Der September bringt für Millionen Menschen im Sozialsystem keine große Reform, aber mehrere kleine Stichtage mit spürbaren Folgen. Wessen Bewilligungszeitraum in der Grundsicherung im Alter Ende September ausläuft, bekommt beim nächsten Bescheid die neue, strengere Mietobergrenze zu spüren. Pflegekassen zahlen zum Monatsanfang aus, und die für 2027 geplante Pflegereform wartet weiter auf einen Kabinettstermin. Einen Überblick über den aktuellen Stand liefert auch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Grundsicherungsgeld: Auszahlung im September und unveränderter Regelsatz
Seit dem 1. Juli 2026 heißt das frühere Bürgergeld offiziell Grundsicherungsgeld. Für die laufenden Zahlungen ändert die Umbenennung zunächst nichts: Der Regelbedarf für Alleinstehende liegt weiterhin bei 563 Euro monatlich, weil der Gesetzgeber für 2026 keine Anpassung vorgenommen hat. Die Septemberzahlung wird nach dem üblichen Rhythmus am letzten Bankarbeitstag des Vormonats angewiesen, sodass das Geld je nach Jobcenter und Bank bereits Ende August oder zu Monatsbeginn auf dem Konto verfügbar ist.
Wer in seinen Unterlagen weiterhin das Wort „Bürgergeld“ liest, muss sich deswegen nicht sorgen. Jobcenter dürfen die alte Bezeichnung laut Übergangsregel noch bis zum 31. Dezember 2026 auf Bescheiden und Formularen verwenden, ohne dass dies die Rechtsgrundlage oder die Berechnung berührt. Entscheidend bleibt, ob Regelsatz, Kosten der Unterkunft und angerechnetes Einkommen korrekt ausgewiesen sind.
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👉 Jetzt als bevorzugte Quelle bei Google News speichern (⭐️ klicken)Neue Wohnkostengrenze trifft Rentner mit auslaufender Bewilligung im September
Deutlich konkreter wird es für Rentnerinnen und Rentner, die auf Grundsicherung im Alter angewiesen sind. Mit dem Dreizehnten Gesetz zur Änderung des SGB II wurde über Artikel 9 auch Paragraf 35 SGB XII geändert – die Vorschrift, nach der Sozialämter die Miete anerkennen. Seit dem 1. Juli 2026 gilt für Wohnkosten eine feste 1,5-fache Grenze, die bisherige, oft großzügigere Einzelfallprüfung entfällt.
Für viele Bestandsfälle wird diese Änderung erst jetzt praktisch spürbar. Läuft ein Bewilligungszeitraum noch bis Ende September 2026, greift das neue Recht regulär erst bei der Folgebewilligung im Oktober. Wer dagegen im Oktober einen Neuantrag stellt, startet direkt im neuen System und muss mit einer vollständigen Neubewertung der Wohnkosten rechnen, unabhängig davon, wie lange der Leistungsbezug bereits läuft. Sozialämter hatten nach eigenen Angaben bislang bestehende Mieten häufig stillschweigend weiter anerkannt, solange sich an der Wohnsituation nichts änderte – diese Praxis endet mit der Gesetzesänderung.
Pflegegeld: Zwei Auszahlungstermine und die Sechs-Wochen-Regel im Ausland
Rund fünf Millionen Menschen mit anerkanntem Pflegegrad erhalten im September wieder ihre monatliche Leistung nach Paragraf 37 SGB XI. Die Pflegekassen zahlen im Voraus, allerdings nicht alle nach demselben Muster. Ein Teil überweist am ersten Bankarbeitstag des Monats – da der 1. September 2026 ein Dienstag ist, liegt das Geld bei diesem Modell pünktlich zum Monatsanfang auf dem Konto. Andere Kassen orientieren sich am individuellen Bewilligungsdatum, sodass der Termin je nach Fall variiert.
Wer über einen längeren Zeitraum ins Ausland reist, sollte die zeitliche Grenze im Blick behalten. Nach ständiger Rechtsprechung ruht der Anspruch auf Pflegegeld, sobald ein Aufenthalt außerhalb der EU über sechs Wochen im Kalenderjahr hinausgeht. Das Bundessozialgericht hatte dies in einem Fall zu einem mehrmonatigen Türkei-Aufenthalt bestätigt und dabei klargestellt, dass weder deutsches noch europäisches Recht für längere Zeiträume eine Fortzahlung vorsehen: BSG, Urteil vom 25.02.2015, Az. B 3 P 6/13 R.
Pflegegeld nach Pflegegrad (2026, monatlich)
| Pflegegrad | Pflegegeld |
|---|---|
| Pflegegrad 2 | 347 Euro |
| Pflegegrad 3 | 599 Euro |
| Pflegegrad 4 | 800 Euro |
| Pflegegrad 5 | 990 Euro |
Pflegereform 2027 wartet weiter auf den Kabinettsbeschluss
Während die Beträge für 2026 feststehen, bleibt die für 2027 geplante Strukturreform der Pflegeversicherung in der Schwebe. Der Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums datiert bereits vom 5. Juni 2026, ein Kabinettsbeschluss ist bislang jedoch nicht erfolgt. Als nächstmögliche Termine gelten der 2., 16., 23. oder 30. September 2026, bestätigt ist davon noch keiner. Zusätzliche Unsicherheit bringt der Wechsel an der Ministeriumsspitze: Seit dem 29. Juli führt Carsten Linnemann das Haus, das den Entwurf noch unter seiner Vorgängerin Nina Warken vorgelegt hatte. Ob er ihn unverändert weiterverfolgt, ist offen. Bis zu einem Bundestagsbeschluss gelten die heutigen Regeln zu Pflegegeld und Entlastungsbetrag unverändert weiter, Informationen zum aktuellen Verfahrensstand veröffentlicht die Deutsche Rentenversicherung im Rahmen ihrer laufenden Sozialrechts-Übersichten mit.
Minijob-Regeln für Rentner bleiben vorerst unangetastet
Ein weiteres Thema, das viele Rentnerinnen und Rentner betrifft, ist Anfang August 2026 vorerst vom Tisch: Die von der Alterssicherungskommission vorgeschlagene Abschaffung des Minijob-Sonderstatus für Rentenbeziehende wird nach Koalitionsangaben nicht weiterverfolgt. Die Verdienstgrenze bleibt 2026 bei 603 Euro monatlich, eine geplante Anhebung der Pauschalsteuer für Arbeitgeber von 2 auf 5 Prozent ist weiterhin nicht abschließend beschlossen. Das gesamte Rentenreformpaket soll nach Angaben aus dem Arbeitsministerium nach der Sommerpause in den Bundestag eingebracht werden, ein Inkrafttreten wird frühestens Anfang 2027 erwartet.
Häufige Fragen zu den September-Änderungen
Muss ein neuer Antrag gestellt werden, weil aus dem Bürgergeld das Grundsicherungsgeld wurde?
Nein. Die Umstellung erfolgt automatisch. Laufende Bescheide und bereits begonnene Maßnahmen bleiben bestehen, ein gesonderter Antrag ist wegen der Umbenennung nicht erforderlich.
Betrifft die neue Wohnkostengrenze auch bestehende Grundsicherungsfälle sofort?
Nicht zwangsläufig. Solange ein laufender Bewilligungszeitraum noch bis Ende September 2026 gilt, greifen die bisherigen Vermögens- und Wohnkostenregeln bis zu dessen Ende. Erst bei der nächsten Bewilligung oder bei einem Neuantrag wird nach den neuen Vorschriften gerechnet.
Wird Pflegegeld auf die Grundsicherung angerechnet?
In aller Regel nicht. Pflegegeld aus der sozialen Pflegeversicherung dient der Sicherstellung häuslicher Pflege und nicht dem allgemeinen Lebensunterhalt, weshalb es bei einkommensabhängigen Sozialleistungen üblicherweise außer Betracht bleibt. Eine Anrechnung kann in Ausnahmefällen infrage kommen, etwa wenn die Zahlung faktisch den Charakter einer Vergütung für erwerbsmäßige Pflege annimmt.
Was passiert mit dem Pflegegeld bei einem längeren Auslandsaufenthalt?
Bei einem vorübergehenden Aufenthalt außerhalb der EU ruht der Anspruch nach ständiger Rechtsprechung, sobald sechs Wochen im Kalenderjahr überschritten werden. Innerhalb der EU gelten abweichende Regelungen.