Eingliederungshilfe: Was bis Jahresende über Kürzungen für Menschen mit Behinderung entschieden wird

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Im Paul-Löbe-Haus hören Abgeordnete an diesem Montagnachmittag Sachverständige zur Reform der Kinder- und Jugendhilfe an. Dabei geht es auch darum, ob Kinder mit Behinderung ihre persönliche Schulbegleitung behalten. Parallel laufen Prüfaufträge zur Eingliederungshilfe, deren Ergebnisse noch 2026 vorliegen sollen. Für rund eine Million Menschen stehen Assistenz, Wohnen und Selbstbestimmung zur Debatte.

Zwei Verfahren mit demselben Ziel: die Kosten bremsen

Die Debatte über die Eingliederungshilfe läuft inzwischen auf zwei Gleisen. Das erste ist ein konkretes Gesetzgebungsverfahren im Bundestag. Das zweite ist ein Paket aus Empfehlungen und Prüfaufträgen, das Bund, Länder und Kommunen im Frühsommer geschnürt haben. Beide haben denselben Hintergrund: die Finanznot der Kommunen.

Das Statistische Bundesamt meldete für 2025 ein Rekorddefizit der kommunalen Haushalte von 31,9 Milliarden Euro. Die Eingliederungshilfe gehört mit mehr als 22 Milliarden Euro im Jahr zu den größten kommunalen Ausgabenblöcken, und ihre Kosten haben sich seit 2012 mehr als verdoppelt. Bundeskanzler Friedrich Merz hatte bereits im vergangenen Jahr deutlich gemacht, dass er jährliche Kostensteigerungen von bis zu zehn Prozent bei Jugend- und Eingliederungshilfe nicht länger hinnehmen will.

Angestoßen hat die öffentliche Debatte ein internes Arbeitspapier. Das 108 Seiten lange Dokument enthielt mehr als 70 Sparvorschläge mit einem bezifferten Volumen von rund 8,6 Milliarden Euro. Der größte Einzelposten betraf die Schule. Unterstützung in Schule und Hochschule sollte vollständig von den Schulen übernommen werden, ohne ergänzende Leistungen der Eingliederungshilfe. Länder und Kommunen erhofften sich davon Einsparungen von drei Milliarden Euro.

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Schulbegleitung: Gruppenangebote sollen Vorrang bekommen

Am weitesten fortgeschritten ist das Erste Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz. Das Bundeskabinett hat den Entwurf am 12. August beschlossen. Am 8. Oktober 2026 beriet der Bundestag den Regierungsentwurf in erster Lesung (Drucksache 21/8274). Heute folgt die Anhörung im Fachausschuss.

Kern der Kritik ist die sogenannte infrastrukturelle Bildungsassistenz. Gemeint sind Gruppenangebote, vergleichbar mit dem „Pooling“. Sie sollen den individuellen Anspruch auf Begleitung in Kita oder Schule im Rahmen der Hilfe zur Erziehung oder der Eingliederungshilfe erfüllen. Schulbegleitung und Kita-Assistenz nach dem SGB IX sollen davon nicht erfasst sein. Betroffen wären damit zunächst vor allem Kinder, deren Leistungen bereits über die Jugendhilfe laufen, etwa bei seelischer Behinderung.

Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme vom 25. September am Vorrang der Gruppenangebote vor der Einzelfallhilfe festgehalten. Seine eigenen Fachausschüsse hatten zuvor empfohlen, diese Vorrangregel zu streichen. Die Länderkammer begrüßte, dass in besonderen Einzelfällen weiterhin ein Anspruch auf eine 1:1-Betreuung bestehen kann.

Gegenwind kommt auch aus der Koalition. Nach der ersten Lesung bewertete der SPD-Berichterstatter Truels Reichardt den geplanten Vorrang von Infrastruktur- und Regelangeboten gegenüber individuellen Hilfen besonders kritisch. Die Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern bemängeln einen weiteren Punkt. Nach ihrer Einschätzung gibt der Regierungsentwurf die sogenannte Inklusive Lösung auf und ersetzt sie durch eine unverbindliche Erprobungsklausel. Damit drohten Einsparungen zulasten individueller Bedarfe von Kindern mit Behinderung. Die Inklusive Lösung sollte alle Leistungen für Kinder mit Behinderung unter dem Dach der Jugendhilfe bündeln.

Prüfaufträge im Arbeitsministerium: Was noch 2026 auf den Tisch kommt

Das zweite Gleis betrifft Erwachsene und Kinder gleichermaßen. Das Bundesarbeitsministerium hatte im September 2025 einen Dialogprozess mit Ländern und Kommunen gestartet. In vier Arbeitssitzungen zwischen November 2025 und Mai 2026 wurden Vorschläge zu den Bereichen Leistungen, Verwaltungsverfahren, Vertragsrecht und Steuerung beraten. Das Ergebnis ist ein Empfehlungspapier des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Das Ministerium kündigt an, die vorgeschlagenen Maßnahmen zeitnah umzusetzen.

Entscheidend für die kommenden Wochen ist der zweite Teil des Papiers. Neben konkreten Vorschlägen für Rechtsänderungen enthält es Prüfaufträge, deren Ergebnisse noch in diesem Jahr an Bund, Länder und Kommunen berichtet werden sollen. Einer dieser Aufträge betrifft einen Grundpfeiler des Systems. Geprüft wird der Nachranggrundsatz der Eingliederungshilfe nach § 91 SGB IX. Die Lebenshilfe befürchtet, dass Familien bei Zuständigkeitsstreit künftig häufiger zuerst andere Träger verklagen müssten, bevor die Eingliederungshilfe zahlt.

Ein Gesetzentwurf zur Umsetzung der Empfehlungen ist bislang nicht öffentlich bekannt. Damit fehlt auch ein konkreter Termin für parlamentarische Beratungen.

Wohnen und Assistenz: Gemeinsame Leistungen statt Einzelhilfe

Inhaltlich zielen viele Empfehlungen darauf, Leistungen zu bündeln und den Trägern mehr Steuerung zu geben. Nach Darstellung des Paritätischen Gesamtverbands sollen Menschen mit Behinderung in der Schule und beim gemeinsamen Wohnen Assistenz stärker gemeinsam nutzen. Die Kostenträger sollen Vergütungen einseitig kürzen können und zugleich Belegungsrechte erhalten. Hinzu kommt ein neues Instrument. Träger der Eingliederungshilfe sollen selbst vorrangige Leistungen anderer Sozialträger für die Leistungsberechtigten beantragen dürfen.

Der Verband warnt deutlich. Würden alle Empfehlungen umgesetzt, wäre eine bedarfsgerechte Unterstützung voraussichtlich schwerer zu erreichen. Für Bewohnerinnen und Bewohner von Wohnheimen und Wohngemeinschaften hätten Belegungsrechte und gemeinsam genutzte Assistenz unmittelbare Folgen. Wer wo lebt und wer wann Unterstützung bekommt, würde stärker von der Planung der Behörde abhängen.

Länder und Kommunen verfolgen dabei auch eigene finanzielle Ziele. Sie fordern eine dynamisierte Beteiligung des Bundes an den Kosten der Eingliederungshilfe, eine Anpassung des Pauschalbetrags nach § 43a SGB XI und mehr Bundesgeld für die Wohnkosten in besonderen Wohnformen.

Was bis Jahresende entschieden wird

Auf politischer Ebene ist der Rahmen bereits gesetzt. Bundeskanzler und Regierungschefs der Länder haben am 25. Juni 2026 das Eckpunktepapier „Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen“ beschlossen. Darin halten die Beteiligten fest, dass diese Vereinbarungen nicht das Ende des Prozesses sind, sondern konsequent fortgesetzt werden sollen. Der folgende Überblick zeigt den Stand der einzelnen Verfahren.

VorhabenFederführungStand 12. Oktober 2026Nächster Schritt
Strukturreform Kinder- und Jugendhilfe (1. KJHSRG)Bundesfamilienministerium, BundestagKabinett 12. August, Bundesrat 25. September, erste Lesung 8. OktoberAnhörung heute, danach Ausschussberatung sowie zweite und dritte Lesung, Termin offen
Empfehlungen Dialogprozess EingliederungshilfeBundesarbeitsministerium, Länder, KommunenEmpfehlungspapier seit 12. Juni veröffentlichtBericht zu den Prüfaufträgen bis Jahresende, Gesetzentwurf noch nicht öffentlich
Eckpunkte „Effizienter Ressourceneinsatz“Bundeskanzleramt, MinisterpräsidentenkonferenzBeschluss vom 25. JuniFortsetzung des Prozesses angekündigt
Arbeitspapier mit 8,6 Milliarden Euro SparvolumenArbeitsgruppe von Bund, Ländern und KommunenLaut Bundesregierung unabgestimmte IdeensammlungKein eigenes Gesetzgebungsverfahren

Was vom 8,6-Milliarden-Papier übrig ist

Die Bundesregierung hat sich vom Arbeitspapier bislang distanziert. Auf eine Anfrage der Linken antwortete sie, das „Vorschlagsbuch“ sei eine unabgestimmte und ungewichtete Ideensammlung, zu deren Einzelvorschlägen sie sich noch keine abschließende Meinung gebildet habe. Im Petitionsausschuss stellte Staatssekretärin Kerstin Griese klar, dass der Dialogprozess nicht auf Leistungseinschränkungen ziele und Kommunalfinanzen nicht über Kürzungen der Eingliederungshilfe saniert werden könnten.

Der öffentliche Druck ist erheblich. Die Petition der Lebenshilfe gegen Kürzungen erreichte 181.269 Mitzeichnungen. Dennoch finden sich einzelne Gedanken aus dem Papier in den laufenden Verfahren wieder, etwa das Pooling bei der Schulbegleitung und mehr Steuerungsrechte für die Kostenträger. Die bis Jahresende erwarteten Prüfergebnisse dürften zeigen, wie viel davon in einen Gesetzentwurf übernommen wird.

Rechtlich hat sich bislang nichts geändert. Bestehende Bescheide und Ansprüche nach dem SGB IX gelten unverändert weiter, bis ein neues Gesetz in Kraft tritt.

Häufige Fragen zur Reform der Eingliederungshilfe

Ist die Eingliederungshilfe bereits gekürzt worden?

Nein. Weder die Empfehlungen aus dem Dialogprozess noch der Beschluss von Bund und Ländern ändern individuelle Ansprüche. Dafür sind Gesetzesänderungen nötig, die Bundestag und Bundesrat erst beschließen müssen. Das einzige Gesetz in der parlamentarischen Beratung ist derzeit die Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe.

Fällt die persönliche Schulbegleitung weg?

Ein vollständiger Wegfall ist in keinem Gesetzentwurf vorgesehen. Der Regierungsentwurf zur Jugendhilfereform stellt jedoch Gruppenangebote vor die Einzelbegleitung, wenn die Leistung über die Jugendhilfe läuft. Eine 1:1-Betreuung soll dort nur in besonderen Einzelfällen möglich bleiben. Die Schulbegleitung nach dem SGB IX ist nach Angaben des Bundestags nicht erfasst.

Was bedeutet Pooling für Menschen in Wohnheimen?

Beim Pooling teilen sich mehrere Leistungsberechtigte eine Assistenzkraft oder ein Angebot. In Wohnheimen und Wohngemeinschaften kann das bedeuten, dass Unterstützung zeitlich gebündelt wird und weniger nach individuellem Bedarf erfolgt. Ob und in welchem Umfang das gesetzlich geregelt wird, ist offen.

Wann fallen die nächsten Entscheidungen?

Die Ergebnisse der Prüfaufträge aus dem Dialogprozess sollen bis Ende 2026 vorliegen. Für die Jugendhilfereform stehen nach der heutigen Anhörung die Ausschussberatung sowie die zweite und dritte Lesung im Bundestag an. Danach muss sich der Bundesrat erneut befassen. Ein fester Termin für die Verabschiedung ist noch nicht bekannt.

Einschätzung der Redaktion

Die Finanznot der Kommunen ist real, und niemand bestreitet, dass die Eingliederungshilfe Bürokratie abbauen kann. Problematisch ist aber die Richtung, in der gespart werden soll. Wo Rechtsansprüche durch Gruppenangebote ersetzt und Kostenträger mit Belegungsrechten ausgestattet werden, verlagert sich das Risiko auf die Menschen, die am wenigsten Spielraum haben. Ein Kind, das eine eigene Begleitung braucht, profitiert nicht von einem Pool, wenn die Assistenzkraft gerade drei andere Schüler betreut. Glaubwürdig wird die Zusage, Teilhabe nicht anzutasten, erst dann, wenn sie im Gesetzestext steht. Dort gehört der individuelle Anspruch als Regelfall hin, nicht als Ausnahme. Die Rechnung für fehlende Inklusion in Schulen und Wohnquartieren darf nicht bei den Betroffenen landen.

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