Der Entlastungsbetrag ist eine monatliche finanzielle Unterstützung der Pflegeversicherung für alle pflegebedürftigen Menschen mit anerkanntem Pflegegrad, die zuhause versorgt werden. Seit Januar 2025 beträgt der Entlastungsbetrag 131 Euro pro Monat und steht Pflegebedürftigen aller Pflegegrade (1 bis 5) zu.
Ziel ist es, pflegende Angehörige zu entlasten und die Selbstständigkeit sowie Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen zu fördern.
Auf Bürger & Geld, dem Nachrichten-Magazin des Vereins Für soziales Leben e.V. erfahren Sie, wie insbesondere Rentner ihn nutzen können!
Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag?
Jeder, der einen anerkannten Pflegegrad (1 bis 5) besitzt und zuhause gepflegt wird, kann den Entlastungsbetrag beanspruchen.
Der Betrag wird zusätzlich zu anderen Pflegeleistungen wie Pflegegeld oder Pflegesachleistungen gezahlt und ist zweckgebunden.
Wofür kann der Entlastungsbetrag genutzt werden?
Der Entlastungsbetrag darf ausschließlich für bestimmte, qualitätsgesicherte Betreuungs- und Entlastungsleistungen verwendet werden. Dazu zählen insbesondere:
- Unterstützung im Haushalt (z. B. Reinigung, Wäsche, Einkäufe)
- Alltagsbegleitung (z. B. Begleitung zu Arztbesuchen oder Behördengängen)
- Angebote zur Betreuung und Beschäftigung (z. B. Gruppenangebote, Einzelbetreuung, Aktivitäten für Demenzkranke)
- Kosten für Tages- und Nachtpflege sowie Kurzzeitpflege (z. B. Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten)
- Leistungen von zugelassenen Pflegediensten (bei Pflegegrad 1 auch für Grundpflege)
Wichtig: Die Leistungen müssen von anerkannten Anbietern erbracht werden. Welche Anbieter zugelassen sind, können Betroffene bei ihrer Pflegekasse erfragen.
Wie können Rentner den Entlastungsbetrag nutzen?
Rentner mit Pflegegrad, die zuhause leben, können den Entlastungsbetrag für die genannten unterstützenden Leistungen einsetzen.
Die Nutzung erfolgt nach dem Prinzip der Kostenerstattung: Zunächst werden die gewünschten Leistungen in Anspruch genommen und bezahlt. Anschließend reichen die Rentner die entsprechenden Rechnungen und Quittungen bei ihrer Pflegekasse ein, um die Erstattung bis zur Höhe des Entlastungsbetrags zu erhalten.
Alternativ kann mit dem Anbieter vereinbart werden, dass dieser direkt mit der Pflegekasse abrechnet, um den bürokratischen Aufwand zu minimieren.
Nicht genutzte Beträge können angespart und bis zum 30. Juni des Folgejahres verwendet werden, danach verfallen sie.
Besonderheiten für Rentner
Rentner, die Angehörige pflegen, profitieren ab Juli 2025 zusätzlich von einem einheitlichen Entlastungsbudget im Rahmen des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG). Dieses ermöglicht eine flexiblere Nutzung der Mittel für verschiedene Entlastungsleistungen und schafft mehr Erholungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige .
Gerade für alleinlebende Rentner kann der Entlastungsbetrag helfen, länger selbstständig im eigenen Zuhause zu bleiben und die Lebensqualität zu erhalten.
Zusammenfassung zur Nutzung des Entlastungsbetrags der Pflegeversicherung
Das Wichtigste zum Schluss kurz zusammengefasst:
Der Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung ist ein Instrument, um pflegebedürftige Rentner und ihre Angehörigen im Alltag zu unterstützen. Durch die gezielte Nutzung für anerkannte Betreuungs- und Entlastungsleistungen können Rentner mehr Selbstständigkeit bewahren und pflegende Angehörige spürbar entlastet werden. Wichtig ist, die Leistungen rechtzeitig zu beantragen und die Nachweise korrekt bei der Pflegekasse einzureichen, damit die finanzielle Unterstützung tatsächlich ankommt.