Ab Juli 2025 gibt es für Deutschlands Rentnerinnen und Rentner eine doppelte Überraschung: Einerseits steigt die gesetzliche Rente um 3,74 Prozent – andererseits verlangt die Deutsche Rentenversicherung eine Nachzahlung für die Pflegeversicherung, die viele als „Zwangszinsen“ empfinden. Was bedeutet das konkret und warum sorgt diese Regelung für Kritik? Diese Fragen beantworten wird in nachfolgendem Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichten-Magazin des Vereins Für soziales Leben e.V.!
Hintergrund: Erhöhung des Pflegebeitrags ab Januar 2025
Zum 1. Januar 2025 wurde der Beitragssatz zur Pflegeversicherung um 0,2 Prozentpunkte angehoben. Während Arbeitnehmer und Arbeitgeber den höheren Satz sofort zahlen, wurde die Umsetzung für Rentner verzögert: Erst ab Juli 2025 wird der neue Beitragssatz von den Renten abgezogen. Die Differenz für die Monate Januar bis Juni 2025 wird dann im Juli einmalig nachgefordert – unabhängig davon, wie lange jemand bereits Rente bezieht. Auch Neurentner, die erst im Mai oder Juni 2025 erstmals eine Zahlung erhalten haben, müssen den vollen Betrag nachzahlen.
Wie hoch ist die Nachzahlung?
Die Nachzahlung beträgt pauschal 1,2 Prozent der Monatsrente (0,2 Prozent x 6 Monate). Beispiel: Eine Rentnerin mit 2.000 Euro Bruttorente im Juni 2025 muss rund 25 Euro nachzahlen – auch wenn sie nur einen Monat von der niedrigeren Pflegeversicherung profitiert hat. Diese pauschale Regelung wird von Experten als ungerecht kritisiert.
Was sind die „Zwangszinsen“?
Kritik gibt es nicht nur an der Pauschalität der Nachforderung, sondern auch an der Berechnungsgrundlage: Die Nachzahlung wird auf Basis der erhöhten Juli-Rente berechnet. Durch die Rentenerhöhung um 3,74 Prozent fällt die Nachzahlung höher aus, als wenn sie auf Basis der bisherigen Rente berechnet würde. Für eine Standardrente nach 45 Beitragsjahren ergibt sich so ein Aufschlag von rund 80 Cent – das entspricht umgerechnet einem „Zwangszins“ von 13,3 Prozent auf den gestundeten Pflegebeitrag. Auch wenn es sich meist nur um Cent-Beträge handelt, ist das Prinzip umstritten.
Doppelte Belastung trübt Rentenerhöhung
Die Rentenerhöhung ab Juli 2025 bringt zwar mehr Geld aufs Konto, doch durch die Nachzahlung für die Pflegeversicherung fällt der Zuwachs zunächst geringer aus. Von der Erhöhung um 3,74 Prozent kommen im ersten Monat effektiv nur rund 2,34 Prozent bei den Rentnern an, da die Nachzahlung direkt abgezogen wird.
Beispielrechnung: So wirken sich Nachzahlung und “Zwangszinsen” auf die Rente aus
Um die Auswirkungen der Nachzahlung für die Pflegeversicherung und den sogenannten „Zwangszins“ anschaulich zu machen, folgt eine konkrete Beispielrechnung für eine typische Bruttorente:
Berechnungsschritt | Betrag (Euro) |
---|---|
Bruttorente im Juni 2025 | 2.000,00 |
Rente ab Juli 2025 (nach +3,74 %) | 2.074,80 |
Nachzahlung Pflegeversicherung (1,2 %)* | 24,90 |
Brutto-Rentenzuwachs im Juli (3,74 %) | 74,80 |
Netto-Rentenzuwachs im Juli nach Nachzahlung | 49,90 |
*Die Nachzahlung ergibt sich aus:
2.074,80 € (neue Monatsrente) × 0,2 % × 6 Monate = 24,90 €
Erklärung der Zahlen:
- Die Rente steigt im Juli 2025 von 2.000 € auf 2.074,80 €.
- Im Juli wird einmalig eine Nachzahlung für die Pflegeversicherung in Höhe von 24,90 € abgezogen.
- Der Rentenzuwachs durch die Erhöhung beträgt 74,80 € brutto, nach Abzug der Nachzahlung bleiben im Juli netto nur 49,90 € mehr als im Vormonat übrig.
Hinweis:
Die Nachzahlung wird auf Basis der erhöhten Juli-Rente berechnet, was den „Zwangszins“ ausmacht. Hätte die Nachzahlung auf Basis der alten Rente stattgefunden, wäre sie geringer ausgefallen. Das sorgt für zusätzliche Kritik an der Regelung.
Diese Beispielrechnung zeigt, wie die Nachzahlung die Rentenerhöhung im Juli 2025 spürbar schmälert.
Zusammenfassung: Zwangszinsen zur Rentenerhöhung 2025
- Ab Juli 2025 wird eine Nachzahlung für die Pflegeversicherung fällig – unabhängig davon, wie lange die Rente bereits bezogen wird.
- Die Nachzahlung basiert auf der erhöhten Rente und wird pauschal für sechs Monate berechnet.
- Die Regelung wird von Experten als ungerecht und intransparent kritisiert, da sie de facto einen Zwangszins enthält.
- Rentner sollten sich also auf einen geringeren als den erwarteten Rentenzuwachs im Juli 2025 einstellen und die Abrechnung genau prüfen.