2025 bringt zahlreiche wichtige Änderungen für Menschen mit Schwerbehinderung. Die Anpassungen betreffen finanzielle Freibeträge, Leistungen zur Teilhabe, steuerliche Vorteile, Pflegeleistungen, Barrierefreiheit und arbeitsrechtliche Regelungen. Im Folgenden Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichten-Magazin des Vereins Für soziales Leben e.V., finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Neuregelungen und eine übersichtliche Tabelle.
Definition Schwerbehinderung
Als schwerbehindert gelten Menschen, bei denen ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 festgestellt wurde. Die Feststellung erfolgt durch das zuständige Versorgungsamt auf Grundlage ärztlicher Gutachten. Schwerbehinderte Menschen haben Anspruch auf besondere Rechte und Nachteilsausgleiche, um Benachteiligungen im Alltag, Beruf und gesellschaftlichen Leben auszugleichen.
Erhöhung des Vermögensfreibetrags
Der Vermögensfreibetrag für vermögensabhängige Leistungen der Eingliederungshilfe steigt zum 1. Januar 2025 auf 67.410 Euro (vorher 63.630 Euro). Auch der Einkommensfreibetrag wird angepasst.
Anhebung der Ausgleichsabgabe
Arbeitgeber, die ihrer Beschäftigungspflicht für schwerbehinderte Menschen nicht nachkommen, müssen ab 2025 eine höhere Ausgleichsabgabe zahlen – bis zu 720 Euro monatlich pro unbesetzter Pflichtstelle.
Mehrbedarf für gemeinschaftliche Mittagsverpflegung
Für Bezieher der staatlichen Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit, die in Werkstätten für behinderte Menschen arbeiten, beträgt der Mehrbedarf ab 2025 nun 4,40 Euro je Mittagessen.
Erhöhung der Hinzuverdienstgrenzen bei Erwerbsminderungsrenten
Die Hinzuverdienstgrenzen bei Erwerbsminderungsrenten steigen auf 19.661,25 Euro (volle Erwerbsminderungsrente) bzw. 39.322,50 Euro (teilweise Erwerbsminderungsrente).
Pflegegeld und Pflegesachleistungen
Das Pflegegeld wird um 4,5 % erhöht. Beispiel: Pflegegrad 2 steigt auf 347 Euro, Pflegegrad 3 auf 598 Euro monatlich.
Wohngeld und Kindergeld
Das Wohngeld erhöht sich um 15 %, das Kindergeld steigt auf 255 Euro monatlich. Für Menschen mit Behinderung wird das Kindergeld weiterhin über das 18. Lebensjahr hinaus gezahlt.
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Ab 28. Juni 2025 müssen viele Produkte und Dienstleistungen, darunter Webshops, Bankautomaten und Fahrkartenautomaten, barrierefrei gestaltet sein. Ausnahmen gelten für Kleinstunternehmen und reine B2B-Shops.
Steuerliche Vorteile
Der erhöhte Behinderten-Pauschbetrag bleibt bestehen. Ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 können jährlich 1.140 Euro pauschal abgesetzt werden. Weitere steuerliche Erleichterungen sind möglich.
Arbeitsrechtliche Verbesserungen
Menschen mit GdB 50 profitieren weiterhin von Sonderkündigungsschutz, Zusatzurlaub und Förderungen am Arbeitsplatz. Arbeitgeber müssen 5 % der Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzen .
Tabelle: Neuregelungen für Schwerbehinderte ab 2025
Bereich | Änderung ab 2025 | Details / Neue Werte |
---|---|---|
Vermögensfreibetrag | Erhöhung | 67.410 € (vorher 63.630 €) |
Einkommensfreibetrag | Erhöhung | Jährliche Anpassung nach SGB IV |
Ausgleichsabgabe | Erhöhung | Bis zu 720 €/Monat pro unbesetzter Stelle |
Mehrbedarf Mittagsverpflegung | Erhöhung | 4,40 €/Mittagessen |
Hinzuverdienstgrenze (EM-Rente) | Erhöhung | 19.661,25 € (voll), 39.322,50 € (teilweise) |
Pflegegeld | Erhöhung um 4,5 % | Pflegegrad 2: 347 €, Grad 3: 598 € usw. |
Wohngeld | Erhöhung | +15 % |
Kindergeld | Erhöhung | 255 €/Monat |
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz | Neue Vorgaben ab 28.06.2025 | Barrierefreie Produkte & Dienstleistungen |
Behinderten-Pauschbetrag | Fortführung | 1.140 €/Jahr ab GdB 50 |
Arbeitsrechtliche Vorteile | Fortführung | Sonderkündigungsschutz, Zusatzurlaub, etc. |
Zusammenfassung zu den Änderungen im Bereich Schwerbehinderung 2025
2025 bringt für Menschen mit Schwerbehinderung zahlreiche Verbesserungen und Anpassungen, die sowohl finanzielle als auch gesellschaftliche Teilhabe stärken. Besonders die Erhöhung von Freibeträgen, Pflege- und Sozialleistungen sowie die neuen Vorgaben zur Barrierefreiheit und die höheren Ausgleichsabgaben für Arbeitgeber sind stechen ins Auge. Wichtig: mögliche eigenen Ansprüche prüfen und Beratung in Anspruch nehmen!