Selbstständigkeit mit Schwerbehinderung: Diese Förderungen zahlt das Integrationsamt

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Die Arbeitslosenquote unter Menschen mit Schwerbehinderung lag 2025 bei 11,6 Prozent – fast doppelt so hoch wie im Bundesdurchschnitt, wie Zahlen der Aktion Mensch zeigen. Für viele Betroffene wird der reguläre Arbeitsmarkt so zur Sackgasse. Zwei Gründerinnen und Gründer erzählen, warum sie stattdessen auf eigene Faust erfolgreich sind.

Wenn Qualifikation nicht ausreicht

Sascha Panevin ist von Geburt an blind und arbeitet seit 2021 als selbstständiger Sound-Designer. Seine geschulte auditive Wahrnehmung setzt er gezielt bei Hörspiel- und Hörbuchproduktionen ein. Trotzdem erlebt er im Berufsalltag immer wieder Skepsis, die allein mit seiner Behinderung begründet wird und nichts mit seiner fachlichen Leistung zu tun hat.

Ähnliches berichtet Henriette Schwarzer, die seit 2019 als kaufmännische Beraterin selbstständig ist. Da ihre Kundschaft ihre fehlenden Arme online meist nicht bemerkte, entschied sie sich zunächst bewusst gegen eine Offenlegung ihrer Behinderung, um ausschließlich nach Qualifikation bewertet zu werden. Erst 2024, nach vier Jahren, machte sie ihre Behinderung öffentlich. Das Feedback fiel überwiegend positiv aus, einige Auftraggeber räumten jedoch offen ein, sie bei bekannter Behinderung nicht beauftragt zu haben.

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Beide Fälle stehen exemplarisch für ein strukturelles Problem: Fachliche Qualifikation schützt Menschen mit Behinderung nicht automatisch vor Vorurteilen und Benachteiligung im Berufsleben.

Warum die Selbstständigkeit eine echte Alternative sein kann

Menschen mit Behinderung tun sich auf dem regulären Arbeitsmarkt nachweislich schwerer, eine Anstellung zu finden. Die Selbstständigkeit kann für sie nicht nur ein Weg aus der Arbeitslosigkeit sein, sondern auch mehr Kontrolle über Arbeitsweise und Arbeitszeiten bringen. Gerade die freie Zeiteinteilung erlaubt es, den Arbeitsalltag an individuelle Bedürfnisse anzupassen, etwa an längere Ruhepausen. Auch die freie Wahl der Kundschaft empfinden Betroffene als entscheidenden Vorteil, weil damit ständige Rechtfertigung gegenüber Vorgesetzten entfällt.

Viele Gründerinnen und Gründer mit Schwerbehinderung wissen zu Beginn allerdings gar nicht, dass es gezielte staatliche Förderungen für den Schritt in die Selbstständigkeit gibt.

Staatliche Förderung: Diese Voraussetzungen gelten

Rechtsgrundlage für die Förderung ist das Neunte Sozialgesetzbuch (SGB IX, Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben) in Verbindung mit der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabenverordnung. Zuständig ist nicht die Agentur für Arbeit, sondern das Integrationsamt des jeweiligen Bundeslandes – entscheidend ist dabei der Arbeitsort, nicht der Wohnort. Da es sich überwiegend um Ermessensleistungen handelt, entscheidet die konkrete Höhe der Förderung im Einzelfall das zuständige Amt.

VoraussetzungErforderlich
SchwerbehindertenausweisJa
Arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedrohtJa
Eigene Finanzierung der Gründung nicht möglichJa
Einschlägige BerufserfahrungJa
Selbstständigkeit als dauerhafte Haupteinnahmequelle, mind. 15 WochenstundenJa
Alter unter 65 JahrenJa

Welche Leistungen konkret gefördert werden

Gefördert werden können unter anderem eine Arbeitsassistenz, etwa eine Vorlesekraft für blinde Menschen oder Gebärdendolmetscher für gehörlose Personen, die ausschließlich unterstützende Aufgaben übernehmen und nie die eigentliche Kernarbeit. Ebenso zählen dazu technische Hilfsmittel wie spezielles Mobiliar, Hilfen zur Mobilität einschließlich der Anschaffung eines behindertengerechten Fahrzeugs in Einzelfällen, Zuschüsse oder Darlehen für barrierefreien Wohnraum sowie fachliche Fortbildungen und Umschulungen.

Ehrenamtliche Unterstützung als zusätzliche Stütze

Neben den staatlichen Programmen gibt es bundesweit ehrenamtliche Anlauf- und Beratungsstellen. Henriette Schwarzer engagiert sich selbst im Verein „found.it e.V.“, der kostenlose Gründungsberatung für Menschen mit Behinderung anbietet, durchgeführt von Beraterinnen und Beratern, die den Weg in die Selbstständigkeit bereits selbst gegangen sind. Sascha Panevin wiederum setzt sich für eine barrierefreiere Gründerszene ein und kritisiert, dass viele gängige Rechnungstools bislang nicht barrierefrei gestaltet sind.

Häufige Fragen zur Selbstständigkeit mit Schwerbehinderung

Wer gilt in Deutschland als schwerbehindert?

Als behindert gilt, wer einen amtlich festgestellten Grad der Behinderung von mindestens 20 Prozent hat. Von einer Schwerbehinderung spricht man ab einem Grad von mindestens 50 Prozent.

Welche Behörde ist für die Gründungsförderung zuständig?

Zuständig ist das Integrationsamt des Bundeslandes, in dem die berufliche Tätigkeit ausgeübt wird. Eine bundesweite Übersicht der zuständigen Ämter findet sich bei REHADAT.

Besteht ein Rechtsanspruch auf die Förderung?

Nein. Die meisten Leistungen sind Ermessensleistungen. Ob und in welcher Höhe gefördert wird, entscheidet das zuständige Integrationsamt anhand der persönlichen Situation und der verfügbaren Mittel.

Welche Nachweise braucht es für den Antrag?

Erforderlich sind unter anderem der Schwerbehindertenausweis, ein Nachweis über Berufserfahrung in der geplanten Branche sowie eine Darstellung, dass die Selbstständigkeit dauerhaft als Haupteinnahmequelle geplant ist. Der Antrag sollte grundsätzlich vor Beginn der Gründung gestellt werden.

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