Die Sicherung des Rentenniveaus ist aktuell eines der wichtigsten sozialpolitischen Themen in Deutschland. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem das Rentenniveau bis zum Jahr 2031 bei 48 Prozent festgeschrieben werden soll. Doch was bedeutet das konkret, und welche weiteren Maßnahmen sind geplant? Hier auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V., finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Punkte und Hintergründe.
Was bedeutet das Rentenniveau von 48 Prozent?
Das Rentenniveau ist ein statistischer Wert, der angibt, wie hoch die Rente eines Durchschnittsrentners im Vergleich zum Durchschnittseinkommen der Bevölkerung ist. Ein Rentenniveau von 48 Prozent bedeutet: Wer 45 Jahre lang zum Durchschnittsgehalt gearbeitet hat, erhält im Alter eine Rente, die 48 Prozent des aktuellen Durchschnittsverdienstes entspricht. Für die sogenannte Standardrente ergibt das aktuell rund 1.835,55 Euro brutto im Monat.
Warum will die Arbeitsministerin das Rentenniveau sichern?
Die Rente steht vor großen Herausforderungen. Immer mehr Babyboomer gehen in den Ruhestand, während die Zahl der Beitragszahler sinkt. Ohne Gegenmaßnahmen würde das Rentenniveau in den kommenden Jahren kontinuierlich absinken – laut offiziellen Berechnungen von 48 Prozent heute auf 46,9 Prozent bis 2030 und sogar auf 44,9 Prozent bis 2045. Um dieses Sinken zu verhindern, will Arbeitsministerin Bas die Haltelinie bei 48 Prozent bis 2031 verlängern.
Damit soll die Abkopplung der Renten von den Löhnen verhindert und den Rentnern sowie zukünftigen Generationen mehr Sicherheit und Planbarkeit geboten werden. „Das schafft Verlässlichkeit und fördert das Vertrauen in die gesetzliche Rentenversicherung als tragende Säule der Altersvorsorge in Deutschland“, heißt es im Gesetzentwurf.
Welche weiteren Maßnahmen sind geplant?
Neben der Sicherung des Rentenniveaus enthält der Gesetzentwurf weitere wichtige Punkte:
- Weiterbeschäftigung von Rentnern: Bisher war es für Arbeitgeber schwierig, Rentner nach ihrem Ausscheiden wieder einzustellen, insbesondere befristet. Das sogenannte Vorbeschäftigungsverbot soll gelockert werden, sodass Rentner künftig auch ohne besonderen Sachgrund befristet beschäftigt werden dürfen. Das soll Unternehmen helfen, erfahrene Fachkräfte zu halten und Wissen an die nächste Generation weiterzugeben.
- Mütterrente: Auch die Mütterrente soll weiter ausgebaut werden. Details dazu sind im Gesetzentwurf enthalten, jedoch noch nicht abschließend spezifiziert. Die Mütterrente 3 soll erst 2028 umgesetzt werden.
- Finanzierung: Um die Mehrausgaben durch das höhere Rentenniveau zu stemmen, sollen Steuermittel eingesetzt werden. Damit sollen höhere Rentenbeiträge für Arbeitnehmer vermieden werden.
Zeitplan und nächste Schritte
Der Gesetzentwurf wurde inzwischen an die anderen Ministerien zur Abstimmung weitergeleitet. Das Kabinett plant, das Reformpaket noch im Sommer zu genehmigen. Die Zustimmung des Bundestages soll anschließend im Herbst erfolgen.
Zusammenfassung: Sicherung des Rentenniveaus bei 48 Prozent
Die geplante Sicherung des Rentenniveaus bei 48 Prozent bis 2031 ist ein zentrales Element der aktuellen Rentenpolitik. Arbeitsministerin Bas will damit Rentnern und künftigen Generationen mehr Sicherheit und Planbarkeit bieten. Die vorgesehenen Maßnahmen zur Weiterbeschäftigung von Rentnern und zur Ausweitung der Mütterrente ergänzen das Paket. Ob die Pläne wie vorgesehen umgesetzt werden, hängt natürlich von der weiteren politischen Entwicklung ab.