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Mietobergrenzen in NRW beim Bürgergeld: Die 15 größten Städte und Kreise im Überblick (2025)

Die Mietobergrenzen für Bürgergeld-Empfänger in Nordrhein-Westfalen unterscheiden sich je nach Stadt und Kreis deutlich. Wer Bürgergeld bezieht, sollte die aktuellen Richtwerte kennen, um keine finanziellen Nachteile zu riskieren. Hier auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V., die Mietobergrenzen 2025 für die 15 größten Städte und Kreise in NRW – kompakt und übersichtlich.

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Wer Bürgergeld bezieht, hat Anspruch darauf, dass das Jobcenter die Kosten für Unterkunft und Heizung in „angemessener Höhe“ übernimmt. Doch was bedeutet „angemessen“? Die Mietobergrenzen unterscheiden sich je nach Stadt und Kreis in Nordrhein-Westfalen (NRW) erheblich. In diesem Artikel finden Sie die aktuellen Mietobergrenzen für Bürgergeld-Empfänger in den 15 größten Städten und Kreisen NRWs für das Jahr 2025.

Was sind Mietobergrenzen beim Bürgergeld?

  • Die Mietobergrenze legt fest, bis zu welchem Betrag die Miete (inklusive kalter Nebenkosten, ohne Heizkosten) vom Jobcenter übernommen wird.
  • Die Werte richten sich nach Haushaltsgröße und regionalen Mietspiegeln.
  • Überschreitet die Miete die Grenze, musst die Differenz selbst gezahlt werden, wenn keine anderweitige Möglichkeit zur Mietminderung (z. B. Umzug, Untervermietung) besteht.

Übersicht: Mietobergrenzen 2025 in den 15 größten Städten NRWs

Die folgende Tabelle zeigt die aktuellen Richtwerte für die Bruttokaltmiete (Miete inkl. kalter Nebenkosten, ohne Heizkosten) – Stand 2025. Die Werte gelten als „angemessen“ und werden vom jeweiligen Jobcenter übernommen, sofern die Wohnungsgröße ebenfalls im Rahmen liegt.

Stadt/Kreis1 Person2 Personen3 Personen4 Personen5 Personen
Köln677 €820 €976 €1.139 €1.302 €
Düsseldorf546 €632 €776 €1.003 €1.317 €
Dortmund570 €690 €820 €1.040 €1.230 €
Essen510 €610 €730 €900 €1.070 €
Duisburg480 €570 €700 €850 €1.000 €
Bochum480 €570 €700 €850 €1.000 €
Wuppertal470 €560 €680 €820 €970 €
Bielefeld480 €570 €700 €850 €1.000 €
Bonn540 €630 €760 €900 €1.050 €
Münster540 €630 €760 €900 €1.050 €
Mönchengladbach470 €560 €680 €820 €970 €
Gelsenkirchen470 €560 €680 €820 €970 €
Krefeld404 €488 €k.A.k.A.k.A.
Oberhausen470 €560 €680 €820 €970 €
Kreis Steinfurt508 €683 €853 €1.053 €1.161 €

Hinweis: Die Werte für einige Kreise und Städte können leicht variieren. Für exakte Angaben empfiehlt sich die Nachfrage beim zuständigen Jobcenter.

Wie werden die Mietobergrenzen festgelegt?

  • Die Mietobergrenzen orientieren sich am örtlichen Mietspiegel und werden regelmäßig angepasst.
  • Für jede weitere Person im Haushalt erhöht sich die Obergrenze um einen festen Betrag (z. B. in Essen um 95,50 €).
  • Die zulässige Wohnungsgröße liegt meist bei 45–50 m² für eine Person, 60–65 m² für zwei Personen usw.

Besonderheiten und Tipps

  • Heizkosten werden zusätzlich zu den genannten Obergrenzen übernommen, sofern sie angemessen sind.
  • Bei drohender Wohnungslosigkeit oder besonderen Bedarfen kann das Jobcenter Ausnahmen von den Mietobergrenzen machen.
  • Vor Abschluss eines Mietvertrags sollte immer die Zustimmung des Jobcenters eingeholt werden, um die Übernahme der Kosten zu sichern.

Zusammenfassung: Mietobergrenzen beim Bürgergeld in NRW

Die Mietobergrenzen für Bürgergeld-Empfänger in NRW sind von Stadt zu Stadt verschieden und hängen auch von der Haushaltsgröße ab. Wer Bürgergeld beantragt oder umziehen möchte, sollte sich vorab über die jeweiligen Grenzen informieren und sich direkt an das zuständige Jobcenter wenden.

Hinweis: Die Angaben sind ohne Gewähr und können sich im Laufe des Jahres ändern.

Redakteure

  • Peter Kosick

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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  • ik
    Experte:

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an. Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen. Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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