Zahlt das Jobcenter für Bezieher von Grundsicherung für Arbeitsuchende Beiträge in die Rentenversicherung? Die Antwort lautet: nein, und zwar schon seit 2011 nicht mehr. Gegenwärtig zählen Zeiten des Bezugs von Bürgergeld nur als Anrechnungszeiten. Die Einzelheiten zur Frage “Bürgergeld und Rente” erklären wir in nachfolgendem Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V.! Außerdem: Tipps, wie Sie Ihre spätere Rente dennoch verbessern können!
Zahlt das Jobcenter Rentenbeiträge für Bürgergeld-Bezieher?
Nein, das Jobcenter zahlt während des Bürgergeld-Bezugs grundsätzlich keine Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung. Die Zeit, in der Sie Bürgergeld erhalten, wird jedoch an die Rentenversicherung gemeldet und als sogenannte Anrechnungszeit berücksichtigt.
Was ist eine Anrechnungszeit?
Anrechnungszeiten sind Zeiten, in denen Sie keine Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben, die aber dennoch für bestimmte Rentenansprüche angerechnet werden. Sie sorgen dafür, dass Sie zum Beispiel die Wartezeit für die Altersrente für langjährig Versicherte (35 Jahre) erfüllen können. Die Anrechnungszeit erhöht jedoch nicht die Höhe Ihrer späteren Rente.
Wann zählt Bürgergeld als Anrechnungszeit?
Bürgergeld zählt bei der 35-jährigen Wartezeit für bestimmte Rentenarten (z.B. Altersrente für schwerbehinderte Menschen oder langjährig Versicherte). Für die 45-jährige Wartezeit (Altersrente für besonders langjährig Versicherte) wird der Bürgergeld-Bezug nicht angerechnet.
Was passiert bei Minijobs während des Bürgergeld-Bezugs?
Wenn Sie als Bürgergeld-Empfänger einen Minijob ausüben, zahlen Sie als Arbeitnehmer 3,6 Prozent Ihres Einkommens in die Rentenversicherung. Das Jobcenter berücksichtigt diese Beiträge als Absetzbeträge und darf Sie nicht zur Befreiung von der Rentenversicherungspflicht drängen.
Das bedeutet konkret: Das Jobcenter zahlt die Beiträge nicht direkt, aber die Beiträge für den Minijob werden auf Ihr Rentenkonto eingezahlt und erhöhen so Ihre späteren Rentenansprüche.
Allerdings: man kann auf die Zahlung der Rentenversicherungsbeitrag verzichten, durch Erklärung dem Arbeitgeber gegenüber.
Können Sie freiwillig Beiträge zahlen?
Ja, Sie können auch während des Bürgergeld-Bezugs freiwillig Beiträge an die Rentenversicherung leisten. Dadurch erhöhen Sie Ihre späteren Rentenansprüche aktiv.
Fazit: Bürgergeld und Rente – was bedeutet das für Sie?
Während des Bürgergeld-Bezugs zahlt das Jobcenter keine Beiträge in die Rentenversicherung. Die Zeit des Leistungsbezugs wird jedoch als Anrechnungszeit gemeldet und kann für bestimmte Rentenansprüche (z.B. Wartezeit von 35 Jahren) angerechnet werden. Wer zusätzlich einen Minijob ausübt, profitiert von Beiträgen zur Rentenkasse, wenn man möchte. Freiwillige Beiträge sind ebenfalls möglich und können die spätere Rente erhöhen.