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Wird das Bürgergeld 2026 erhöht? Worauf sich Bezieher einstellen müssen

Das Bürgergeld bleibt 2026 auf dem Niveau des Vorjahres – eine Erhöhung ist nicht geplant. Für Bezieher bedeutet das: Die Regelsätze stagnieren, während sich wichtige Rahmenbedingungen durch die neue Grundsicherung ändern. Was das konkret für Betroffene heißt und worauf sie sich einstellen müssen, erfahren Sie hier auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V.!

Datum:

Für das Jahr 2026 müssen sich Bezieher von Bürgergeld auf eine sogenannte Nullrunde einstellen. Das bedeutet, dass der jeweilige Regelsatz voraussichtlich nicht erhöht wird und auf dem Stand von 2025 bleibt. Gründe dafür sind die aktuell moderate Inflation von etwa 2% und eine politisch beschlossene Änderung bei der Berechnung der Regelsätze. Voraussetzung allerdings: Die Regierung setzt ihre politschen Vorhaben bis Ende 2025 um!

JahrRegelsatz AlleinstehendeRegelsatz PaareRegelsatz Kinder (max.)
2024563 €1.012 €471 €
2025563 €1.012 €471 €
2026563 €1.012 €471 €

Warum bleibt das Bürgergeld 2026 unverändert?

  • Moderate Inflation: Die Europäische Zentralbank strebt eine Inflationsrate von rund 2% an. Solange diese Zielmarke eingehalten wird, gibt es keine automatische Anhebung der Grundsicherung.
  • Neuer Anpassungsmechanismus: Die Bundesregierung plant, den Anpassungsmechanismus wieder stärker an das frühere Hartz-IV-System anzulehnen. Anpassungen erfolgen künftig verzögert und fallen geringer aus als zuletzt beim Bürgergeld.
  • Reform zur „Neuen Grundsicherung“: Ab 2026 wird das Bürgergeld durch die „Neue Grundsicherung“ ersetzt. Die Regelsätze bleiben zunächst stabil, aber die Berechnungsmethode wird weniger flexibel auf Preissteigerungen reagieren.

Was ändert sich ab 2026 für Bezieher?

1. Regelsatz bleibt unverändert

  • Der monatliche Betrag für Alleinstehende bleibt bei 563 Euro.
  • Auch für Paare und Kinder gelten die bisherigen Beträge weiter.

2. Strengere Sanktionen und mehr Pflichten

  • Die neue Grundsicherung bringt härtere Sanktionen: Bei mehrfacher Arbeitsverweigerung kann es zu einem vollständigen Leistungsentzug kommen, allerdings im Rahmen der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts.
  • Vorrang für Arbeitsaufnahme: Die Arbeitsaufnahme steht künftig im Vordergrund vor Qualifizierungsmaßnahmen.

3. Sofortige Vermögensprüfung

  • Die bisherige Karenzzeit beim Schonvermögen entfällt. Die Freibeträge richten sich künftig nach Alter und Arbeitsjahren.

4. Anpassungen ab 2027

  • Erst ab 2027 sind wieder moderate Erhöhungen der Regelsätze zu erwarten – voraussichtlich etwa 2% pro Jahr, abhängig von Lohn- und Preisentwicklung.

Worauf sollten sich Bürgergeld-Bezieher jetzt einstellen?

  • Keine Erhöhung 2026: Wer Bürgergeld bezieht, muss sich darauf einstellen, dass die Leistungen mindestens bis Ende 2026 unverändert bleiben.
  • Steigende Lebenshaltungskosten: Da die Regelsätze stagnieren, aber die Preise weiter steigen, bedeutet das einen schleichenden Kaufkraftverlust.
  • Mehr Eigenverantwortung: Strengere Kontrollen und Pflichten werden es notwendig machen, dass Bezieher sich aktiv um eine Arbeitsaufnahme bemühen und alle Mitwirkungspflichten erfüllen.

Zusammenfassung: Bürgergeld Erhöhung 2026?

Das Bürgergeld wird 2026 (mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit) nicht erhöht. Die Umstellung auf die neue Grundsicherung bringt für Bezieher strengere Regeln, härtere Sanktionen und eine sofortige Vermögensprüfung mit sich. Erst ab 2027 sind wieder moderate Anpassungen der Regelsätze zu erwarten.

Wichtig: Selbstverständlich sind das alles Prognosen. Ob es eine Erhöhung geben wird, entscheidet die Bundesregierung Ende des laufenden Jahres.

Redakteure

  • Peter Kosick

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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  • dt e1691505015533

    Unser Redaktionsmitglied Dirk van der Temme (Jahrgang 1973) hat in Düsseldorf Diplom-Sozialarbeit studiert und erfolgreich  abgeschlossen. Schon als Schüler hat er sich sozial engagiert und die Liebe zu den Menschen beibehalten. Er hat die Entwicklung der Sozialhilfe, die Hartz Gesetze und die Einführung des Bürgergeldes mit großem Interesse verfolgt. Seine Beiträge in unserem Magazin zeigen, dass er weiß, worüber er schreibt.

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