Rentenniveau bei 48 Prozent sichern – So will die Arbeitsministerin die Rente stabilisieren

Die Bundesregierung plant, das Rentenniveau bis 2031 bei 48 Prozent zu sichern. Arbeitsministerin Bärbel Bas will ein klares Zeichen für die Stabilität der gesetzlichen Rente setzen und will mit gezielten Maßnahmen die Altersvorsorge in Deutschland stärken.

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Die Sicherung des Rentenniveaus ist aktuell eines der wichtigsten sozialpolitischen Themen in Deutschland. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem das Rentenniveau bis zum Jahr 2031 bei 48 Prozent festgeschrieben werden soll. Doch was bedeutet das konkret, und welche weiteren Maßnahmen sind geplant? Hier auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V., finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Punkte und Hintergründe.

Was bedeutet das Rentenniveau von 48 Prozent?

Das Rentenniveau ist ein statistischer Wert, der angibt, wie hoch die Rente eines Durchschnittsrentners im Vergleich zum Durchschnittseinkommen der Bevölkerung ist. Ein Rentenniveau von 48 Prozent bedeutet: Wer 45 Jahre lang zum Durchschnittsgehalt gearbeitet hat, erhält im Alter eine Rente, die 48 Prozent des aktuellen Durchschnittsverdienstes entspricht. Für die sogenannte Standardrente ergibt das aktuell rund 1.835,55 Euro brutto im Monat.

Warum will die Arbeitsministerin das Rentenniveau sichern?

Die Rente steht vor großen Herausforderungen. Immer mehr Babyboomer gehen in den Ruhestand, während die Zahl der Beitragszahler sinkt. Ohne Gegenmaßnahmen würde das Rentenniveau in den kommenden Jahren kontinuierlich absinken – laut offiziellen Berechnungen von 48 Prozent heute auf 46,9 Prozent bis 2030 und sogar auf 44,9 Prozent bis 2045. Um dieses Sinken zu verhindern, will Arbeitsministerin Bas die Haltelinie bei 48 Prozent bis 2031 verlängern.

Damit soll die Abkopplung der Renten von den Löhnen verhindert und den Rentnern sowie zukünftigen Generationen mehr Sicherheit und Planbarkeit geboten werden. „Das schafft Verlässlichkeit und fördert das Vertrauen in die gesetzliche Rentenversicherung als tragende Säule der Altersvorsorge in Deutschland“, heißt es im Gesetzentwurf.

Welche weiteren Maßnahmen sind geplant?

Neben der Sicherung des Rentenniveaus enthält der Gesetzentwurf weitere wichtige Punkte:

  • Weiterbeschäftigung von Rentnern: Bisher war es für Arbeitgeber schwierig, Rentner nach ihrem Ausscheiden wieder einzustellen, insbesondere befristet. Das sogenannte Vorbeschäftigungsverbot soll gelockert werden, sodass Rentner künftig auch ohne besonderen Sachgrund befristet beschäftigt werden dürfen. Das soll Unternehmen helfen, erfahrene Fachkräfte zu halten und Wissen an die nächste Generation weiterzugeben.
  • Mütterrente: Auch die Mütterrente soll weiter ausgebaut werden. Details dazu sind im Gesetzentwurf enthalten, jedoch noch nicht abschließend spezifiziert. Die Mütterrente 3 soll erst 2028 umgesetzt werden.
  • Finanzierung: Um die Mehrausgaben durch das höhere Rentenniveau zu stemmen, sollen Steuermittel eingesetzt werden. Damit sollen höhere Rentenbeiträge für Arbeitnehmer vermieden werden.

Zeitplan und nächste Schritte

Der Gesetzentwurf wurde inzwischen an die anderen Ministerien zur Abstimmung weitergeleitet. Das Kabinett plant, das Reformpaket noch im Sommer zu genehmigen. Die Zustimmung des Bundestages soll anschließend im Herbst erfolgen.

Zusammenfassung: Sicherung des Rentenniveaus bei 48 Prozent

Die geplante Sicherung des Rentenniveaus bei 48 Prozent bis 2031 ist ein zentrales Element der aktuellen Rentenpolitik. Arbeitsministerin Bas will damit Rentnern und künftigen Generationen mehr Sicherheit und Planbarkeit bieten. Die vorgesehenen Maßnahmen zur Weiterbeschäftigung von Rentnern und zur Ausweitung der Mütterrente ergänzen das Paket. Ob die Pläne wie vorgesehen umgesetzt werden, hängt natürlich von der weiteren politischen Entwicklung ab.

Redakteure

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    Sabine Martholt hat Recht und Journalismus studiert und fundierte Kenntnisse im Bereich des Sozialrechts und des Rentenrechts. Beide Rechtsgebiete sind gleichzeitig ihr Hobby, wie sie gern verrät. Bereits vor ihrem ersten Volontariat bei einer Zeitung hat sie sich dem Schreiben gewidmet. Die Entwicklung des Sozialrechts in Deutschland hat sie mit großer Aufmerksamkeit, manchmal aber auch mit Kopfschütteln verfolgt – wie sie selbst sagt. Sie schreibt seit vielen Jahren für unser Online-Magazin. Gute Recherche und die eigene Meinung – beides ist ihr wichtig.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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