Wohngeld Auszahlung Juli 2025: Das müssen Sie wissen

Das Wohngeld hilft Haushalten mit geringem Einkommen, ihre Wohnkosten zu stemmen. Im Juli 2025 gibt es einige wichtige Änderungen und Hinweise zur Auszahlung, die Sie kennen sollten. Besonders für Familien lohnt sich zudem die Kombination von Wohngeld und Kinderzuschlag.

Datum:

Das Wohngeld ist eine wichtige staatliche Unterstützung für Haushalte mit geringem Einkommen, um die Wohnkosten zu finanzieren. Gerade in Zeiten steigender Mieten und Nebenkosten ist der Mietzuschuss für viele Menschen existenziell. Im Juli 2025 gibt es wichtige Informationen rund um die Auszahlung und aktuelle Änderungen, die wir Ihnen in nachfolgendem Beitrag auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V., geben.

Wann wird das Wohngeld im Juli 2025 ausgezahlt?

Die Auszahlung des Wohngeldes erfolgt monatlich im Voraus, damit das Geld rechtzeitig zu Monatsbeginn zur Verfügung steht. Für den Monat Juli 2025 wird das Wohngeld in der Regel am letzten Bankarbeitstag des Vormonats überwiesen – also am Montag, den 30. Juni 2025. Das Geld sollte spätestens am 1. Juli 2025 auf Ihrem Konto sein.

Übersicht: Auszahlungstermine Juli 2025

MonatÜberweisungstagGutschrift auf dem Konto
Juli 202530. Juni 20251. Juli 2025

Wie hoch ist das Wohngeld im Juli 2025?

Die Höhe des Wohngeldes hängt von verschiedenen Faktoren ab: Haushaltsgröße, Gesamteinkommen und Mietkosten. Im Durchschnitt erhalten Haushalte aktuell etwa 370 Euro pro Monat. Die tatsächliche Höhe kann jedoch individuell stark variieren.

Ab dem 1. Januar 2025 wurde das Wohngeld im Rahmen einer Dynamisierung um durchschnittlich 15 Prozent erhöht. Ziel ist es, die reale Kaufkraft der Empfängerinnen und Empfänger zu sichern und sie vor steigenden Mieten zu schützen.

Wer hat Anspruch auf Wohngeld?

Anspruch auf Wohngeld haben unter anderem:

  • Rentnerinnen und Rentner mit geringer Rente
  • Erwerbstätige mit niedrigem Einkommen
  • Alleinerziehende und Familien mit geringem Einkommen
  • Studierende (wenn nicht der gesamte Haushalt BAföG-Anspruch hat)
  • Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner

Die Berechtigung wird individuell geprüft. Ein Wohngeldantrag kann bei der zuständigen Wohngeldstelle der Kommune gestellt werden.

Was hat sich 2025 beim Wohngeld geändert?

Seit Januar 2025 gilt eine Anpassung des Wohngeldes, um die Entlastung durch die Wohngeld-Plus-Reform von 2023 weiterhin wirksam zu machen. Die Dynamisierung sorgt dafür, dass das Wohngeld regelmäßig an die Preis- und Mietpreisentwicklung angepasst wird.

Wichtige Hinweise zur Auszahlung

  • Das Wohngeld wird nicht rückwirkend gezahlt, sondern erst ab dem Monat der Antragsstellung.
  • Die Auszahlung erfolgt in der Regel auf das Konto des Antragstellers, kann aber auf Wunsch auch direkt an den Vermieter gehen.
  • Sollte das Wohngeld einmal nicht pünktlich eingehen, können Verzögerungen durch Banken oder Bearbeitungszeiten bei der Wohngeldstelle entstehen.

Alle Termine der Wohngeld Auszahlung 2025 hier: Wohngeld Auszahlung 2025

Wohngeld und Kinderzuschlag: So profitieren Familien doppelt

Viele Familien und Haushalte mit geringem Einkommen können sowohl Wohngeld als auch Kinderzuschlag beziehen. Diese Kombination ist besonders attraktiv, da beide Leistungen unterschiedliche Bedarfe abdecken: Während das Wohngeld einen Zuschuss zu den Wohnkosten bietet, unterstützt der Kinderzuschlag gezielt Familien mit Kindern, deren Einkommen nicht ausreicht, um den Bedarf der ganzen Familie zu decken.

Voraussetzungen für die Kombination

Wohngeld: Wird gezahlt, wenn das Haushaltseinkommen nicht ausreicht, um die Miete oder Belastung zu finanzieren. Der Anspruch richtet sich nach Mietkosten, Einkommen und Haushaltsgröße.

Kinderzuschlag: Wird zusätzlich zum Kindergeld gewährt, wenn das Einkommen der Eltern zwar über der Mindesteinkommensgrenze liegt (für Elternpaare 900 Euro brutto, für Alleinerziehende 600 Euro brutto), aber nicht ausreicht, um den gesamten Familienbedarf zu decken.

Kindergeld: Muss für das Kind bezogen werden.

Haushalt: Das Kind muss im Haushalt leben, unter 25 Jahre alt und unverheiratet sein.

Beide Leistungen können parallel beantragt werden – und sie ergänzen sich optimal, um die finanzielle Belastung durch Wohnen und Kinderbetreuung zu senken.

So läuft die Beantragung ab

Wohngeld: Antrag bei der zuständigen Wohngeldbehörde (meist Rathaus oder Landratsamt).

Kinderzuschlag: Antrag bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit.

Abstimmung: Die Wohngeldbehörde und die Familienkasse stimmen sich automatisch ab, da die Bewilligung des Kinderzuschlags von der Entscheidung über das Wohngeld abhängt. Daher empfiehlt es sich, beide Anträge zeitgleich einzureichen.

Was ändert sich 2025?

Ab 2025 wird die Beantragung von Wohngeld und Kinderzuschlag voraussichtlich noch einfacher: Nach Plänen der Bundesregierung sollen beide Leistungen künftig über einen gemeinsamen Antrag beantragt werden können. Ziel ist es, den bürokratischen Aufwand für Familien zu reduzieren und die Inanspruchnahme zu erleichtern.

Beispiel: Wie viel Unterstützung ist möglich?

Nehmen wir eine Familie mit zwei Kindern: Das Elternpaar verdient monatlich 2.000 Euro brutto. Nach Abzügen bleiben etwa 1.596 Euro netto. Hinzu kommen 510 Euro Kindergeld (255 Euro pro Kind) und 198 Euro Wohngeld. Der verfügbare Betrag liegt somit bei 2.304 Euro. Der errechnete Familienbedarf (inklusive Wohnkosten) beträgt 2.526 Euro. Um diese Lücke zu schließen, kann die Familie zusätzlich Kinderzuschlag erhalten.

Wichtige Hinweise

Kein Anspruch auf Bürgergeld: Wer Wohngeld und Kinderzuschlag bezieht, erhält in der Regel kein Bürgergeld. Die Kombination der beiden Leistungen soll verhindern, dass Familien ins Bürgergeld abrutschen.

Erweiterter Zugang: Selbst wenn mit allen Leistungen noch ein kleiner Fehlbetrag (bis zu 100 Euro) zum Bedarf bleibt, kann unter bestimmten Voraussetzungen trotzdem Kinderzuschlag gezahlt werden.

Bearbeitungszeit: Die Bearbeitung des Kinderzuschlags dauert in der Regel sechs bis acht Wochen. Eine vollständige Antragstellung beschleunigt den Prozess

Zusammenfassung zur Wohngeld Auszahlung Juli 2025

Die Wohngeld-Auszahlung im Juli 2025 erfolgt am 30. Juni 2025. Das Geld ist damit rechtzeitig zu Monatsbeginn auf Ihrem Konto. Die Höhe des Wohngeldes wurde zum Jahresbeginn erhöht und wird individuell berechnet. Prüfen Sie regelmäßig Ihren Anspruch und stellen Sie bei Bedarf einen Antrag bei Ihrer Wohngeldstelle.

Mit diesen Informationen sollten Sie bestens über die Wohngeld-Auszahlung im Juli 2025 informiert sein!

Redakteure

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    Unser Redaktionsmitglied Dirk van der Temme (Jahrgang 1973) hat in Düsseldorf Diplom-Sozialarbeit studiert und erfolgreich  abgeschlossen. Schon als Schüler hat er sich sozial engagiert und die Liebe zu den Menschen beibehalten. Er hat die Entwicklung der Sozialhilfe, die Hartz Gesetze und die Einführung des Bürgergeldes mit großem Interesse verfolgt. Seine Beiträge in unserem Magazin zeigen, dass er weiß, worüber er schreibt.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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