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Bürger & Geld: News- und Nachrichtenmagazin zu Rente, Grundsicherung (ehem. Bürgergeld), Sozialleistungen und Finanzen

Der Verein Für soziales Leben e. V. präsentiert hier das News– und NachrichtenmagazinBürger & Geld“ zu den Themen Rente, Neue Grundsicherung für Arbeitsuchende / Bürgergeld, Familien- und Sozialleistungen sowie Finanzen.
Zusätzlich: aktuelle Informationen, praktische Tipps und Rechner rund um Kindergeld, Wohngeld und mehr.
Wir sind eine gemeinnützige, unabhängige Organisation (NGO)!

Aktuelle Top‑News

Im Mai 2026 erstmals in Rente gehen - wer das kann

Beginn der Rente im Mai 2026: Exakte Daten für alle vier Rentenarten

Ingo Kosick

Ab Mai 2026 können vier exakt definierte Geburtsgruppen erstmals eine Altersrente starten: vom 1. Januar 1960 (Regelaltersrente) über den Zeitraum 2. April bis 1. Mai 1963 (langjährig Versicherte) und 2. April bis 1. Mai 1964 (schwerbehinderte Menschen) bis zu 2. Oktober bis 1. November 1961 (besonders langjährig Versicherte). Je nach Rentenart sind diese Starts abschlagsfrei oder mit dauerhaften Kürzungen von 10,8 % bzw. 13,8 % verbunden – Voraussetzung sind zudem 35 bzw. 45 Versicherungsjahre und bei Schwerbehinderten ein GdB von mindestens 50.

Freiwillig in Rente einzahlen - trotz sozialversicherungspflichtigem Job?

Freiwillig in die Rente einzahlen – trotz Sozialversicherungspflicht im Job?

Ingo Kosick

Wer sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, kann nicht zusätzlich „freiwillig“ in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen – solche Beiträge wären rechtlich unzulässig und müssten erstattet werden. Möglich sind aber gezielte Ausgleichszahlungen nach § 187a SGB VI für Rentenabschläge sowie weitere Gestaltungen über Beschäftigung neben der Rente und ergänzende private oder betriebliche Vorsorge.

Auch nach Kündigung: Jobcenter muss für Nutzung der Wohnung weiter zahlen

Jobcenter muss nach Kündigung der Wohnung bei Grundsicherung / Bürgergeld weiterzahlen – Urteil!

Ingo Kosick

Ein aktueller Fall zeigt: Nutzt ein Bürgergeld-Beziehender seine Wohnung nach Kündigung weiter, kann die nach § 546a BGB fällige Nutzungsentschädigung als Unterkunftskosten gelten – und muss vom Jobcenter übernommen werden, wenn die Forderung angemessen ist. Gleichzeitig bleiben Mietschuldenübernahmen Ausnahmefälle, die oft nur als Darlehen gewährt werden; Vermieter können ihre Ansprüche weiterhin grundsätzlich nur gegenüber dem Mieter, nicht direkt gegenüber dem Jobcenter durchsetzen.

Aktuelle Nachrichten

Mit einem Sparpaket von 16,3 Milliarden Euro will die Bundesregierung die gesetzlichen Krankenkassen ab 2027 entlasten und weitere Beitragssprünge verhindern. Vorgesehen sind aber auch höhere Zuzahlungen, Leistungskürzungen und eine Kürzung des Bundeszuschusses – Sozialverbände und Ärzte sprechen von einer einseitigen Belastung der Versicherten.

Menschen mit anerkanntem GdB von mindestens 50 können auch 2026 über die Altersrente für schwerbehinderte Menschen früher in den Ruhestand – abschlagsfrei in der Endstufe mit 65 Jahren, vorgezogen ab 62 mit bis zu 10,8 Prozent Abschlag. Da Vertrauensschutzregelungen für jüngere Jahrgänge auslaufen und der Schwerbehindertenstatus zwingend zum Rentenbeginn vorliegen muss, sind rechtzeitige GdB-Überprüfung und fundierte Rentenberatung entscheidend, um teure Fehler zu vermeiden.

Ab 2026 erhalten Eltern 259 Euro Kindergeld pro Kind und Monat, zugleich steigt der Kinderfreibetrag inklusive BEA-Freibetrag auf 9.756 Euro pro Jahr. Das Finanzamt prüft bei der Steuererklärung automatisch, ob das bereits gezahlte Kindergeld oder der Kinderfreibetrag finanziell günstiger ist – der Artikel erklärt, wie diese Günstigerprüfung funktioniert und ab wann sich der Freibetrag typischerweise lohnt.

Wer 2026 eine Bruttorente von 1.500 Euro bezieht, bekommt durch die Rentenerhöhung um 4,24 Prozent ab Juli 63,60 Euro mehr im Monat – die Rente steigt damit auf 1.563,60 Euro brutto. Je nach Zahlungsart landet der erhöhte Betrag entweder bereits am 30. Juni (vorschüssige Zahlung) oder erst am 31. Juli 2026 (nachschüssige Zahlung) auf dem Konto.

Die große Witwen- oder Witwerrente beträgt heute in der Regel 55 Prozent der Rente des Verstorbenen – nur wer vor 2002 geheiratet hat und bei dem mindestens ein Ehepartner vor dem 2. Januar 1962 geboren ist, erhält nach altem Recht 60 Prozent. Zusätzlich entscheidet das Mindestalter (2026: 46 Jahre und 6 Monate) und die Frage, ob Kinder erzogen oder eine Erwerbsminderung vorliegt, darüber, ob Hinterbliebene die kleine oder große Witwenrente bekommen.

Mit der neuen Grundsicherung, die am 1. Juli 2026 das bisherige Bürgergeld ablöst, stehen Millionen Leistungsempfänger vor einschneidenden Veränderungen. Eine besonders brisante Regelung betrifft ältere Menschen ab 63 Jahren: Ab dem 1. Januar 2027 kann das Jobcenter sie wieder zur vorzeitigen Altersrente mit dauerhaften Abschlägen verpflichten. Wer mit 63 statt 67 in Rente geht, verliert bis zu 14,4 Prozent seiner monatlichen Rentenzahlung – ein Leben lang. Was Betroffene jetzt wissen müssen.

Dürfen deutsche Staatsbürger im Ausland Sozialhilfe aus Deutschland erhalten? Ein aktuelles Urteil durchbricht die bisher strikte Praxis der Sozialämter. Lesen Sie, wer jetzt trotz Auslandswohnsitz Chancen auf Leistungen hat – und welche Voraussetzungen unbedingt erfüllt sein müssen.

Ratgeber & Service

Rente – Alles zur gesetzlichen Altersvorsorge

Die gesetzliche Rente ist der Grundbaustein der Altersvorsorge. Sie sollte so hoch sein, dass Rentner ihren Lebensunterhalt großzügig davon bestreiten können.

Es gibt unterschiedliche Rentenarten. Zu nennen sind etwa die reguläre Altersrente, die Erwerbsminderungsrente, die Witwenrente oder die Unfallrente.

Alle haben unterschiedliche Voraussetzungen. Die Rentenhöhe hängt von individuellen Faktoren ab. Die Rentenauszahlung erfolgt monatlich, meistens im Nachhinein.

Wichtig für Rentner: Jährlich findet eine Rentenerhöhung statt, die nächste zum 1. Juli 2026.

Gegebenenfalls kann die Rente durch die Grundsicherung im Alter ergänzt werden.

Ganz wichtig: die Rente gibt es immer nur auf Antrag. Deshalb hier die Infos zum Rentenantrag!

Neue Grundsicherung für Arbeitsuchende (ehem. Bürgergeld)

Voraussetzungen

Bürgergeld wird zum 1. Juli 2026 zur neuen Grundsicherung für Arbeitsuchende. (Vormals war es als Hartz IV bekannt.) Es ist die staatliche Grundsicherung für erwerbsfähige, arbeitsuchende Menschen und ihre Familien in Deutschland. Es setzt sich zusammen aus dem Regelsatz (Regelbedarf), den Kosten der Unterkunft und möglichen Mehrbedarfen. Es wird auf Antrag durch das örtliche Jobcenter ausgezahlt. Einzelheiten hier: Auszahlung und Termine

Zweck des Gesetzes zur Grundsicherung für Arbeitsuchende (ehem. Bürgergeld) ist es, die arbeitsfähigen Menschen nachhaltig in Beschäftigung bzw. Arbeit zu bringen.

Höhe

Der aktuelle Regelsatz 2026 beträgt 563 Euro pro Monat für eine alleinstehende, erwachse Person. 2027 wird der die Höhe angepasst werden, so die Prognose unserer Experten. Dann ist das Bürgergeld längst zum Grundsicherungsgeld geworden bzw. zur neuen Grundsicherung für Arbeitsuchende!

Der Regelsatz dient der Deckung des alltäglichen Bedarfs. Er wird in unterschiedlicher Höhe ausgezahlt: Alleinstehende, Paare und Kinder erhalten somit keine einheitlichen Summen. Wie hoch ist Ihr individueller Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende? Nutzen Sie den Bürgergeld Rechner – Neue Grundsicherung für Arbeitsuchende !

Antrag

Bürgergeld muss beantragt werden. Wichtig ist, dass der Antrag auf Grundsicherung für Arbeitsuchende (ehem. Bürgergeld) rechtzeitig gestellt wird. Rückwirkung kommt ihm grundsätzlich nicht zu.

Einkommen und Vermögen bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende

Bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende (ehem. Bürgergeld) werden Einkommen und Vermögen grundsätzlich auf den Anspruch angerechnet. Allerdings gibt es Einkommensfreibeträge und Vermögensfreibeträge. Letzte werden auch Schonvermögen genannt.

Familie & Kinder – Leistungen und Unterstützung

Für Familien besonders wichtig sind der Unterhalt oder der Unterhaltsvorschuss sowie das Kindergeld, der Kinderzuschlag sowie das Wohngeld.

Finanzen & Sozialleistungen im Überblick

Der Bereich Finanzen vor sozialen Hintergrund umfasst u.a. die Leistungen Arbeitslosengeld, Wohngeld und Pflegegeld. Menschen mit Schwerbehinderung erhalten finanzielle Nachteilsausgleiche.

Über Bürger & Geld

Bürger & Geld ist das Online‑Nachrichtenmagazin des gemeinnützigen Vereins „Für soziales Leben e. V.“ aus Lüdinghausen (NRW). Mehr über unser Selbstverständnis, unsere Finanzierung und Arbeitsweise erfahren Sie auf unserer Seite „Über uns“. Unser Redaktionsteam bereitet komplexe Sozial‑ und Finanzthemen rund um Bürgergeld, Rente, Familie und Finanzen verständlich, unabhängig und praxisnah auf. Wenn Sie Fragen, Hinweise oder eigene Erfahrungen teilen möchten, können Sie uns jederzeit kontaktieren. Alle rechtlichen Angaben finden Sie im Impressum sowie in unserer Datenschutzerklärung.

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