Was ist die Witwenrente?
Die Witwenrente ist eine Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, die nach dem Tod eines Ehepartners gezahlt wird. Sie steht sowohl Witwen als auch Witwern zu, sofern der verstorbene Ehepartner mindestens fünf Jahre rentenversichert war. Es gibt die kleine Witwenrente (25 Prozent der Rente des Verstorbenen, auf zwei Jahre begrenzt) und die große Witwenrente (55 Prozent, auf Lebenszeit bei Erfüllung bestimmter Bedingungen).
Wegfall und Wiederaufleben bei erneuter Heirat
Heiratet ein Witwer oder eine Witwe erneut, erlischt der Anspruch auf Witwenrente ab dem Monat der Wiederheirat. Dafür zahlt die Rentenversicherung eine Abfindung: das 24-fache der monatlichen Witwenrente (§ 107 SGB VI).
Kommt es später zur Scheidung der neuen Ehe oder verstirbt der neue Ehepartner, kann die Witwenrente aus der ersten Ehe wieder aufleben – dies nennt sich „Wiederauflebensrente“.
Voraussetzungen für das Wiederaufleben
- Die neue Ehe muss beendet sein (Tod oder Scheidung).
- Ein Antrag muss innerhalb von 12 Kalendermonaten nach Scheidung/Tod gestellt werden; bei späterer Stellung beginnt die Rente ab Antrag.
- Unterhalts- und Versorgungsansprüche aus der zweiten Ehe werden auf die wiederauflebende Witwenrente angerechnet.
- Die Witwenrente lebt frühestens 24 Monate nach Wiederheirat wieder auf (§ 243 Abs. 4 SGB VI), sofern eine Abfindung gezahlt wurde.
Beispiel für das Wiederaufleben nach Tod
Frau A verliert ihren Anspruch auf Witwenrente aus der ersten Ehe nach Wiederheirat und erhält eine Rentenabfindung. Stirbt ihr neuer Ehemann, kann sie die Witwenrente aus der ersten Ehe neu beantragen, sofern innerhalb eines Jahres der Antrag gestellt wird. Unterhaltsansprüche aus der zweiten Ehe werden dabei angerechnet – sind diese höher als die Witwenrente, entfällt der Anspruch.
Einfluss von Einkommen und Freibeträgen
Seit Juli 2025 gelten neue Freibeträge für die Anrechnung von Einkommen auf die Witwenrente: 1.077 Euro monatlich und zusätzlich 220,19 Euro pro Kind. Übersteigende Einkünfte werden zu 40 Prozent auf die Witwenrente angerechnet. Die Rentenerhöhung zum Juli 2025 betrifft auch Witwenrenten und sorgt für höhere Nettobeträge.
Fallbeispiel | Wiederaufleben möglich | Voraussetzungen | Besonderheiten |
---|---|---|---|
Tod des zweiten Ehepartners | Ja | Antrag binnen 12 Monaten, Beachtung von Anrechnungen | Unterhalt aus 2. Ehe wirkt mindernd |
Scheidung von zweiter Ehe | Ja | Antrag binnen 12 Monaten, Anrechnung Unterhaltsrecht | Abfindung bei Wiederheirat ist zu berücksichtigen |
Scheidung vor Tod des ersten Partners | Nein | Kein Anspruch, außer bei Unterhaltszahlungen | Erziehungsrente nur in Sonderfällen |
Schritt-für-Schritt zum Wiederaufleben der Witwenrente
- Prüfung, ob eine zweite Ehe wegen Tod/Scheidung aufgelöst wurde.
- Antrag auf Wiederauflebensrente möglichst binnen zwölf Monaten stellen.
- Nachweis über die Höhe von Unterhalts- und Rentenansprüchen aus der zweiten Ehe beibringen.
- Bei Abfindung nach Wiederheirat: Mindestzeitraum von 24 Monaten seit Wiederheirat abwarten.
- Mit Rentenbescheid und Einkommensnachweisen den Anspruch berechnen lassen, ggf. werden Zahlungen gekürzt.
Praxis-Tipps und Hinweise
- Die Deutsche Rentenversicherung hilft bei der Antragstellung und Berechnung, ein Beratungstermin ist ratsam.
- Bei Unsicherheiten zu Sonderfällen (z. B. Unterhaltsanspruch, Erziehungsrente) bietet sich Anwalt oder Sozialverband als Ansprechpartner an.
- Der Anspruch kann rückwirkend gelten, aber maximal zwölf Monate – rechtzeitiges Handeln lohnt sich.
Aktuelle Änderungen ab 2025
Die Freibeträge für Einkommen, das auf die Witwenrente angerechnet wird, sind seit Juli 2025 gestiegen, was Hinterbliebenen finanziell mehr Spielraum lässt. Die jährliche Anpassung sorgt dafür, dass Witwenrenten automatisch mit allen anderen gesetzlichen Renten steigen.
Zusammenfassung
Das Wiederaufleben der Witwenrente nach Tod oder Scheidung einer Folgeehe ist möglich – vorausgesetzt, der Antrag wird fristgerecht gestellt und bestehende Ansprüche aus der zweiten Ehe sind belegt. Eine professionelle Beratung ist bei komplexen Sachverhalten oft sinnvoll, um alle Ansprüche zu sichern.