Im Sommer 2025 steht für viele Rentnerinnen und Rentner eine wichtige Änderung an: Zwar wird die gesetzliche Rente ab dem 1. Juli um 3,74% angehoben, doch für rund 738.000 Menschen, die zusätzlich zur Rente Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung beziehen, kann diese Rentenerhöhung unerwartete Folgen haben – und zwar eine Kürzung oder sogar den Wegfall der Grundsicherung. Wir erklären auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V. die Hintergründe.
Warum sinkt die Grundsicherung trotz Rentenerhöhung?
Grundsicherung im Alter ist eine staatliche Leistung für Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft bestreiten können. Die Höhe der Grundsicherung wird individuell berechnet und hängt vom Einkommen und Vermögen ab. Dazu zählt auch die Rente, die als Einkommen angerechnet wird.
Wenn die Rente steigt – wie im Juli 2025 um 3,74% –, erhöht sich automatisch das anrechenbare Einkommen. Die Folge: Die Differenz zwischen dem neuen Rentenbetrag und dem Grundsicherungsbedarf wird kleiner, sodass die Grundsicherung entsprechend sinkt oder im Extremfall ganz entfällt.
Weniger Geld für Grundsicherungs-Rentner für den kompletten Monat Juli
Oft hat die Anrechnung der Rentenerhöhung auf die Grundsicherung die Folge, dass für den Monat Juli weniger Geld zur Verfügung steht. Die Grundsicherung, die für Juli im Voraus ausgezahlt wird, also Ende Juni, wird bereits um den Erhöhungsbetrag der Rente gekürzt. Die erhöhte Rente wird aber erst Ende Juli ausgezahlt. Die Folge: im Juli steht für den kompletten Monat (bis zum Eingang der Rente) weniger Geld zur Verfügung!
Wer ist betroffen?
Betroffen sind vor allem diejenigen, die bereits jetzt nur knapp über dem Grundsicherungsbedarf liegen oder deren Rente vollständig auf die Grundsicherung angerechnet wird. Das betrifft insbesondere viele ältere Menschen, die auf ergänzende Leistungen angewiesen sind, um ihren Lebensunterhalt zu sichern.
Die Zahl der Bezieher von Grundsicherung im Alter ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen und lag Ende 2024 bei rund 739.000 Personen. Experten gehen davon aus, dass sich dieser Trend auch 2025 fortsetzen wird.
Gibt es Ausnahmen oder Freibeträge?
Es gibt einen gesetzlichen Freibetrag: Wer mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten nachweisen kann, darf einen Teil seiner Bruttorente (2024: bis zu 281,50 Euro) von der Anrechnung auf die Grundsicherung ausnehmen. Für viele Rentner, die diesen Nachweis nicht erbringen können, bleibt jedoch kein Freibetrag übrig – sie müssen die volle Rentenerhöhung als Einkommen anrechnen lassen.
Was sollten Betroffene tun?
Empfehlenswert ist, den neuen Rentenbescheid umgehend beim zuständigen Grundsicherungsamt vorzulegen. Nur so kann die Berechnung der Grundsicherung korrekt angepasst werden. Wer den Nachweis über 33 Jahre Grundrentenzeiten erbringen kann, sollte dies ebenfalls angeben, um den Freibetrag zu sichern.
Zusammenfassung: Weniger Geld für Rentner im Juli
Die Rentenerhöhung im Juli 2025 ist für Millionen Rentnerinnen und Rentner eine gute Nachricht – doch für diejenigen, die auf Grundsicherung angewiesen sind, kann sie bedeuten, dass sie am Ende für einen ganzen Monat weniger Geld zur Verfügung haben. Der Grund: Die höhere Rente wird voll auf die Grundsicherung angerechnet und mindert diese entsprechend, die Grundsicherung wird im Voraus (gekürzt) ausgezahlt, die (erhöhte) Rente erst im Nachhinein, am Ende des Juli.