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Bürger & Geld: News- und Nachrichtenmagazin zu Rente, Grundsicherung (ehem. Bürgergeld), Sozialleistungen und Finanzen

Der Verein Für soziales Leben e. V. präsentiert hier das News– und NachrichtenmagazinBürger & Geld“ zu den Themen Rente, Neue Grundsicherung für Arbeitsuchende / Bürgergeld, Familien- und Sozialleistungen sowie Finanzen.
Zusätzlich: aktuelle Informationen, praktische Tipps und Rechner rund um Kindergeld, Wohngeld und mehr.
Wir sind eine gemeinnützige, unabhängige Organisation (NGO)!

Aktuelle Top‑News

Anrechnung von Pflegegeld auf Bürgergeld?

Pflegen und Grundsicherung beziehen – muss das Pflegegeld wirklich weg?

Peter Kosick

Ab dem 1. Juli 2026 heißt das Bürgergeld offiziell Grundsicherungsgeld – doch eine wichtige Schutzregel bleibt: Pflegegeld, das Angehörige für häusliche Pflege erhalten, wird in den meisten Fällen nicht auf die Grundsicherungsleistung angerechnet. Das gilt sowohl für Verwandte als auch für enge Vertrauenspersonen, die nur einen einzigen Menschen pflegen. Wer die genauen Voraussetzungen kennt, schützt seinen Anspruch – und vermeidet unnötige Kürzungen durch das Jobcenter.

Verhinderungspflege als Kombileistung

Pflegegeld: 3.539 Euro Verhinderungspflege und neue Abrechnungsfrist

Peter Kosick

Seit Juli 2025 gibt es für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege einen gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro – flexibel einsetzbar, ohne komplizierte Übertragungsregeln. Dazu kommt ein weiterer Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich, der oft ungenutzt verfällt. Wer die neuen Abrechnungsfristen nicht kennt, riskiert, bares Geld zu verlieren.

Schwerbehinderung 2026: Neue GdB‑Regeln, Finanzen und Rente

Schwerbehinderung: Neue GdB-Regeln, digitales Steuerverfahren und härtere Rentengrenzen

Peter Kosick

Seit Oktober 2025 gilt eine reformierte Versorgungsmedizin-Verordnung, die den Grad der Behinderung stärker an der tatsächlichen Teilhabebeeinträchtigung misst – nicht mehr nur an Diagnosen. Gleichzeitig ist der steuerliche Nachweis für den Behinderten-Pauschbetrag jetzt digital, und für Schwerbehinderte ab Jahrgang 1964 fällt der Vertrauensschutz bei der Altersrente weg. Was das für Betroffene konkret bedeutet – und welche Fehler jetzt teuer werden.

Aktuelle Nachrichten

Die Zwangsverrentung für Bezieher von Grundsicherungsgeld ist bis Ende 2026 ausgesetzt, ab 2027 droht eine Rückkehr – es sei denn, die Politik folgt der Empfehlung der Rentenkommission zur dauerhaften Abschaffung.

Wer im Wohngeldhaushalt eine schwerbehinderte oder pflegebedürftige Person hat, kann 1.800 Euro jährlich vom anrechenbaren Einkommen abziehen – pro berechtigter Person. Viele Betroffene wissen nicht, dass auch ein Pflegegrad ohne Schwerbehindertenausweis ausreichen kann. Wer die Nachweise kennt, kann bis zu 960 Euro Wohngeld im Jahr zusätzlich erhalten.

Ab einem GdB von 50 gilt jemand als schwerbehindert – mit Ausweis, fünf Tagen Zusatzurlaub und 1.140 Euro Steuerpauschbetrag. Wer nur GdB 30 hat, kann sich über Gleichstellung trotzdem wichtige Arbeitsrechte sichern. Was genau hinter beiden Stufen steckt, zeigt dieser Überblick.

Menschen mit Schwerbehinderung haben im Grundsicherungsgeld Anspruch auf einen Mehrbedarf von bis zu 197 Euro monatlich – doch viele Betroffene erhalten ihn nie, weil das Jobcenter nicht darauf hinweist. Ab 1. Juli 2026 heißt das frühere Bürgergeld offiziell Grundsicherungsgeld, die gesetzlichen Mehrbedarfe bleiben aber vollständig erhalten. Wer aktiv handelt und die richtigen Unterlagen vorlegt, kann seine Leistungen deutlich aufstocken.

Fast sieben Millionen Menschen arbeiten im Minijob – viele davon zahlen keine Rentenbeiträge und merken das erst, wenn es zu spät ist. Jetzt gibt es eine zweite Chance. Und die Rentenkommission will das System grundlegend kippen.

Die Rente mit 70 ist noch nicht beschlossen, doch erste Szenarien zeigen, welche Jahrgänge von einem späteren Rentenbeginn betroffen wären. Der Artikel erklärt die aktuelle Rechtslage, mögliche Reformmodelle und was Versicherte jetzt konkret für ihre Altersvorsorge tun sollten.

Schwerbehinderte können früher in Rente gehen – zahlen dafür aber oft lebenslange Abschläge. Der Artikel erklärt verständlich, wie diese Kürzungen entstehen, wer betroffen ist und welche Alternativen Sie vor einem Rentenantrag prüfen sollten.

Ratgeber & Service

Rente – Alles zur gesetzlichen Altersvorsorge

Die gesetzliche Rente ist der Grundbaustein der Altersvorsorge. Sie sollte so hoch sein, dass Rentner ihren Lebensunterhalt großzügig davon bestreiten können.

Es gibt unterschiedliche Rentenarten. Zu nennen sind etwa die reguläre Altersrente, die Erwerbsminderungsrente, die Witwenrente oder die Unfallrente.

Alle haben unterschiedliche Voraussetzungen. Die Rentenhöhe hängt von individuellen Faktoren ab. Die Rentenauszahlung erfolgt monatlich, meistens im Nachhinein.

Wichtig für Rentner: Jährlich findet eine Rentenerhöhung statt, die nächste zum 1. Juli 2026.

Gegebenenfalls kann die Rente durch die Grundsicherung im Alter ergänzt werden.

Ganz wichtig: die Rente gibt es immer nur auf Antrag. Deshalb hier die Infos zum Rentenantrag!

Neue Grundsicherung für Arbeitsuchende (ehem. Bürgergeld)

Voraussetzungen

Bürgergeld wird zum 1. Juli 2026 zur neuen Grundsicherung für Arbeitsuchende. (Vormals war es als Hartz IV bekannt.) Es ist die staatliche Grundsicherung für erwerbsfähige, arbeitsuchende Menschen und ihre Familien in Deutschland. Es setzt sich zusammen aus dem Regelsatz (Regelbedarf), den Kosten der Unterkunft und möglichen Mehrbedarfen. Es wird auf Antrag durch das örtliche Jobcenter ausgezahlt. Einzelheiten hier: Auszahlung und Termine

Zweck des Gesetzes zur Grundsicherung für Arbeitsuchende (ehem. Bürgergeld) ist es, die arbeitsfähigen Menschen nachhaltig in Beschäftigung bzw. Arbeit zu bringen.

Höhe

Der aktuelle Regelsatz 2026 beträgt 563 Euro pro Monat für eine alleinstehende, erwachse Person. 2027 wird der die Höhe angepasst werden, so die Prognose unserer Experten. Dann ist das Bürgergeld längst zum Grundsicherungsgeld geworden bzw. zur neuen Grundsicherung für Arbeitsuchende!

Der Regelsatz dient der Deckung des alltäglichen Bedarfs. Er wird in unterschiedlicher Höhe ausgezahlt: Alleinstehende, Paare und Kinder erhalten somit keine einheitlichen Summen. Wie hoch ist Ihr individueller Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende? Nutzen Sie den Bürgergeld Rechner – Neue Grundsicherung für Arbeitsuchende !

Antrag

Bürgergeld muss beantragt werden. Wichtig ist, dass der Antrag auf Grundsicherung für Arbeitsuchende (ehem. Bürgergeld) rechtzeitig gestellt wird. Rückwirkung kommt ihm grundsätzlich nicht zu.

Einkommen und Vermögen bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende

Bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende (ehem. Bürgergeld) werden Einkommen und Vermögen grundsätzlich auf den Anspruch angerechnet. Allerdings gibt es Einkommensfreibeträge und Vermögensfreibeträge. Letzte werden auch Schonvermögen genannt.

Familie & Kinder – Leistungen und Unterstützung

Für Familien besonders wichtig sind der Unterhalt oder der Unterhaltsvorschuss sowie das Kindergeld, der Kinderzuschlag sowie das Wohngeld.

Finanzen & Sozialleistungen im Überblick

Der Bereich Finanzen vor sozialen Hintergrund umfasst u.a. die Leistungen Arbeitslosengeld, Wohngeld und Pflegegeld. Menschen mit Schwerbehinderung erhalten finanzielle Nachteilsausgleiche.

Über Bürger & Geld

Bürger & Geld ist das Online‑Nachrichtenmagazin des gemeinnützigen Vereins „Für soziales Leben e. V.“ aus Lüdinghausen (NRW). Mehr über unser Selbstverständnis, unsere Finanzierung und Arbeitsweise erfahren Sie auf unserer Seite „Über uns“. Unser Redaktionsteam bereitet komplexe Sozial‑ und Finanzthemen rund um Bürgergeld, Rente, Familie und Finanzen verständlich, unabhängig und praxisnah auf. Wenn Sie Fragen, Hinweise oder eigene Erfahrungen teilen möchten, können Sie uns jederzeit kontaktieren. Alle rechtlichen Angaben finden Sie im Impressum sowie in unserer Datenschutzerklärung.

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