Immer wieder sorgt das Thema „Autokauf mit Zuschuss vom Jobcenter“ für Diskussionen und Unsicherheiten. So titelt beispeilsweise die Bild-Zeitung am 20.6.2025: “Neue Weisung beim Jobcenter Dortmund: 5000 Euro Bürgergeld für den Autokauf”. Das soll natürlich für Empörung und Neid bei den Lesern sorgen.
Viele Bürgergeld – Empfänger fragen sich allerdings, ob und in welcher Höhe das Jobcenter beim Kauf eines Autos unterstützt. Denn ein Auto ist oft die einzige Möglichkeit, eine Arbeitsstelle zu erreichen
Der folgende Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V., fasst die wichtigsten Fakten und aktuellen Regelungen übersichtlich zusammen.
Wann gibt es einen Zuschuss vom Jobcenter für den Autokauf?
Grundsätzlich besteht kein gesetzlicher Anspruch auf einen Zuschuss oder eine Förderung für den Kauf eines Autos durch das Jobcenter. Die Unterstützung ist eine sogenannte Ermessensleistung. Das bedeutet: Das Jobcenter entscheidet im Einzelfall, ob eine Förderung notwendig und angemessen ist, um die dauerhafte Integration in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu ermöglichen.
Voraussetzungen für eine Förderung sind:
- Ein unbefristeter Arbeitsvertrag liegt vor oder steht unmittelbar bevor.
- Der Arbeitsplatz ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln schwer oder gar nicht erreichbar.
- Das Auto ist notwendig, um die Stelle anzutreten oder zu behalten.
- Die Höhe der Förderung ist angemessen und orientiert sich an den tatsächlichen Marktpreisen.
Weiterführende Hinweise:
Welche Höhe kann der Zuschuss erreichen?
Die Höhe des Zuschusses variiert je nach Jobcenter und Region. In den letzten Monaten sorgte vor allem das Jobcenter Dortmund für Aufsehen, da dort seit dem 27. Mai 2025 folgende Förderungen möglich sind:
Fördergegenstand | Maximaler Zuschuss (Dortmund) |
---|---|
Pkw | 5.000 Euro |
Motorroller | 3.000 Euro |
Pedelec, E-Bike, Mofa | 2.000 Euro |
Führerschein | 3.000 Euro |
Diese Beträge stellen jedoch die absolute Ausnahme dar. In Dortmund rechnet das Jobcenter mit maximal zehn Fällen pro Jahr, in denen ein solcher Zuschuss gewährt wird. Die Förderung erfolgt nur, wenn ein unbefristeter Arbeitsvertrag vorliegt und der Arbeitsplatz ohne Auto nicht erreichbar ist.
Wie läuft die Förderung in anderen Regionen ab?
Außerhalb von Dortmund und in den meisten anderen Jobcentern ist die Förderung deutlich restriktiver. In der Regel wird kein echter Zuschuss, sondern ein Darlehen gewährt, das später zurückgezahlt werden muss. Die Höhe des Darlehens liegt meist deutlich unter den 5.000 Euro, die in Dortmund möglich sind – oft bei etwa 1.500 Euro oder weniger.
Auch hier gilt: Das Jobcenter prüft, ob das Auto wirklich notwendig ist und ob der Kaufpreis angemessen ist. Die Entscheidung liegt immer im Ermessen des zuständigen Sachbearbeiters.
Was ist beim Antrag zu beachten?
- Einzelfallprüfung: Das Jobcenter prüft jeden Antrag individuell.
- Nachweis der Notwendigkeit: Es muss nachgewiesen werden, dass der Arbeitsplatz ohne Auto nicht erreichbar ist.
- Angemessenheit der Kosten: Die Förderung orientiert sich an den tatsächlichen Marktpreisen.
- Rückzahlung: In den meisten Fällen handelt es sich um ein Darlehen, das in Raten zurückgezahlt werden muss.
Zusammenfassung
Ein Zuschuss vom Jobcenter für den Autokauf ist möglich, aber selten und an strenge Voraussetzungen geknüpft. In Dortmund können bis zu 5.000 Euro als Zuschuss für einen Pkw gewährt werden – allerdings nur in Ausnahmefällen und mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag. In anderen Regionen ist die Förderung meist niedriger und erfolgt als Darlehen. Wer eine solche Unterstützung beantragen möchte, sollte sich direkt beim zuständigen Jobcenter informieren und die Notwendigkeit des Autos gut begründen können.
Hinweis: Die Förderbedingungen können sich je nach Jobcenter und Bundesland unterscheiden. Es empfiehlt sich, vorab gezielt nachzufragen und alle notwendigen Unterlagen bereitzuhalten.