Welche Probleme bringt die Einführung des Bürgergeldes?

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Flut von Klagen?

Wer mit seinem zukünftigen Bürgergeld-Bescheid des Jobcenters nicht einverstanden ist, kann dagegen Widerspruch und Klage erheben.  Genau wie aktuell im Rahmen des Arbeitslosengeld II ist das jeweilige Sozialgericht für die Klage zuständig.


Stellungnahme DSGT

Der Deutsche Sozialgerichtstag e.V. (DSGT) mit Sitz in Potsdam hat sich deshalb mit dem Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums hinsichtlich der Neuregelung des SGB II, als des „Bürgergeld-Gesetzes“ befasst und eine Stellungnahme abgegeben.

Die Stellungnahme des Sozialgerichtstages zeichnet ein durchwachsenes Bild. Wir heben folgende Punkte hervor. Diese Stellungnahme insgesamt kann man hier nachlesen: Stellungnahme des DSGT.

Abkehr vom Prinzip des Förderns und Forderns

Der Sozialgerichtstag e.V. weist darauf hin, dass es mit dem Bürgergeld zu einer Abkehr vom Prinzip des Fördern und Fordern kommt. Das Prinzip des Forderns werde durch die Ausgestaltung des Kooperationsplans sowie durch die Einführung von Karenz- Und Vertrauenszeiten durch ein System ersetzt, das auf positiven Anreizen basiere. Das sei möglich, solle aber auf wissenschaftliche Grundlagen gestellt werden

Lebenshaltungskosten und Energie nicht ausreichend berücksichtigt

Der Gesetzentwurf zum Bürgergeld lasse offen, wie der Gesetzgeber die Bedarfe der Leistungsberechtigten bei stark steigenden Energiepreisen und Lebenshaltungskosten decken wolle. Diese Fragen sollte aber im Gesetzentwurf mit beantwortet werden.

Kosteneinschätzung fehlt zum Teil

Der DSGT bemängelt, dass es eine vollständige und schlüssige Kosteneinschätzung fehle, die die Kostensteigerungen aus unterschiedlichen Blickwinkeln betrachtet. Der Gesetzentwurf spreche nur von Mehrausgaben im Jahr 2023 von ca. 650 Millionen Euro und enthalte weitere Schätzungen.

Sanktionen

Der DSGT begrüßt die weitgehende Übernahme der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Verfahren1 BvL 7/16)  zu den Grenzen der Sanktionierung und die Gleichbehandlung der unter 25-Jährigen mit den sonstigen Leistungsberechtigten.

Bagatellgrenze

Der DSGT begrüßt zudem die Einführung einer Bagatellgrenze. Der Verwaltungsaufwand werde so entlastet.

Fazit

Der DSGT sieht als Fazit seiner Stellungnahme die Umsetzung eines Paradigmenwechsels von der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Arbeitslosengeld II / Sozialgeld) hin zu neuen Leistung des Bürgergeldes als in wesentlichen Punkten unvollständig an.