Neue Zahlungsregeln beim Rundfunkbeitrag (GEZ-Gebühr): Was sich 2025 ändert

Ab Juni 2025 gelten neue Regeln für die Zahlung des Rundfunkbeitrags (GEZ-Gebühr). Millionen Haushalte in Deutschland sind betroffen – jene, die den Beitrag per Überweisung zahlen. Erfahren Sie hier, was sich ändert und wie Sie Zahlungstermine sicher einhalten.

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Im Jahr 2025 sind wichtige Neuerungen beim Rundfunkbeitrag, ehemals als GEZ-Gebühr bekannt, in Kraft getreten. Diese Änderungen betreffen vor allem die Art und Weise, wie der Beitrag gezahlt und abgerechnet wird. Millionen Haushalte in Deutschland sind direkt betroffen. Hier auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V., informieren wir Sie über die neuen Vorgaben.

Was bleibt gleich beim Rundfunkbeitrag?

  • Beitragshöhe: Der monatliche Rundfunkbeitrag bleibt zunächst bei 18,36 Euro. Eine geplante Erhöhung auf 18,94 Euro wurde von den Bundesländern bisher abgelehnt und ist weiterhin umstritten.
  • Zahlungspflicht: Jeder Haushalt ist weiterhin verpflichtet, den Beitrag zu zahlen – unabhängig davon, wie viele Personen darin leben oder ob öffentlich-rechtliche Programme genutzt werden.

Wichtigste Änderung 2025: Nur noch eine Zahlungsaufforderung pro Jahr

Bisher wurden Beitragszahler, die nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, alle drei Monate per Post an die Zahlung erinnert. Ab Juni 2025 ändert sich das:

  • Es gibt nur noch eine einzige jährliche Zahlungsaufforderung.
  • In diesem Schreiben sind alle Zahlungstermine für das gesamte Kalenderjahr aufgeführt.
  • Weitere Erinnerungen oder Mahnungen per Post entfallen. Nur bei Änderungen wie einer Beitragsanpassung oder neuen Bankdaten erfolgt ein neues Schreiben.

Mehr Eigenverantwortung für Beitragszahler

Mit der neuen Regelung müssen alle, die per Überweisung oder Dauerauftrag zahlen, selbst darauf achten, dass die Fristen eingehalten werden. Wer die Termine verpasst, riskiert zusätzliche Kosten:

  • Der Säumniszuschlag beträgt mindestens acht Euro oder ein Prozent der ausstehenden Summe.
  • Verspätete Zahlungen können außerdem zu weiteren Mahn- und Vollstreckungskosten führen.

Empfehlung: SEPA-Lastschriftverfahren nutzen

Der Beitragsservice von ARD, ZDF, Deutschlandradio rät ausdrücklich, das SEPA-Lastschriftverfahren zu nutzen. Bei dieser Zahlungsmethode erfolgen alle Anpassungen automatisch und es besteht keine Gefahr, Zahlungstermine zu verpassen. Wer das SEPA-Lastschriftverfahren nutzt, bleibt von den neuen Eigenverantwortungsregeln unberührt.

Gründe für die Reform

Die Umstellung soll vor allem Kosten für Papier und Porto sparen und ist umweltfreundlicher. Außerdem reduziert sie den Verwaltungsaufwand, da weniger Post verschickt werden muss.

Was sollten Beitragszahler jetzt tun?

  • Überprüfen, auf welche Weise der Rundfunkbeitrag aktuell gezahlt wird.
  • Wer per Überweisung oder Dauerauftrag zahlt, sollte die neuen Zahlungstermine im Kalender vermerken und pünktlich überweisen.
  • Um Zusatzkosten und Ärger zu vermeiden, empfiehlt sich der Wechsel zum SEPA-Lastschriftverfahren.

Zusammenfassung zu den neuen Regeln beim Rundfunkbeitrag (GEZ)

Die neuen Zahlungsregeln beim Rundfunkbeitrag ab 2025 bedeuten mehr Eigenverantwortung für Millionen Haushalte in Deutschland. Wer weiterhin per Überweisung zahlt, muss künftig selbst an die pünktliche Zahlung denken, da Erinnerungen per Post entfallen. Die Beitragshöhe bleibt vorerst unverändert, eine mögliche Erhöhung ist noch nicht beschlossen. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte auf das SEPA-Lastschriftverfahren umstellen, also an ARD, ZDF, Deutschlandradion eine Einzugsermächtigung erteilen.

Weiterführende Infos

Beifreiung vom Rundfunkbeitrag

Rundfunkbeitrag ermäßigen

Redakteure

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    Unser Redaktionsmitglied Dirk van der Temme (Jahrgang 1973) hat in Düsseldorf Diplom-Sozialarbeit studiert und erfolgreich  abgeschlossen. Schon als Schüler hat er sich sozial engagiert und die Liebe zu den Menschen beibehalten. Er hat die Entwicklung der Sozialhilfe, die Hartz Gesetze und die Einführung des Bürgergeldes mit großem Interesse verfolgt. Seine Beiträge in unserem Magazin zeigen, dass er weiß, worüber er schreibt.

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    Experte:

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an. Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen. Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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