Wohngeldtabelle: sehen, ob ein Anspruch auf Wohngeld besteht

Wohngeldtabelle: sehen, ob ein Anspruch auf Wohngeld besteht
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Das Leben ist teuer geworden, die Preise für Lebensmittel und Energie sind gestiegen. Aber auch und insbesondere für das Wohnen. Viele Menschen können sich die Miete nicht leisten. Eine Lösung ist das Bürgergeld. Es kann beantragt werden, wenn das Einkommen für den Lebensunterhalt nicht reicht. Eine andere Lösung – die zunächst versucht werden muss – ist das Wohngeld. Wohngeld geht dem Bürgergeld vor. Doch ab wann kann man Wohngeld beantragen? Wie lauten die Einkommensgrenzen? In nachfolgendem Artikel erklären wird wie und ab wann Wohngeld beantragt werden kann.

Ab wann kann man Wohngeld beantragen?

Mieter, deren Einkommen unter einer bestimmten Höchstgrenze liegt, haben einen Anspruch auf Wohngeld. Sie können einen Antrag bei der kommunalen Wohngeldstelle der Gemeinde stellen. Wie hoch die Einkommensgrenze für das Wohngeld liegt, ist in einer Wohngeldtabelle festgelegt. Die Einkommensgrenzen für Wohngeld hängen aber auch von der Höhe der Miete und der Anzahl der Haushaltsmitglieder ab.

Im Wohngeldgesetz sind sieben Mietstufen festgelegt. Diese findet man in $ 12 Wohngeldgesetz (WoGG). Es wird also nicht exakt die laut Mietvertrag zu zahlende Miete für die Berechnung des Wohngeldes berücksichtigt, sondern die Obergrenze der jeweiligen Mietstufe. Konkret heißt das,dass eine höhere Stufe des Wohngeldgesetzes mit einer höheren Einkommensgrenze verknüpft ist. Entsprechend wirde auch eine höhere Miete bei der Berechnung berücksichtigt.

Wie berechnet man die Einkommensgrenze für das Wohngeld?

Die Einkommensgrenze ist die Grenze, ab der überhaupt Wohngeld gezahlt wird. Entscheidend für die Einkommensberechnung ist das Bruttoeinkommen. Für alle, die sozialversicherungspflichtig sind und Einkommenssteuer zahlen, mindert sich das Einkommen für die Berechnung von Wohngeld um 30 Prozent. Es handelt sich dabei um eine Pauschale. Sozialversicherung heißt Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Rentenversicherung. Eine Versicherungspflicht besteht grundsätzlich für alle Arbeitnehmer.

Um schnell herauszufinden, ob eine Wohngeldberechtigung besteht, kann der Wohngeldrechner des Bundesbauministeriums genutzt werden. Damit kann vorab überschlagsmäßig geklärt werden

  • ob ein Anspruch auf Wohngeld besteht,
  • wie hoch der Anspruch auf Wohngeld ist.
    Allerdings ergibt sich aus der Nutzung des Rechners kein Anspruch. Er dient lediglich dazu, festzustellen, ob ein Antrag auf Wohngeld gestellt werden sollte.

Nachfolgende Wohngeldtabelle zeigt ebenfalls, ob ein Anspruch auf Wohngeld bestehen kann. Aus der Tabelle kann man die Einkommensobergrenzen für das Wohngeld ablesen. Die Pauschalen für die Sozialversicherung und Einkommenssteuer sind berücksichtigt.

Tabelle: Einkommensobergrenzen für Wohngeld

Nachfolgende Wohngeldtabelle zeigt ebenfalls, ob ein Anspruch auf Wohngeld bestehen kann. Aus der Tabelle kann man die Einkommensobergrenzen für das Wohngeld ablesen. Die Pauschalen für die Sozialversicherung und Einkommenssteuer sind berücksichtigt.

In nachfolgender Tabelle finden Sie die Einkommensobergrenzen für das Wohngeld. Die Ziffern links geben die Anzahl der Haushaltsmitglieder an. Die danach folgenden Euro-Beträge geben jeweils die Höchstgrenzen für die Miet- bzw. Wohngeldstufen 1 bis 7 an. Die Euro-Beträge sind auf 10 Euro abgerundet.

 Tabelle Obergrenze Einkommen Wohngeld

1 Person:              1.370 € 1.400 € 1.430 € 1.460 € 1.490 € 1.510 € 1.540 €

2  Personen:          1.850 € 1.890 € 1.930 € 1.970 € 2.000 € 2.040 € 2.070 €

3  Personen:          2.310 € 2.360 € 2.410 € 2.450 € 2.490 € 2.530 € 2.570 €

4 Personen:           3.130 € 3.190 € 3.250 € 3.310 € 3.370 € 3.410 € 3.470 €

5 Personen:           3.590 € 3.660 € 3.730 € 3.800 € 3.850 € 3.910 € 3.960 €

6 Personen:           4.060 € 4.130 € 4.200 € 4.270 € 4.330 € 4.390 € 4.450 €

Ab wann wird das Wohngeld gezahlt? – Antrag erforderlich!

Um überhaupt Wohngeld zu erhalten, ist ein Antrag auf Wohngeld bei der Gemeindeverwaltung erforderlich. Ohne Antrag kein Wohngeld.
Der Wohngeld-Anspruch besteht, wenn das eigene Einkommen bzw. das der Familie unter der Einkommensgrenze der jeweiligen Wohngeldstufen des Wohngeldgesetzes liegt.

Wohngeld können auch Eigentümer einer selbst genutzten Immobilie beantragen.

Kein Wohngeld-Anspruch bei Bürgergeld

Wer Bürgergeld, Grundsicherung im Alter, Sozialhilfe oder Bafög erhält, hat keinen Anspruch auf Wohngeld. Der Grund: die Kosten für die Wohnung sind bereits in diesen Sozialeistungen enthalten.
Beispiel: Wer Bürgergeld erhält, dem zahlt das Jobcenter auch die Miete. Wohngeld kann somit nicht beantragt werden, da ansonsten eine Doppelzahlung erfolgen würde.

Das Wohngeld wird erst ab dem Monat der Antragstellung gezahlt. Eine rückwirkende Zahlung von Wohngeld bzw. rückwirkende Antragstellung ist im Gesetz nicht vorgesehen. Einzige Ausnahme: man hat Bürgergeld beantrag und der Antrag wurde mit HInweis auf eine Wohngeldberechtigung abgelehnt. Dann gilt der Antrag auf Bürgergeld gleichzeitig als Antrag auf Wohngeld. Gleiches gilt auch für einen Antrag auf Grundsicherung oder Sozialhilfe.

Zum Verhältnis Bürgergeld – Wohngeld siehe hier: Bürgergeld oder Wohngeld beantragen

Zusammenfassung Wohngeld beantragen – vor Bürgergeld

  • In Zeiten der Inflation und der hohen Mieten sollten ein Anspruch auf Wohngeld geprüft werden.
  • In der Wohngeldtabelle finden Sie die Einkommenshöchstgrenzen für den Wohngeld-Anspruch.
  • Wohngeld geht dem Bürgergeld vor; es muss vorrangig beantragt werden.