Rentenzuschlag wird im Dezember abgeschafft: Was bedeutet das für Betroffene?

Rentenzuschlag wird im Dezember abgeschafft: Was bedeutet das für Betroffene?

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Ab Dezember 2025 steht gibt es für rund 3 Millionen Rentnerinnen und Rentner eine nicht unbedeutende Änderunge: Der gesonderte Rentenzuschlag, den viele Erwerbsminderungsrentner seit Juli 2024 erhalten haben, wird abgeschafft – zumindest in seiner bisherigen Form. Doch was genau ändert sich? Und welche Auswirkungen hat das auf die finanzielle Situation der Betroffenen? Dieser Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V., gibt einen Überblick über die wichtigsten Fakten.

Was war der Rentenzuschlag?

Der Rentenzuschlag wurde als Übergangslösung für Erwerbsminderungsrentner eingeführt, deren Rente zwischen 2001 und 2018 begonnen hat oder die aus einer Erwerbsminderungsrente in die reguläre Altersrente gewechselt sind. Der Zuschlag betrug bis zu 7,5 Prozent der Nettorente und wurde monatlich zusätzlich zur regulären Rente ausgezahlt. Besonders: Er galt bis Ende November 2025 als „nicht anzurechnendes Einkommen“ – etwa bei der Berechnung von Witwen- oder Witwerrenten.

Warum wird der Rentenzuschlag abgeschafft?

Die gesetzliche Übergangsregelung nach § 307j SGB VI läuft am 30. November 2025 aus. Ab dem 1. Dezember 2025 ist der Zuschlag nicht mehr als eigenständige Zahlung verfügbar, sondern wird in die reguläre Monatsrente integriert. Damit endet auch der Sonderstatus als „nicht anzurechnendes Einkommen“. Der Zuschlag wird dann als Teil der Rente bei der Berechnung von Witwen- oder Witwerrenten berücksichtigt und kann diese mindern.

Was ändert sich konkret ab Dezember 2025?

  • Keine gesonderte Überweisung mehr: Der Rentenzuschlag wird nicht mehr separat ausgezahlt, sondern ist Teil der regulären Rentenzahlung.
  • Neue Berechnungsgrundlage: Der Zuschlag wird ab Dezember 2025 nicht mehr auf Basis des aktuellen Rentenbetrags, sondern auf Basis der persönlichen Entgeltpunkte berechnet.
  • Witwen- und Witwerrenten betroffen: Der Zuschlag zählt ab dann als vollwertiges Einkommen und kann dazu führen, dass Witwen- oder Witwerrenten gekürzt werden.
  • Nachzahlungen möglich: Für den Zeitraum von Juli 2024 bis November 2025 prüft die Rentenversicherung alle Ansprüche auf den Zuschlag nochmals. Sollte sich herausstellen, dass die Rente inklusive Zuschlag ab Dezember 2025 höher ist als zuvor, kann es zu Nachzahlungen für bis zu 17 Monate kommen.

Was sollten Betroffene tun?

  • Rentenbescheid abwarten: Ab Dezember 2025 erhalten alle Betroffenen einen neuen Rentenbescheid, in dem die Höhe und Berechnung des Zuschlags neu festgelegt wird.
  • Finanzielle Planung anpassen: Da der Zuschlag künftig als Einkommen gilt, sollten vor allem Hinterbliebene prüfen, wie sich das auf ihre Witwen- oder Witwerrente auswirkt.
  • Beratung nutzen: Bei Unsicherheiten empfiehlt sich die individuelle Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung.

Zusammenfassung zur Abschaffung des Rentenzuschlags ab Dezember 2025

Mit dem Ende des Rentenzuschlags als eigenständige Leistung ab Dezember 2025 ändert sich viel für Millionen Rentnerinnen und Rentner. Der Zuschlag wird in die reguläre Rente integriert und gilt künftig als vollwertiges Einkommen – mit möglichen Auswirkungen auf andere Rentenleistungen. Betroffene sei geraten, die neuen Rentenbescheide aufmerksam prüfen und sich bei Fragen an die Deutsche Rentenversicherung zu wenden.

Redakteure

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    Sabine Martholt hat Recht und Journalismus studiert und fundierte Kenntnisse im Bereich des Sozialrechts und des Rentenrechts. Beide Rechtsgebiete sind gleichzeitig ihr Hobby, wie sie gern verrät. Bereits vor ihrem ersten Volontariat bei einer Zeitung hat sie sich dem Schreiben gewidmet. Die Entwicklung des Sozialrechts in Deutschland hat sie mit großer Aufmerksamkeit, manchmal aber auch mit Kopfschütteln verfolgt – wie sie selbst sagt. Sie schreibt seit vielen Jahren für unser Online-Magazin. Gute Recherche und die eigene Meinung – beides ist ihr wichtig.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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