleben nach Tod

Frau A verliert ihren Anspruch auf Witwenrente aus der ersten Ehe nach Wiederheirat und erhält eine Rentenabfindung. Stirbt ihr neuer Ehemann, kann sie die Witwenrente aus der ersten Ehe neu beantragen, sofern innerhalb eines Jahres der Antrag gestellt wird. Unterhaltsansprüche aus der zweiten Ehe werden dabei angerechnet – sind diese höher als die Witwenrente, entfällt der Anspruch.

Einfluss von Einkommen und Freibeträgen

Seit Juli 2025 gelten neue Freibeträge für die Anrechnung von Einkommen auf die Witwenrente: 1.077 Euro monatlich und zusätzlich 220,19 Euro pro Kind. Übersteigende Einkünfte werden zu 40 Prozent auf die Witwenrente angerechnet. Die Rentenerhöhung zum Juli 2025 betrifft auch Witwenrenten und sorgt für höhere Nettobeträge.

FallbeispielWiederaufleben möglichVoraussetzungenBesonderheiten
Tod des zweiten EhepartnersJaAntrag binnen 12 Monaten, Beachtung von AnrechnungenUnterhalt aus 2. Ehe wirkt mindernd
Scheidung von zweiter EheJaAntrag binnen 12 Monaten, Anrechnung UnterhaltsrechtAbfindung bei Wiederheirat ist zu berücksichtigen
Scheidung vor Tod des ersten PartnersNeinKein Anspruch, außer bei UnterhaltszahlungenErziehungsrente nur in Sonderfällen

Schritt-für-Schritt zum Wiederaufleben der Witwenrente

  1. Prüfung, ob eine zweite Ehe wegen Tod/Scheidung aufgelöst wurde.
  2. Antrag auf Wiederauflebensrente möglichst binnen zwölf Monaten stellen.
  3. Nachweis über die Höhe von Unterhalts- und Rentenansprüchen aus der zweiten Ehe beibringen.
  4. Bei Abfindung nach Wiederheirat: Mindestzeitraum von 24 Monaten seit Wiederheirat abwarten.
  5. Mit Rentenbescheid und Einkommensnachweisen den Anspruch berechnen lassen, ggf. werden Zahlungen gekürzt.

Praxis-Tipps und Hinweise

  • Die Deutsche Rentenversicherung hilft bei der Antragstellung und Berechnung, ein Beratungstermin ist ratsam.
  • Bei Unsicherheiten zu Sonderfällen (z. B. Unterhaltsanspruch, Erziehungsrente) bietet sich Anwalt oder Sozialverband als Ansprechpartner an.
  • Der Anspruch kann rückwirkend gelten, aber maximal zwölf Monate – rechtzeitiges Handeln lohnt sich.

Aktuelle Änderungen ab 2025

Die Freibeträge für Einkommen, das auf die Witwenrente angerechnet wird, sind seit Juli 2025 gestiegen, was Hinterbliebenen finanziell mehr Spielraum lässt. Die jährliche Anpassung sorgt dafür, dass Witwenrenten automatisch mit allen anderen gesetzlichen Renten steigen.

Zusammenfassung

Das Wiederaufleben der Witwenrente nach Tod oder Scheidung einer Folgeehe ist möglich – vorausgesetzt, der Antrag wird fristgerecht gestellt und bestehende Ansprüche aus der zweiten Ehe sind belegt. Eine professionelle Beratung ist bei komplexen Sachverhalten oft sinnvoll, um alle Ansprüche zu sichern.

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an. Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen. Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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