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Rente und Krankenversicherung: Diese Möglichkeiten gibt es (2025)

Jeder Rentner in Deutschland ist im Normalfall krankenversichert. Im Rentenalter bestehen mit Bezug einer gesetzlichen Rente drei zentrale Optionen für eine Krankenversicherung:

  • Gesetzliche Pflichtversicherung über die Krankenversicherung der Rentner (KVdR)
  • Freiwillige gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
  • Private Krankenversicherung (PKV)

Welche Variante im konkreten Fall möglich und sinnvoll ist, hängt von den individuellen Versicherungszeiten, Einkünften sowie dem Gesundheitszustand ab.

Gesetzliche Krankenversicherung der Rentner (KVdR)

Die KVdR ist für die meisten Rentner die günstige Standardlösung. Voraussetzung ist die sogenannte Vorversicherungszeit: In der zweiten Hälfte des Berufslebens muss mindestens 90 % der Zeit eine gesetzliche Krankenversicherung bestanden haben. Dazu zählen auch Zeiten von Familienversicherung und Versicherungen im Ausland (mit Sozialversicherungsabkommen).

Beiträge:

  • Der allgemeine Beitragssatz liegt 2025 bei 14,6 %.
  • Hinzu kommt ein durchschnittlicher Zusatzbeitrag, der aktuell bei etwa 2,5 % liegt (abhängig von der Krankenkasse).
  • Die Deutsche Rentenversicherung übernimmt die Hälfte des Beitrags auf die gesetzliche Rente.
  • Weitere Einkünfte wie Betriebsrenten werden anteilig berücksichtigt.

Besonderheiten:

  • Keine Beitragspflicht für Mieteinnahmen und Kapitalerträge.
  • Pflegeversicherungsbeitrag 2025: 3,6 %, mit Zuschlägen für Kinderlose (bis 4,2 %) und Abschlägen für Eltern ab zwei Kindern.

Was ist die KVdR?

Die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) ist ein spezieller Status innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland. Sie betrifft Personen, die eine gesetzliche Rente beziehen und bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die KVdR garantiert umfassenden Kranken- und Pflegeversicherungsschutz im Ruhestand und unterscheidet sich in einigen Punkten von der klassischen freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung.

Voraussetzungen für die KVdR-Mitgliedschaft

Um in die KVdR aufgenommen zu werden, müssen gesetzlich rentenversicherte Personen bestimmte Vorversicherungszeiten erfüllen:

  • Mindestens 9/10 der zweiten Hälfte der Erwerbszeit müssen in der gesetzlichen Krankenversicherung als Pflichtmitglied, freiwilliges oder familienversichertes Mitglied verbracht worden sein.
  • Berücksichtigungszeitraum ist die Zeit vom Beginn der Erwerbstätigkeit bis zum Rentenantrag.

Wer diese Bedingung nicht erfüllt, bleibt in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert oder muss eine private Krankenversicherung suchen.

Vorteile der KVdR

  • Mitgliedschaft als Pflichtversicherter: Vorteile bei Beitragshöhe.
  • Beitragsberechnung nur auf gesetzliche Renten und Versorgungsbezüge.
  • Keine Beitragspflicht für Kapitalerträge, private Lebensversicherungen oder Vermietung.
  • Pflegeversicherungsschutz ist automatisch enthalten.

Beitragshöhe in der KVdR

Die Beiträge berechnen sich nach dem vollen allgemeinen Beitragssatz sowie nach dem individuellen Zusatzbeitrag der jeweiligen Krankenkasse:

BeitragsartBeitragssatz
Allgemeiner Satz14.6 %
Zusatzbeitragabhängig von Kasse (Ø 1.7%)
Pflegeversicherung3.4% (3.1 % mit Kindern)

Der Beitrag wird direkt von der Deutschen Rentenversicherung an die Krankenkasse abgeführt.

Welche Einkünfte werden berücksichtigt?

Bei der KVdR werden nur bestimmte Einnahmen bei der Beitragsberechnung herangezogen:

  • Gesetzliche Rente
  • Betriebsrente, Versorgungsbezüge
  • Einkünfte aus Alters-/Erwerbsminderungsrenten

Nicht beitragspflichtig sind:

  • Einkommen aus Vermietung und Verpachtung
  • Kapitalerträge
  • Private Lebensversicherungen

Häufige Fragen zur KVdR

Wann wird man automatisch in die KvdR aufgenommen?

Mit Rentenantrag prüft die Rentenversicherung automatisch, ob die Voraussetzungen für eine Pflichtversicherung in der KVdR vorliegen.

Was passiert, wenn ich die Vorversicherungszeit nicht erfülle?

Dann bleibt die freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung (aber: höhere Beiträge, auf alle Einkünfte) oder es muss eine private Krankenversicherung abgeschlossen werden.

Tipps für eine günstige KVdR-Mitgliedschaft

  • Möglichst lange in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben!
  • Bei Auslandsaufenthalten oder Familienversicherung auf die Beitragszeiten achten.
  • Anmeldung bei der gesetzlichen Krankenkasse prüfen, wenn Rentenalter naht.

Freiwillige gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

Wer die KVdR-Voraussetzung nicht erfüllt, kann sich häufig freiwillig in der GKV versichern.

Beiträge:

  • Bemessung auf alle Einkünfte: Rente, Mieteinnahmen, Kapitalerträge, Versorgungsbezüge.
  • Rentner zahlen den vollen Beitragssatz selbst, zzgl. Zusatzbeitrag.
  • Anspruch auf einen steuerfreien Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung bei der Deutschen Rentenversicherung (bis zu mehrere Hundert Euro im Jahr).

Achtung: Für freiwillig Versicherte sind die Beiträge oft höher als bei KVdR-Mitgliedern.

Private Krankenversicherung im Alter (PKV)

Rentner können (oder müssen) in der PKV bleiben, wenn sie dort bereits während ihres Erwerbslebens versichert waren und die Voraussetzungen für die gesetzliche Versicherung nicht erfüllen.

Beiträge:

  • Kalkulation nach Alter, Tarif und Gesundheitszustand.
  • Beitragssteigerungen möglich, 2025 werden viele PKV-Tarife erhöht.
  • Anspruch auf Zuschuss zur PKV über die Rentenversicherung.
  • Im Standard- oder Basistarif besteht ein Leistungsumfang ähnlich der GKV. Der Standardtarif wurde 2025 z.T. um 25 % erhöht.

Wechsel:

  • Ein Wechsel von PKV in die GKV bzw. KVdR ist für Rentner praktisch nicht möglich; Ausnahmen sind selten und an strenge Bedingungen geknüpft.

Beitragsveränderungen und aktuelle Entwicklungen (2025)

  • Zum 1. Januar 2025 wurde der durchschnittliche Zusatzbeitrag zur GKV auf etwa 2,5 % angehoben, spürbar für alle Mitglieder.
  • Pflegeversicherungsbeitrag steigt auf 3,6 % (+0,6 % für Kinderlose). Abschläge für Eltern ab zwei Kindern.
  • Die Versicherungspflichtgrenze für die GKV liegt 2025 bei 73,800€/Jahr. Wer über dieser Grenze verdient (z.B. durch Betriebsrenten oder Versorgungsbezüge), bleibt in der PKV oder kann freiwillig GKV-versichert sein.
  • PKV-Beiträge im Standardtarif steigen 2025 deutlich (um 25 %).

Vergleich: Gesetzlich vs. Privat als Rentner

KriteriumKVdR (Pflicht GKV)Freiwillige GKVPrivate KV (PKV)
BeitragseinkünfteGesetzliche Rente, Betriebsrente, VersorgungsbezügeAlle EinkünfteTarif, Alter, Gesundheit
BeitragshöheAbhängig von Einkommen; halbe BeitragsteilungAbhängig von gesamten Einkünften; volle BeitragshöheIndividuell, meist höher, dynamisch
WechselmöglichkeitWechsel möglich, aber an Bedingungen geknüpftWechsel zu PKV nur bis 55 möglichWechsel zur GKV sehr schwer
PflegeversicherungAutomatisch enthaltenAutomatisch enthaltenZuschlag erforderlich
Zuschüsse50% Anteil auf RenteZuschuss auf Antrag möglichZuschuss auf Antrag möglich

Vergleich KVdR vs. freiwillig gesetzlich versichert als Rentner

BereichKVdR PflichtversicherungGesetzlich freiwillig versichert
Beiträge auf EinnahmenNur Rente/BetriebsrenteAlle Einkünfte
BeitragshöheGünstigerOft höher
Zugangsvoraussetzungen9/10-Regelung erfülltKeine Regelung
PflegeversicherungAutomatisch enthaltenAutomatisch enthalten

Tipps für Rentner zur Krankenversicherung

  • Prüfen Sie rechtzeitig, also weit vor Erreichen des Rentenalters, Ihre Versicherungszeiten, um die KVdR zu sichern!
  • Beantragen Sie mögliche Zuschüsse bei der Rentenversicherung, besonders als freiwillig versicherter Rentner oder PKV-Mitglied.
  • Vergleichen Sie die Zusatzbeiträge und Leistungsangebote der Krankenkassen; ein Wechsel kann sich schnell lohnen.
  • Berücksichtigen Sie die Beitragserhöhungen in 2025 bei Ihrer Altersvorsorge und Budgetplanung.

Zusammenfassung: Krankenversicherung als Rentner

Für die meisten Rentner stellt die gesetzliche Krankenversicherung – idealerweise die Pflichtversicherung KVdR – die beste Option dar, da sie günstige Beiträge und umfassende Leistungen bietet. Freiwillige GKV-Mitgliedschaft ist zwar möglich, aber beitragsintensiver, da alle Einkünfte berücksichtigt werden. Die PKV kann im Einzelfall (z.B. bei Vorversicherungszeiten oder Unterschreiten der Versicherungspflichtgrenze) sinnvoll sein, ist aber mit teils deutlich steigenden Beiträgen verbunden und ohne Wechseloption zur GKV.

Quelle

Deutsche Rentenversicherung

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