Überblick: Warum gerade jetzt aktive Planung so wichtig ist
Wer zwei Jahre vor dem geplanten Ruhestand steht, sieht sich mit weitreichenden Weichenstellungen konfrontiert: Das optimale Rentenalter, mögliche Abschläge, die Koordination zusätzlicher Einkünfte und die Sicherung von Kranken- und Rentenversicherung müssen strategisch durchdacht werden, um finanzielle Nachteile und Versorgungslücken zu vermeiden.
Frühestmögliche Rentenarten 2025: Wer kann wann und wie?
Die Regelaltersrente
Die Regelaltersgrenze steigt Jahr für Jahr. Im Jahr 2025 betrifft das hauptsächlich die Jahrgänge 1959 und 1960, deren reguläres Renteneintrittsalter bei 66 Jahren bzw. 66 Jahren und zwei Monaten liegt. Anspruch besteht, wenn mindestens fünf Jahre Versicherungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung vorliegen. Anträge sollten pünktlich gestellt werden – die Leistung beginnt frühestens im Kalendermonat, in dem alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Altersrente für langjährig Versicherte
Wer 35 Jahre anrechenbare Zeiten erreicht hat, kann frühestens ab 63 Jahren mit Abschlägen in Rente gehen. Für den Jahrgang 1962, der 2025 das Mindesteintrittsalter von 63 erreicht, liegt der Abschlag bei 13,2 % (0,3 % pro Monat vorzeitigem Bezug gegenüber der Regelaltersrente).
Abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte
Diese ist möglich bei 45 Versicherungsjahren. Das Eintrittsalter steigt bis 2029 auf 65 Jahre. 2025 ist für besonders langjährig Versicherte weiterhin die abschlagsfreie Rente ab 64 Jahren denkbar.
Altersrente für Schwerbehinderte
Schwerbehinderte Menschen erhalten Sonderrechte: Ab 35 Versicherungsjahren und bei GdB ab 50 ist ein vorgezogener Rentenbeginn mit Abschlägen ab ca. 62 Jahren, abschlagsfrei ab etwa 65 Jahren möglich. Die Altersgrenzen steigen stufenweise mit dem Geburtsjahrgang.
Rentenart | Mindestalter 2025 | Versicherungsjahre | Abschlag |
---|---|---|---|
Regelaltersrente | 66/66 + 2 Monate | 5 | keine |
Langjährig Versicherte | 63 | 35 | ca. 13,2 % (Jg. 62) |
Besonders langjährig Versicherte | 64 + (stufenweise später 65) | 45 | keine |
Schwerbehinderte | frühestens ca. 62 | 35 | ca. 10,8 % |
Kombination von Renten und Einkommen: Was ist rechtssicher möglich?
Hinzuverdienstgrenzen 2025
Für klassische Altersrenten bestehen ab 2025 keine Hinzuverdienstgrenzen mehr: Es darf beliebig hinzuverdient werden, ohne Rentenkürzung. Das betrifft sowohl die Regelaltersrente als auch die Altersrente für langjährig und besonders langjährig Versicherte.
Anders bei Erwerbsminderungsrenten: Hier gelten ab 2025 z. B. für teilweise Erwerbsminderung 39.322 € Jahresverdienst als Grenze. Wer diese überschreitet, muss mit Rentenminderung rechnen.
Steuerliche Behandlung
Alle Einkünfte – egal ob aus Rente, Minijob, Selbständigkeit oder Vermietung – werden steuerlich addiert. Abzugsfrei bleibt der Grundfreibetrag von 12.084 € (Einzelveranlagung) bzw. 24.168 € (Zusammenveranlagung). Erst bei höheren Gesamteinkünften sind Steuern zu zahlen. Wichtig: Zusätzliche Lohnsteuerpflicht durch Arbeit neben der Rente kann zu Nachzahlungen führen, insbesondere durch die neue Rentenbesteuerung ab 2025.
Einkommensquellen kombinieren
- Minijobs (bis 538 €/Monat) bleiben sozialversicherungsfrei für Beschäftigte.
- Selbständige Tätigkeit und freie Berufe sind möglich – Pflicht zur Versteuerung der kompletten Einkünfte beachten.
- Passives Einkommen aus Vermietung, Zinsen oder Fonds kann beliebig dazu kommen; relevant ist die Summe für die Steuer.
- Freiwillige Weiterzahlung von Rentenbeiträgen kann sogar die spätere Rente noch erhöhen.
Sozialversicherung zwischen Arbeit und Rente: So bleiben alle abgesichert
Kranken- und Pflegeversicherung
In der Übergangsphase von Arbeit in die Rente muss die Krankenversicherung lückenlos weiterlaufen. Ab 2025 beträgt der Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung 14,6 % plus durchschnittlichem Zusatzbeitrag von 2,5 %. Für die Pflegeversicherung steigt der Satz auf 3,6 % (zzgl. ggf. Kinderlosenzuschlag). Für privat Versicherte ist die fristgerechte Ummeldung entscheidend, um spätere Nachteile und Beitragsnachzahlungen zu vermeiden.
Beitragsbemessung und Familienversicherung
Die Bemessungsgrenze der Krankenkassen steigt 2025 auf 66.150 € Jahreseinkommen. Familienversicherung ist bei einem Nebeneinkommen von bis zu 535 € monatlich möglich (bei Minijobs 556 €). Darüber hinaus muss eine eigene Versicherung bestehen.
Rentenversicherungspflicht trotz Nebenjob
Im Ruhestand kann freiwillig weiter in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt werden – das erhöht die spätere Rente und sichert Ansprüche (z. B. Hinterbliebenenrente).
Chancen- und Risikoanalyse: Beispiele aus der Praxis
- Wer Jahrgang 1962 ist und 2025 mit 63 Jahren in Rente geht, muss mit 13,2 % Rentenabschlag rechnen, kann jedoch unbegrenzt hinzuverdienen. Wer jedoch 45 Versicherungsjahre hat, sichert sich die abschlagsfreie Rente ab dem dann geltenden Alter.
- Ein Minijob im Ruhestand steigert das Haushaltseinkommen steuerfrei, hat aber Einfluss auf die Familienversicherung.
- Wer private Erwerbseinkommen erzielt, sollte unbedingt Rücklagen für die Steuer schaffen, da eine Nachzahlung erst im Folgejahr droht.
FAQ – Häufig gestellte Fragen
Kann man 2025 noch mit 63 abschlagsfrei in Rente gehen?
Nein, nur besonders langjährig Versicherte mit 45 Jahren können eine für ihren Jahrgang geltende, ggf. gestiegene Altersgrenze abschlagsfrei nutzen. Für 63-Jährige ohne diese Voraussetzung gelten Abschläge.
Welche Einkünfte sind 2025 bei der Rente kombinierbar?
Für Altersrenten bestehen keine Hinzuverdienstgrenzen mehr, die Kombination von Rente und Arbeit ist uneingeschränkt möglich (außer bei Erwerbsminderungsrenten).
Wie ist man nach der Arbeit krankenversichert?
Nach Ende des Arbeitsverhältnisses erfolgt die Pflichtmitgliedschaft für Rentner in der Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner (KVdR) automatisch, solange Vorversicherungszeiten erfüllt sind. Andernfalls bleibt die freiwillige Versicherung oder eine private Lösung.
Was passiert mit der Rentenversicherung beim Nebenjob im Ruhestand?
Freiwillige Beiträge sind auch im Alter bis Erreichen der Regelaltersgrenze weiterhin möglich und wirken rentensteigernd.
Fazit
Personen, die zwei Jahre vor dem geplanten Rentenbeginn stehen, profitieren erheblich von kluger, individueller Vorbereitung: Wer Rentenart, Besteuerung von Nebeneinkünften sowie die soziale Absicherung aktiv plant, kann Versorgungslücken und steuerliche Nachteile vermeiden und den Übergang in den Ruhestand optimal gestalten.