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Bürger & Geld: News- und Nachrichtenmagazin zu Rente, Grundsicherungsgeld, Sozialleistungen und Finanzen

Der Verein Für soziales Leben e. V. präsentiert hier das News– und NachrichtenmagazinBürger & Geld“ zu den Themen Rente, Neue Grundsicherung für Arbeitsuchende / Grundsicherungsgeld, Familien- und Sozialleistungen sowie Finanzen.
Zusätzlich: aktuelle Informationen, praktische Tipps und Rechner rund um Kindergeld, Wohngeld und mehr.
Wir sind eine gemeinnützige, unabhängige Organisation (NGO)!

Aktuelle Top‑News

Urteil: Volle EM Rente beendet Grundsicherungsgeld ‑ Anspruch

Ingo Kosick

Das LSG Berlin‑Brandenburg hat entschieden: Wer eine volle Erwerbsminderungsrente erhält, hat keinen Anspruch mehr auf Bürgergeld. Jobcenter dürfen laufende Bescheide aufheben und sind auch für Bildungsgutscheine nicht länger zuständig. Betroffene müssen ihren Lebensunterhalt über Rente und gegebenenfalls Grundsicherung nach SGB XII sichern und sollten den Zuständigkeitswechsel aktiv begleiten.

Bürgergeld endet: Warum Ihre Bescheide und Zahlungen weiterlaufen

Ingo Kosick

Seit 1. Juli 2026 heißt das Bürgergeld Grundsicherungsgeld – laufende Bewilligungsbescheide bleiben aber grundsätzlich gültig. Wer bereits Leistungen bekommt, muss wegen der Namensänderung keinen neuen Hauptantrag stellen. Wichtig bleiben Fristen für den Weiterbewilligungsantrag und das rechtzeitige Melden von Änderungen.

Gesundheitsreform 2027 trifft auch Rente und Rentner – das sind die Mehrkosten!

Ingo Kosick .

Die Gesundheitsreform ist beschlossen: Das GKV‑Beitragssatzstabilisierungsgesetz tritt 2027 in Kraft und hält die Beiträge stabil, verlagert Kosten aber auf Rentner. Höhere Zuzahlungen, gestrichene Leistungen und eine angehobene Beitragsbemessungsgrenze treffen besonders chronisch Kranke, arbeitende Rentner und Versicherte mit hohen Einkommen. Schutz bieten Zuzahlungsbefreiungen, Härtefallregelungen und Sozialleistungen – sie sollten frühzeitig geprüft werden

Aktuelle Nachrichten

Ab Juli 2026 steigen Witwen- und Witwerrenten um 4,24 Prozent – aus 1.000 Euro brutto werden 1.042,40 Euro. Parallel erhöht sich der Einkommensfreibetrag für Hinterbliebene auf 1.122,53 Euro netto monatlich, plus 238,11 Euro je waisenberechtigtem Kind. Erst Einkommen oberhalb dieses Freibetrags wird zu 40 Prozent auf die Hinterbliebenenrente angerechnet.

Eine Waisenrente endet nicht zwangsläufig mit dem 18. Geburtstag: Wer zur Schule geht, studiert, eine Ausbildung macht oder einen Freiwilligendienst leistet, kann sie grundsätzlich bis zum 27. Lebensjahr weiter erhalten. Auch bei Behinderung und fehlender eigener Erwerbsfähigkeit ist eine Verlängerung möglich. Übergangszeiten von bis zu vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten sind ausdrücklich abgesichert, wenn der nächste Schritt geplant ist.

Die meisten Deutschen gehen heute zwischen 63 und 67 Jahren in Altersrente, abhängig von Geburtsjahr und Versicherungsjahren. Die Regelaltersgrenze steigt bis 2031 schrittweise auf 67 Jahre und könnte ab 2032 moderat mit der Lebenserwartung weiter anziehen. Gleichzeitig leben Rentnerinnen und Rentner im Schnitt deutlich länger als noch vor 30 Jahren, was die Rentenphase ausdehnt.

Die Alterssicherungskommission hat 33 Vorschläge für eine grundlegende Rentenreform vorgelegt, die Bundesregierung will sie bis Ende 2026 in einem Gesetzespaket umsetzen. Viele zentrale Änderungen – etwa die Kopplung des Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung und die Wiedereinführung des Nachhaltigkeitsfaktors – greifen aber erst ab 2031 bzw. 2032. Die „Rente mit 63“ soll abgeschafft, die Frührente mit Abschlägen angehoben und eine kapitalgedeckte Zusatzkomponente eingeführt werden.

Die Rente mit 70 ist bislang nur ein politischer Vorschlag, keine beschlossene Reform – doch für Bauarbeiter und andere körperlich schwer arbeitende Beschäftigte wäre sie besonders belastend. Während das gesetzliche Rentenalter aktuell auf 67 Jahre steigt, diskutieren Experten über eine weitere Anhebung bis 70 für künftige Jahrgänge. Gewerkschaften wie die IG BAU lehnen eine pauschale Rente mit 70 ab und fordern flexiblere Modelle, die körperliche Belastungen berücksichtigen.

Der Schutz vor Zwangsverrentung für Grundsicherungsgeld-Beziehende läuft Ende 2026 aus. Bleibt es bei der bisherigen Rechtslage, können Jobcenter ab 2027 wieder verlangen, dass bestimmte ältere Leistungsberechtigte eine vorzeitige Altersrente mit dauerhaften Abschlägen von bis zu 14,4 Prozent beantragen. Gleichzeitig plant die Bundesregierung, die Zwangsverrentung langfristig abzuschaffen – beschlossen ist das aber noch nicht. Der Artikel erklärt, wer betroffen wäre, welche Schutzgründe greifen und wie Sie Ihre Rentenansprüche rechtzeitig sichern können.

Die gesetzliche Rente wird am letzten Bankarbeitstag überwiesen – im August 2026 ist das der 31. August bei nachschüssiger Zahlung und der 31. Juli bei vorschüssiger Zahlung. Der Artikel zeigt, wie die Tabelle der Auszahlungstermine rund um Juli, August und September aussieht und wann die Rentenerhöhung 2026 erstmals auf Ihrem Konto ankommt. Sie erfahren außerdem, welche Unterschiede es zu Betriebsrenten und privaten Rentenversicherungen gibt und was Sie tun können, wenn die Rente am Zahltag nicht gebucht wird. So behalten Sie Ihre finanzielle Planung im Sommer 2026 im Griff.

Ratgeber & Service

Rente – Alles zur gesetzlichen Altersvorsorge

Die gesetzliche Rente ist der Grundbaustein der Altersvorsorge. Sie sollte so hoch sein, dass Rentner ihren Lebensunterhalt großzügig davon bestreiten können.

Es gibt unterschiedliche Rentenarten. Zu nennen sind etwa die reguläre Altersrente, die Erwerbsminderungsrente, die Witwenrente oder die Unfallrente.

Alle haben unterschiedliche Voraussetzungen. Die Rentenhöhe hängt von individuellen Faktoren ab. Die Rentenauszahlung erfolgt monatlich, meistens im Nachhinein.

Wichtig für Rentner: Jährlich findet eine Rentenerhöhung statt, die nächste zum 1. Juli 2026.

Gegebenenfalls kann die Rente durch die Grundsicherung im Alter ergänzt werden.

Ganz wichtig: die Rente gibt es immer nur auf Antrag. Deshalb hier die Infos zum Rentenantrag!

Grundsicherungsgeld

Voraussetzungen

Bürgergeld wurde zum 1. Juli 2026 zum Grundsicherungsgeld, zur neuen Grundsicherung für Arbeitsuchende. (Vormals war es als Hartz IV bekannt.) Es ist die staatliche Grundsicherung für erwerbsfähige, arbeitsuchende Menschen und ihre Familien in Deutschland. Es setzt sich zusammen aus dem Regelsatz (Regelbedarf), den Kosten der Unterkunft und möglichen Mehrbedarfen. Es wird auf Antrag durch das örtliche Jobcenter ausgezahlt. Einzelheiten hier: Auszahlung und Termine

Zweck des Gesetzes zur Grundsicherung für Arbeitsuchende (ehem. Bürgergeld) ist es, die arbeitsfähigen Menschen nachhaltig in Beschäftigung bzw. Arbeit zu bringen.

Höhe

Der aktuelle Grundsicherungsgeld Regelsatz 2026 beträgt 563 Euro pro Monat für eine alleinstehende, erwachse Person. 2027 wird der die Höhe angepasst werden, so die Prognose unserer Experten für die neue Grundsicherung für Arbeitsuchende!

Der Regelsatz dient der Deckung des alltäglichen Bedarfs. Er wird in unterschiedlicher Höhe ausgezahlt: Alleinstehende, Paare und Kinder erhalten somit keine einheitlichen Summen. Wie hoch ist Ihr individueller Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende? Nutzen Sie den Grundsicherungsgeld Rechner!

Antrag

Bürgergeld muss beantragt werden. Wichtig ist, dass der Antrag auf Grundsicherungsgeld rechtzeitig gestellt wird. Rückwirkung kommt ihm grundsätzlich nicht zu.

Einkommen und Vermögen bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende

Bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende / Grundsicherungsgeld werden Einkommen und Vermögen grundsätzlich auf den Anspruch angerechnet. Allerdings gibt es Einkommensfreibeträge und Vermögensfreibeträge. Letzte werden auch Schonvermögen genannt.

Familie & Kinder – Leistungen und Unterstützung

Für Familien besonders wichtig sind der Unterhalt oder der Unterhaltsvorschuss sowie das Kindergeld, der Kinderzuschlag sowie das Wohngeld.

Finanzen & Sozialleistungen im Überblick

Der Bereich Finanzen vor sozialen Hintergrund umfasst u.a. die Leistungen Arbeitslosengeld, Wohngeld und Pflegegeld. Menschen mit Schwerbehinderung erhalten finanzielle Nachteilsausgleiche.

Über Bürger & Geld

Bürger & Geld ist das Online‑Nachrichtenmagazin des gemeinnützigen Vereins „Für soziales Leben e. V.“ aus Lüdinghausen (NRW). Mehr über unser Selbstverständnis, unsere Finanzierung und Arbeitsweise erfahren Sie auf unserer Seite „Über uns“. Unser Redaktionsteam bereitet komplexe Sozial‑ und Finanzthemen rund um Bürgergeld, Rente, Familie und Finanzen verständlich, unabhängig und praxisnah auf. Wenn Sie Fragen, Hinweise oder eigene Erfahrungen teilen möchten, können Sie uns jederzeit kontaktieren. Alle rechtlichen Angaben finden Sie im Impressum sowie in unserer Datenschutzerklärung.

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