Die Anhebung des Mindestlohns in Deutschland ist ein zentrales politisches Thema – insbesondere mit Blick auf die rund 830.000 Menschen, die trotz Arbeit auf Bürgergeld angewiesen sind. Ab Januar 2026 steigt der Mindestlohn auf 13,90 Euro pro Stunde, ab 2027 auf 14,60 Euro. Doch reicht diese Erhöhung aus, um Bürgergeld-Aufstocker aus der Grundsicherung zu holen? Mit nachfolgendem Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V., werden die wichtigsten Fragen zur Mindestlohn-Erhöhung und ihren Auswirkungen auf Bürgergeld-Empfänger beantwortet – und die Grenzen der geplanten Maßnahmen klar aufgezeigt.
Was bedeutet die Mindestlohn-Erhöhung konkret?
Der gesetzliche Mindestlohn wird in zwei Schritten angehoben:
- Ab 1. Januar 2026: 13,90 Euro pro Stunde
- Ab 1. Januar 2027: 14,60 Euro pro Stunde
Damit steigt der Mindestlohn um rund 14 Prozent im Vergleich zum bisherigen Wert von 12,82 Euro pro Stunde. Vollzeitbeschäftigte erhalten ab 2026 monatlich etwa 190 Euro brutto mehr, ab 2027 sogar rund 310 Euro brutto mehr. Insgesamt profitieren davon rund sechs Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland.
Welche Auswirkungen hat die Erhöhung auf Bürgergeld-Empfänger?
Bürgergeld-Aufstocker sind Menschen, die arbeiten, aber trotzdem auf staatliche Unterstützung angewiesen sind, um ihren Lebensunterhalt zu sichern. Die meisten dieser rund 830.000 Menschen arbeiten in geringfügigen Beschäftigungen wie Minijobs oder in Teilzeit. Nur etwa zehn Prozent arbeiten in Vollzeit.
Die Erhöhung des Mindestlohns führt zwar zu einem höheren Bruttoeinkommen, doch viele Aufstocker profitieren davon nur begrenzt:
- Minijobber: Die Verdienstgrenze für Minijobs wird automatisch an den Mindestlohn angepasst. 2026 liegt sie bei etwa 602,33 Euro monatlich. Wer in einem Minijob arbeitet, verdient damit weiterhin maximal diese Summe – und bleibt meist auf Bürgergeld angewiesen.
- Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigte: Auch für viele Teilzeitbeschäftigte reicht das Einkommen trotz Mindestlohn oft nicht aus, um auf Bürgergeld zu verzichten. Bei Vollzeitbeschäftigten ist häufig die Familiengröße der Grund für den Leistungsbezug, nicht die Höhe des Lohns.
Reicht die Erhöhung aus, um aus dem Bürgergeld auszusteigen?
Die Antwort lautet: meistens nicht. Selbst mit dem neuen Mindestlohn bleibt der Großteil der Aufstocker auf Bürgergeld angewiesen. Besonders betroffen sind:
- Geringfügig Beschäftigte: Sie verdienen durch die Anhebung des Mindestlohns zwar mehr, aber oft nicht genug, um ohne Bürgergeld auszukommen.
- Teilzeitbeschäftigte: Auch hier bleibt das Einkommen häufig unter dem Existenzminimum, wenn weitere Kosten wie Miete oder Kinderbetreuung hinzukommen.
- Vollzeitbeschäftigte mit Familie: Hier ist weniger der Lohn als vielmehr die Größe der Bedarfsgemeinschaft ausschlaggebend.
Fazit: Die Erhöhung des Mindestlohns ist ein Schritt – aber kein Ausweg
Die Anhebung des Mindestlohns auf 13,90 Euro (2026) und 14,60 Euro (2027) ist ein wichtiger Schritt, um die Situation von Niedriglohnbeschäftigten zu verbessern. Für die meisten Bürgergeld-Aufstocker reicht sie jedoch nicht aus, um aus der Grundsicherung auszusteigen. Besonders Minijobber und Teilzeitbeschäftigte profitieren nur begrenzt. Eine nachhaltige Lösung für das Problem der Aufstockung wäre eine Kombination aus höherem Mindestlohn, gezielter Unterstützung für Familien und einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf.