Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehend: Antrag, Voraussetzungen, Höhe

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Wer hat Anspruch auf Unterhaltsvorschuss?

Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben Kinder, die bei einem alleinerziehenden Elternteil leben und keinen oder keinen regelmäßigen Unterhalt vom anderen Elternteil erhalten. Die wichtigsten Voraussetzungen im Überblick:

  • Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Kindes in Deutschland
  • Das Kind lebt bei einem alleinerziehenden Elternteil, der ledig, verwitwet, dauernd getrennt oder geschieden ist
  • Der andere Elternteil zahlt keinen, nur teilweise oder nicht regelmäßig Unterhalt
  • Das Kind ist noch nicht 18 Jahre alt

Für Kinder zwischen 12 und 18 Jahren gelten zusätzliche Bedingungen: Sie dürfen nicht auf Leistungen nach dem SGB II (z.B. Bürgergeld) angewiesen sein, oder der alleinerziehende Elternteil muss im SGB II-Bezug mindestens 600 Euro brutto monatlich verdienen.

Wie hoch ist der Unterhaltsvorschuss?

Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich nach dem Alter des Kindes und wird regelmäßig angepasst. Seit Januar 2025 gelten folgende monatliche Beträge:

Alter des KindesUnterhaltsvorschuss (monatlich)
0 bis 5 Jahre227 Euro
6 bis 11 Jahre299 Euro
12 bis 17 Jahre394 Euro

Abzüge erfolgen, wenn der andere Elternteil Unterhalt zahlt oder das Kind eine Halbwaisenrente erhält.

Wie und wo wird der Unterhaltsvorschuss beantragt?

Der Antrag auf Unterhaltsvorschuss wird schriftlich oder elektronisch bei der zuständigen Unterhaltsvorschussstelle gestellt – in der Regel beim Jugendamt des Wohnortes. Das Antragsformular erhalten Sie bei der Stadt-, Gemeinde- oder Kreisverwaltung. Viele Jugendämter bieten mittlerweile auch Online-Anträge an.

Der Unterhaltsvorschuss wird zum Beginn des Kalendermonats gezahlt. Eine rückwirkende Zahlung ist für den Monat vor Antragstellung möglich, sofern die Voraussetzungen bereits erfüllt waren.

Wann wird der Unterhaltsvorschuss ausgezahlt?

Einen Überblick über die monatliche Auszahlung des Unterhaltsvorschusses mit den exakten Terminen finden Sie hier: Unterhaltsvorschuss Auszahlung

Besonderheiten und Hinweise

  • Einkommensgrenze: Es gibt keine Einkommensgrenze für den alleinerziehenden Elternteil. Das eigene Einkommen wird nicht angerechnet.
  • Betreuung: Alleinerziehend gilt, wer das Kind zu mehr als 60% betreut. Teilen sich die Eltern die Betreuung gleichmäßiger auf, entfällt der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss.
  • Wiederverheiratung: Heiratet der alleinerziehende Elternteil, endet der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss.
  • Einkommen des Kindes: Einkünfte des Kindes werden ab einem bestimmten Alter und bei bestimmten Einkunftsarten angerechnet.

Zusammenfassung zum Unterhaltsvorschuss

Der Unterhaltsvorschuss ist eine wichtige staatliche Leistung für Alleinerziehende, die keinen oder nur unregelmäßigen Unterhalt vom anderen Elternteil erhalten. Die Antragstellung ist unkompliziert und erfolgt beim Jugendamt. Die Höhe der Leistung richtet sich nach dem Alter des Kindes und wird regelmäßig angepasst.

Redakteure

  • ik

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an. Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen. Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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