Zuschlag zur Rente: Wer hat als Rentner welchen Anspruch?

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Viele Rentner in Deutschland können von einem Zuschlag zur Rente profitieren, der ihre finanzielle Situation verbessert. Doch wer hat Anspruch auf diese Zusatzleistungen, und wie werden sie berechnet? In diesem Artikel auf Bürger & Geld erfahren Sie alles Wichtige über folgende Zuschläge zur Rente: den Grundrentenzuschlag und den Erwerbsminderungsrentenzuschlag.

Grundrentenzuschlag: Voraussetzungen und Berechnung

Der Grundrentenzuschlag wurde eingeführt, um langjährig Beschäftigte mit geringen Einkommen im Alter finanziell zu unterstützen. Er wird automatisch von der Deutschen Rentenversicherung geprüft und ausgezahlt – ein gesonderter Antrag ist nicht nötig.

Voraussetzungen für den Grundrentenzuschlag

Mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten: Dazu zählen Pflichtbeitragszeiten aus abhängiger Beschäftigung oder selbstständiger Tätigkeit, Kindererziehungszeiten, Pflegezeiten sowie Zeiten von Arbeitsunfähigkeit oder Rehabilitation.

Einkommensgrenze: Der Grundrentenzuschlag wird nur gewährt, wenn das zu versteuernde Einkommen bestimmte Freibeträge nicht überschreitet. Für Alleinstehende liegt dieser Freibetrag bei 1.317 Euro, für Ehepaare bei 2.055 Euro monatlich.

Geringes Einkommen während des Berufslebens: Durchschnittlich darf das Einkommen höchstens 80 % des Durchschnittsverdienstes betragen haben.

Berechnung des Zuschlags

Die Höhe des Grundrentenzuschlags richtet sich nach den während des Erwerbslebens erworbenen Entgeltpunkten (EP). Liegt der Durchschnittswert der Entgeltpunkte unter 0,8 EP, kann ein Zuschlag gewährt werden. Ein Beispiel mit Stand 2025:

Ein Rentner mit 35 Jahren Grundrentenzeiten und einem Durchschnitt von 0,6 EP erhält einen Zuschlag von rund 241 Euro monatlich).

Erwerbsminderungsrentenzuschlag: Wer hat Anspruch?

Der Erwerbsminderungsrentenzuschlag wurde speziell für Rentner eingeführt, die zwischen Januar 2001 und Juni 2014 erstmals eine Erwerbsminderungsrente bezogen haben. Seit Juli 2024 erhalten diese Rentner einen Zuschlag von bis zu 7,5 % zu ihrer Rente, abhängig vom Zeitpunkt des Rentenbeginns.

Details zum Erwerbsminderungsrentenzuschlag

Höhe des Zuschlags: Bei einer Rente von 1.000 Euro beträgt der Zuschlag beispielsweise 75 Euro. Mit der Rentenerhöhung am 1. Juli 2025 steigt dieser Betrag um weitere 3,74 % auf etwa 77,81 Euro monatlich.

Automatische Auszahlung: Der Zuschlag wird ohne gesonderten Antrag ausgezahlt und ab Dezember 2025 gemeinsam mit der regulären Rente in einer Summe überwiesen.

Wichtige Hinweise für Rentner

Automatische Prüfung: Sowohl der Grundrentenzuschlag als auch der Erwerbsminderungsrentenzuschlag werden automatisch geprüft und ausgezahlt. Rentner müssen sich nicht aktiv darum kümmern. Ein besonderes Antrag ist nicht erforderlich!

Individuelle Berechnung: Die Höhe der Zuschläge hängt von individuellen Faktoren wie den erworbenen Entgeltpunkten und dem Einkommen ab.

Kombination möglich: In einigen Fällen können Rentner sowohl von der regulären Rentenerhöhung als auch vom Zuschlag profitieren, was ihre finanzielle Situation doppelt verbessern kann.

Zusammenfassung zum Rentenzuschlag

Das Wichtigste zum Rentenzuschlag zum Schluss kurz zusammengefasst:

Auf einen Zuschlag zur Rente haben viele Rentner in Deutschland Anspruch. Während der Grundrentenzuschlag langjährige Beitragszahler mit geringem Einkommen zusteht, profitieren Beziehende einer Erwerbsminderungsrente vom Erwerbsminderungsrentenzuschlag. Ob die Voraussetzungen für den jeweiligen Rentenzuschlag im Einzelfall erfüllt sind, prüft die Deutsche Rentenversicherung automatisch und von sich aus. Ein Antrag ist nicht erforderlich, das Mehr an Geld wird automatisch überwiesen!

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