Viele Menschen mit geringem Einkommen fragen sich, ob sie ihr Bürgergeld mit Wohngeld aufbessern können. Gerade angesichts steigender Mieten und Lebenshaltungskosten ist die Suche nach zusätzlichen staatlichen Unterstützungen verständlich. Doch ist es tatsächlich möglich, Bürgergeld und Wohngeld gleichzeitig zu beziehen? Dieser Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V., klärt die wichtigsten Fragen rund um das Thema und zeigt Alternativen auf.
Bürgergeld und Wohngeld: Zwei unterschiedliche Leistungen
Was ist Bürgergeld?
Das Bürgergeld ist seit 2023 die neue Grundsicherung für erwerbsfähige Menschen in Deutschland und ersetzt das frühere Hartz IV. Es deckt den gesamten Lebensunterhalt einschließlich der Kosten für Unterkunft und Heizung ab, sofern diese angemessen sind. Anspruch auf Bürgergeld haben Personen, deren Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um das Existenzminimum zu sichern.
Was ist Wohngeld?
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten für Haushalte mit geringem Einkommen. Es richtet sich an Menschen, die zwar ihren Lebensunterhalt größtenteils selbst bestreiten können, aber Unterstützung bei den Mietkosten benötigen. Seit der Wohngeldreform 2023 und der geplanten Erhöhung 2025 profitieren noch mehr Haushalte von dieser Leistung.
Bürgergeld mit Wohngeld kombinieren – geht das?
Die klare Antwort: Nein, Bürgergeld und Wohngeld können nicht gleichzeitig bezogen werden. Die beiden Leistungen schließen sich gegenseitig aus. Wer Bürgergeld erhält, bekommt die Kosten der Unterkunft bereits vom Jobcenter erstattet. Ein zusätzlicher Anspruch auf Wohngeld besteht daher nicht.
Vorrang des Wohngeldes
Das Wohngeld hat gegenüber dem Bürgergeld Vorrang. Das bedeutet: Wer grundsätzlich Anspruch auf Wohngeld hat, muss dieses zuerst beantragen. Reicht das Wohngeld nicht aus, um den Lebensunterhalt zu sichern, kann Bürgergeld beantragt werden. Das Jobcenter prüft dann, ob ein Anspruch auf Bürgergeld-Leistungen besteht.
Wie läuft die Antragstellung ab?
- Wohngeldantrag: Wird bei der örtlichen Wohngeldstelle (meist im Rathaus) gestellt.
- Bürgergeldantrag: Erfolgt beim zuständigen Jobcenter.
- Tipp: Bei Unsicherheit empfiehlt es sich, beide Anträge gleichzeitig zu stellen. Die Behörden prüfen dann, welche Leistung vorrangig ist und zahlen ab Antragseingang.
Alternativen zum Aufbessern des Bürgergeldes
Auch wenn Wohngeld und Bürgergeld nicht kombiniert werden können, gibt es weitere Möglichkeiten, das Einkommen zu erhöhen:
Kinderzuschlag: Für Familien mit Kindern kann der Kinderzuschlag eine attraktive Ergänzung sein. Er wird zusätzlich zum Kindergeld gezahlt und schützt vor dem Bezug von Bürgergeld, sofern das Einkommen für den eigenen Bedarf reicht
Bildungs- und Teilhabepaket: Für Kinder und Jugendliche gibt es Zuschüsse für Schulbedarf, Mittagessen oder Klassenfahrten.
Weiterbildungsgeld: Wer eine berufliche Weiterbildung macht, kann monatlich einen Zuschuss erhalten.
Wohngeldreform 2025: Die geplante Erhöhung des Wohngelds um 15 Prozent ab Januar 2025 entlastet viele Haushalte zusätzlich.
Zusammenfassung: Wohngeld und Bürgergeld
Bürgergeld und Wohngeld können nicht gleichzeitig bezogen werden. Wer Anspruch auf Wohngeld hat, muss dieses vorrangig in Anspruch nehmen. Erst wenn das Wohngeld nicht ausreicht, kommt das Bürgergeld ins Spiel – ohne Wohngeld! Es lohnt sich, die eigenen Ansprüche genau zu prüfen und gegebenenfalls Beratung in Anspruch zu nehmen. Alternativen wie Kinderzuschlag oder das Bildungs- und Teilhabepaket können das Einkommen zusätzlich verbessern!