Bürger & Finanzen: Finanzwissen für den Alltag

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In der heutigen Welt ist es wichtiger denn je, finanziell abgesichert zu sein. Doch die Finanzwelt ist komplex und voller Fallstricke. Wir möchten dir dabei helfen, deine Finanzen im Blick und Griff zu behalten.

Wir bieten dir:

  • Verständliche Informationen zu allen wichtigen Finanzthemen
  • Praktische Tipps für den Alltag
  • Hilfreiche Rechner und Werkzeuge
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Egal, ob du dich mit Steuern, Sparen, Investieren, Altersvorsorge oder anderen Finanzthemen beschäftigst, bei uns findest du die passenden Informationen und Hilfestellungen.

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Auszahlung & Termine

Bürgergeld – Auszahlung & Termine

Die Bürgergeld Auszahlung erfolgt jeweils am letzten Werktag des Vormonats im Voraus. Das Geld muss am ersten Tag des jeweiligen Monats, für das es bewilligt wurde, auf dem Konto des Bürgergeld-Beziehers sein sein. Die Zahlung erfolgt in aller Regel durch eine Überweisung auf das Konto des Anspruchsberechtigten.

Rentenauszahlung & Termine

Der Termin der Rentenauszahlung ist immer der letzte Werktag des Monats. Die Auszahlung erfolgt per Überweisung auf das Konto des Rentners. Es handelt sich in der Regel um eine rückwirkende Zahlung für den verstrichenen Monat. Ausnahmsweise wird im Voraus gezahlt, wenn der Rentenbeginn bereits vor April 2004 lag.

Kindergeld – Auszahlung und Termine

Kindergeld wird monatlich ausgezahlt. Die Termine der Kindergeld – Auszahlung richten sich nach der Endziffer der Kindergeldnummer ab. Anspruchsberechtigte Eltern, deren Kindergeldnummer die Endziffer 0 hat, bekommen das Geld zu Beginn des Monats, Betrag am Monatsbeginn, jene, deren KG-Nr. die Endziffer 9 hat, am Ende des Monats. Die Kindergeld Auszahlung erfolgt ausschließlich per Überweisung auf das Konto.

Was für das Kindergeld gilt, gilt auch für den Kinderzuschlag – beides wird gleichzeitig ausgezahlt – sofern ein Anspruch besteht.

Wohngeld – Auszahlung und Termine

Der Termin der Wohngeld Auszahlung für den jeweiligen Monat der Leistungsbewilligung ist immer der letzte Bankarbeitstag des Vormonats. Der Grund: Das Geld muss zum Monatsbeginn für den Anspruchsinhaber verfügbar sein; Miete, Heizkosten, Strom müssen in aller Regel am 1. Tag eines jeden Monats gezahlt werden.

Arbeitslosengeld – Auszahlung und Termine

Pflegegeld – Auszahlung und Termine

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