Die Steuererklärung ist für viele Menschen ein jährliches Pflichtprogramm – doch gerade Empfänger von Bürgergeld und Rentner sind oft unsicher, ob und wann sie eine Erklärung abgeben müssen. Mit der Steuererklärung 2024, deren Frist am 31. Juli 2025 endet, gibt es einige Besonderheiten zu beachten. In diesem Artikel erfahren Sie, wer zur Abgabe verpflichtet ist, welche Ausnahmen gelten und wie Sie Ihre Steuererklärung optimal vorbereiten.
Wer muss die Steuererklärung 2024 abgeben?
Nicht jeder ist verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Für viele Bürgergeld-Empfänger und Rentner gilt eine Abgabepflicht nur unter bestimmten Voraussetzungen:
- Bürgergeld-Empfänger: Wer ausschließlich Bürgergeld bezieht und keine weiteren steuerpflichtigen Einkünfte hat, muss in der Regel keine Steuererklärung abgeben. Bürgergeld ist steuerfrei und unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt. Allerdings kann eine Abgabepflicht bestehen, wenn zusätzliches Einkommen erzielt wurde, zum Beispiel durch einen Nebenjob oder wenn Lohnersatzleistungen (wie Elterngeld oder Kurzarbeitergeld) von mehr als 410 Euro im Jahr bezogen wurden.
- Rentner: Rentner müssen eine Steuererklärung abgeben, wenn ihre steuerpflichtigen Einkünfte über dem Grundfreibetrag liegen. Für das Jahr 2024 beträgt der Grundfreibetrag 11.784 Euro für Alleinstehende und 23.568 Euro für Verheiratete. Liegt das Gesamteinkommen darüber, besteht eine Abgabepflicht.
Die Abgabefrist: 31. Juli 2025
Die Steuererklärung für das Jahr 2024 muss spätestens am 31. Juli 2025 beim Finanzamt eingereicht werden. Wer sich von einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein unterstützen lässt, hat sogar bis zum 30. April 2026 Zeit. Es ist wichtig, diese Fristen einzuhalten, da verspätete Abgaben mit einem Verspätungszuschlag geahndet werden können.
Tipp: Die Steuererklärung kann bequem online über das ELSTER-Portal eingereicht werden. Das spart Zeit und Papier und ermöglicht eine schnellere Bearbeitung durch das Finanzamt.
Besonderheiten für Bürgergeld-Empfänger
Bürgergeld ist grundsätzlich steuerfrei. Wer im gesamten Jahr 2024 ausschließlich Bürgergeld bezogen hat, ist meist nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Eine Ausnahme besteht, wenn zusätzliches Einkommen erzielt wurde oder Lohnersatzleistungen über 410 Euro im Jahr bezogen wurden. In diesen Fällen kann eine Steuererklärung sinnvoll oder sogar verpflichtend sein – insbesondere, wenn Sie Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastungen geltend machen möchten.
Praxisbeispiel:
Wer nur für einige Monate Bürgergeld bezogen und ansonsten gearbeitet hat, kann sich zu viel gezahlte Lohnsteuer oft über die Steuererklärung zurückholen. Es lohnt sich also, alle Belege zu sammeln und die Möglichkeiten zu prüfen.
Was Rentner beachten sollten
Rentner müssen besonders auf den jährlichen Grundfreibetrag achten. Liegt die Rente (inklusive weiterer Einkünfte) über diesem Betrag, ist eine Steuererklärung Pflicht. Die Deutsche Rentenversicherung verschickt zu Jahresbeginn eine Rentenbezugsbescheinigung, die alle notwendigen Angaben für die Steuererklärung enthält. Auch Rentenerhöhungen können dazu führen, dass erstmals eine Steuerpflicht entsteht.
Tipp:
Viele Ausgaben – etwa für Krankheitskosten, Versicherungen oder Handwerkerleistungen – können die Steuerlast mindern. Es lohnt sich, alle relevanten Belege aufzubewahren und in der Steuererklärung anzugeben.
Was passiert bei verspäteter Abgabe?
Wer die Frist versäumt, muss mit einem Verspätungszuschlag rechnen. Dieser beträgt mindestens 25 Euro pro angefangenem Monat der Verspätung. In Ausnahmefällen kann das Finanzamt Fristverlängerungen gewähren, diese müssen jedoch rechtzeitig beantragt werden.
Steuererklärung freiwillig abgeben: Lohnt sich das?
Auch wenn keine Pflicht besteht, kann sich eine freiwillige Steuererklärung lohnen. Oft erhalten Bürgergeld-Empfänger und Rentner eine Rückerstattung, wenn sie zum Beispiel Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastungen geltend machen können. Die freiwillige Abgabe ist bis zu vier Jahre rückwirkend möglich.
Fazit
Die Abgabefrist für die Steuererklärung 2024 endet am 31. Juli 2025. Bürgergeld-Empfänger und Rentner sollten prüfen, ob sie zur Abgabe verpflichtet sind oder ob sich eine freiwillige Erklärung lohnt. Wer Unterstützung benötigt, kann sich an Steuerberater oder Lohnsteuerhilfevereine wenden. Rechtzeitige und vollständige Abgabe schützt vor Nachteilen und sichert mögliche Rückzahlungen.