Zukünftige Rentner: jetzt unbedingt handeln, um Rente zu erhöhen!

Um die gesetzliche Rente zu erhöhen, sollten künftige Rentner jetzt handeln. Wir zeigen auf, welche Möglichkeiten es gibt und worauf man achten sollte, um Rentenansprüche zu steigern.

Zukünftige Rentner: jetzt unbedingt handeln, um Rente zu erhöhen!
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Wer gegenwärtig arbeitet und jung ist, macht sich vielleicht noch kaum Gedanken um seine Rente und Altersversorgung. Je älter man wird, desto mehr sorgt man sich aber darüber, ob die Rente später ausreichen wird, um einen sorgenfreien Ruhestand zu haben. Die Devise lautet ganz klar: handeln, solange man noch handeln kann und das möglichst früh.

In nachfolgendem Artikel zeigen wir Möglichkeiten auf, die spätere Rente zu erhöhen. Dabei beziehen sich unsere Ausführungen auf die Rente der gesetzlichen Rentenversicherung zu nutzen.

Höhere Rente durch längeres Arbeiten

Zukünftige Rentner: jetzt unbedingt handeln, um Rente zu erhöhen!

Um später eine höhere Rente in der gesetzlichen Rentenversicherung zu erzielen, sollten künftige Rentner als Arbeitnehmer jetzt handeln. Wir geben Tipps.

Wer das reguläre Renteneintrittsalter erreicht hat, kann seine Rente dadurch erhöhen, indem er weiter arbeitet. Arbeiten jenseits der Regelaltersgrenze ist gesetzlich ohne weiteres möglich. Entweder kann man, so der Arbeitgeber einverstanden ist, in seinem bisherigen Job weiter arbeiten oder sich einen anderen suchen. Selbstverständlich geht das nur, wenn man gesund und fit genug dafür ist. Weiteres Arbeiten lohnt sich! Es bringt jeden Monat ein Plus von einen halben Prozent mehr an Rente. Durch die regelmäßigen Rentenerhöhungen ist das Plus sogar noch höher. Nach einem Jahr zusätzlicher Arbeit wird die Rente dann erhöht ausgezahlt.


Nachzahlen von Rentenbeiträgen bis zum 45. Lebensjahr

Bis zum Erreichen des 45. Lebensjahres ist es möglich, Rentenfehlzeiten auszugleichen, indem man Beiträge für diese Fehlzeiten nachzahlt. Das kommt insbesondere für all diejenigen in Fragen, die lange Studien- oder Schulzeiten absolviert haben. Es können pro Monat zwischen 96,72 und höchstens 1357,80 Euro nachträglich eingezahlt werden. Dadurch steigt zum einen die Rente, zum anderen werden auch Wartezeiten bis zum abschlagsfreien Renteneinstieg mit 45 Versicherungsjahren kürzer.

Nachzahlen von Rentenbeiträgen ab 50 Jahre

Ab dem 50. Lebensjahr können Zusatzbeiträge zur Rente gezahlt werden, um Abschläge einer vorgezogenen Rente auszugleichen. Dabei muss allerdings eine realistische Chance bestehen, die Voraussetzungen für eine vorgezogene Rente bis zum möglichen Rentenbeginn zu erreichen. Diejenigen, die dann doch nicht vorzeitig in Rente gehen, erhalten für die Zusatzbeiträge eine entsprechend höhere Rente.

Die Zuzahlungen sind als Altersvorsorgeaufwendungen von der Steuer absetzbar.


Minijob zusätzlich zur regulären Arbeit

Nicht jeder kann dies realisieren, aber es ist möglich, einen Minijob neben der regulären versicherungspflichtigen Tätigkeit auszuüben. Der Minijob ist rentenversicherungspflichtig und wirkt sich  rentensteigernd aus.  Letzteres allerdings nur, wenn man sich als Minijobber nicht von der Versicherungspflicht hat befreien lassen.

Auch wenn man schon eine Rente bezieht, kann man einen Minijob ausüben, jedoch auch eine reguläre, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung – Zuverdienstgrenzen sind für Altersrentner aufgehoben worden

Abfindung in Rentenpunkte umwandeln

Wer eine Abfindung aufgrund des Verlustes seiner Arbeitsstelle erhält, kann seinen Arbeitgeber dazu veranlassen, dass die Abfindung in Rentenpunkte umgewandelt wird und so geminderte Rentenansprüche ausgeglichen werden. Die Hälfte des in die Rentenkasse eingezahlten Betrages ist steuerfrei.


Neben der Rente arbeiten

Wer eine Altersrente bezieht,  kann beliebig dazu verdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Das gilt auch für Frührentner. Allerdings gilt das gleiche wie in jedem Job: es muss Einkommenssteuer entrichtet werden. Hierbei werden die Rente und das Erwerbseinkommen zusammengezählt. Liegt man dann über dem Grundfreibetrag, muss der Teil des Einkommens, der darüber liegt, versteuert werden. Was die Rente betrifft, wird nur der Teil der Rente versteuert und zum Einkommen hinzugezählt, der nicht steuerfrei ist.

Auswandern und sich die Rente im Ausland auszahlen lassen

In vielen Ländern sind die Lebenshaltungskosten deutlich geringer als in Deutschland. Die deutsche Rente hat dort dann eine weitaus höhere Kaufkraft als in Deutschland. Viele Rentner wählen deshalb ihren Ruhesitz im Ausland. In manchen Ländern werden zudem von ausländischen Rentnern keine Steuern verlangt.


Im Rentenalter heiraten

Nicht um die eigene Rente zu verbessern, sondern die des Partners, sollten Paare im Rentenalter darüber nachdenken, ob eine Heirat eine Möglichkeit für sie ist . Nur verheiratete Partner haben einen Anspruch auf eine Witwenrente bzw. Witwerrente. Gleiches gilt für eine eingetragene Lebenspartnerschaft. Damit ein Anspruch auf Hinterbliebenenrente besteht, muss die Ehe mindestens ein Jahr lang bestanden haben.

Bürgergeld-Bezug verbessert die Rente nicht

In früheren Jahren zahlte das Jobcenter Beiträge in die Rentenkasse für diejenigen, die SGB II Leistungen bezogen. Gegenwärtig ist dies jedoch nicht mehr der Fall. Deshalb: möglichst rasch eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung suchen und Rentenanwartschaften aufbauen! Bürgergeld Bezug hilft nicht für die Rente!