Bürgergeld Nullrunde 2026 – was bedeutet das konkret?
Die Bundesregierung hat für das Jahr 2026 beschlossen, die Neue Grundsicherung einzuführen und den Regelsatz des Bürgergelds nicht zu erhöhen – eine sogenannte Nullrunde. Für alleinstehende Erwachsene bleibt der monatliche Satz bei 563 Euro, darin enthalten sind durchschnittlich 45,70 Euro für Stromkosten.
Diese Entscheidung kommt zu einer Zeit, in der Lebenshaltungskosten und Energiekosten weiter steigen und die Inflation trotz politischer Eingriffe noch nicht vollständig abgeflacht ist.
Stromkosten im Regelsatz enthalten
Der Stromkostenanteil im Bürgergeld Regelsatz basiert auf einer statistischen Berechnung der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) sowie einer Fortschreibung der Preisentwicklung.
Die Realität sieht jedoch anders aus:
- Durchschnittlicher Stromverbrauch (Single-Haushalt): ca. 1.500 kWh/Jahr.
- Tatsächliche Kosten 2026: ca. 50,33 Euro/Monat.
- Bürgergeld-Pauschale 2026: 45,70 Euro/Monat.
- Fehlbetrag pro Jahr: 56 Euro (2025: 74 Euro, 2024: 129 Euro).
Wer keine günstigen Tarife findet oder wechseln kann, bleibt auf diesen Mehrkosten sitzen – und das trifft besonders ältere und einkommensschwache Haushalte in der Grundsicherung.
Das gilt sowohl für das Noch-Bürgergeld als auch für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung!
Weiterführende Info: Stromkosten Unterdeckung 2025 beim Bürgergeld
Auswirkungen auf die Grundsicherung
Die Lücke zwischen Strompauschale und tatsächlichem Rechnungsbetrag führt dazu, dass Betroffene aus ihrem ohnehin knappen Budget für Grundbedarf noch zusätzliche Zahlungen leisten müssen.
Gerade in Zeiten hoher Energiepreise und stagnierender Sozialleistungen steigt das Risiko von Energiearmut. Sozialverbände warnen bereits davor, dass die Wohn- und Lebensqualität vieler Haushalte massiv leidet und Haushalte in die Schuldenfalle geraten.
Stromkostenzuschüsse ab 2026 – bringt das etwas?
Um die Stromkosten-Problematik zu entschärfen, hat die Bundesregierung ab 2026 einen Stromkostenzuschuss beschlossen.
- Bund stellt jährlich rund 6,5 Mrd. Euro zur Verfügung – die Netzentgelte werden gesenkt.
- Entlastungen fließen direkt über die Stromrechnung, meist ohne Antrag, ca. 25–100 Euro pro Haushalt und Jahr abhängig vom Verbrauch und Tarif.
- Besonders profitieren Haushalte mit geringem Verbrauch, also Rentner und Bürgergeld-Empfänger.
Aber: Die Erhöhung des Regelsatzes bleibt aus, die echte Versorgungslücke wird durch die Senkung der Netzentgelte nur teilweise kompensiert. Der Druck auf Betroffene bleibt bestehen, die Ersparnis ist individuell unterschiedlich und reicht oft nicht aus, um gestiegene Stromkosten zu decken.
Guter Rat, aber dennoch oft keine Hilfe
- Schon jetzt raten Vergleichsportale dazu, regelmäßig den Stromanbieter zu wechseln, um Anschluss an günstigere Tarife zu bekommen und die Versorgungslücke zu schließen – was aber nicht jedem möglich ist.
- Haushalte, die auf dem teuren Grundversorgungstarif sitzen bleiben, sind trotz Zuschuss weiter stark belastet.
- Die Bürgergeld-Nullrunde 2026 verstärkt das Gefühl unter den Betroffenen, politisch vergessen zu werden, weil steigende Energiepreise nicht konsequent auf den Regelsatz angerechnet werden.
Zusammenfassung Nullrunde bei Grundsicherung verschärft Stromkosten-Problematik
Die Bürgergeld-Nullrunde 2026 ist vor allem für Grundsicherungs-Haushalte und Rentner mit niedrigem Einkommen eine faktische Kürzung. Zwar wird ein Stromkostenzuschuss eingeführt, doch die Strompauschale im Regelsatz bleibt weiterhin zu niedrig. Viele Betroffene müssen die Differenz aus eigenen Mitteln stemmen und geraten damit zunehmend in finanzielle Schwierigkeiten – die Stromkosten-Problematik bleibt ungelöst.