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Gesetzentwurf „Neue Grundsicherung“: Die wichtigsten Änderungen ab 2026

Mit einem Gesetzentwurf zur „Neuen Grundsicherung“ plant die Bundesregierung eine umfassende Reform des Bürgergelds. Ziel sind mehr Transparenz, strengere Vermögensprüfungen und verschärfte Sanktionen ab 2026. Doch was bedeuten die geplanten Änderungen wirklich für Betroffene? Wir erklären das in nachfolgendem Beitrag auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V..

Datum:

Mit der geplanten „Neuen Grundsicherung“ steht eine Reform des deutschen Sozialstaats bevor. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas hat angekündigt, im Spätsommer oder Herbst 2025 einen Referentenentwurf vorzulegen, der das Bürgergeld grundlegend überarbeiten soll. Das Inkrafttreten ist für Anfang 2026 vorgesehen.

Was ist die „Neue Grundsicherung“?

Die „Neue Grundsicherung“ soll das bisherige Bürgergeld ablösen und für mehr Transparenz sowie Effizienz im System sorgen. Ziel ist es, das Sozialleistungssystem zu modernisieren und an aktuelle gesellschaftliche Herausforderungen anzupassen. – Das sind jedenfalls die Aussagen der Bundesregierung. Effektiv dürfte es sich um eine Rückkehr zu “Hartz IV” bzw. um einen “Trump-Ansatz beim Bürgergeld” handeln!

Geplante Kernpunkte des Gesetzentwurfs „Neue Grundsicherung“

1. Umbenennung des Bürgergelds

  • Das bisherige Bürgergeld wird offiziell in „Neue Grundsicherung“ umbenannt.
  • Ziel ist eine klarere Abgrenzung zu früheren Sozialleistungen und eine Modernisierung des Sozialstaatsbegriffs.

2. Abschaffung der Karenzzeiten

  • Die bislang geltenden Karenzzeiten, in denen Vermögen und Wohnkosten nur eingeschränkt geprüft werden, entfallen.
  • Leistungsbeziehende müssen künftig sofort umfassende Angaben zu ihrem Vermögen und zu den Wohnkosten machen.

3. Änderungen beim Schonvermögen

  • Die Freibeträge für das Schonvermögen werden gesenkt.
  • Rücklagen, etwa für die Altersvorsorge, müssen verstärkt vor dem Leistungsbezug eingesetzt werden.

4. Strengere Leistungseinschränkungen

  • Es werden strengere Mitwirkungspflichten für Leistungsbeziehende eingeführt.
  • Bei Pflichtverletzungen und fehlender Kooperation drohen schnellere und umfassendere Leistungskürzungen.
  • Die Sanktionen werden verschärft, um Anreize zur Arbeitsaufnahme zu stärken.

5. Politische und rechtliche Rahmenbedingungen

  • Innerhalb der Koalition gibt es Widerstand gegen einen echten Systemwechsel; größere Einschnitte sind nicht geplant.
  • Rechtliche Grenzen: Sozialleistungen dürfen laut Verfassungsgericht maximal um 30 % gekürzt werden. Eine komplette Streichung ist nur in Härtefällen und zeitlich begrenzt möglich.

6. Kostenentwicklung

  • Trotz Reform sind keine drastischen Kürzungen der Sozialausgaben vorgesehen. Die Ausgaben für das Bürgergeld bleiben hoch und sinken nur leicht in den kommenden Jahren.
  • Übersicht der geplanten Ausgaben (in Mrd. €)
JahrBürgergeld-Ausgaben
202440,1
202542,6
202641,1
202740,2
202839,6
202939,7

Zeitplan der Reform “Neue Grundsicherung”

MeilensteinZeitpunkt
Vorlage ReferentenentwurfSpätsommer/Herbst 2025
GesetzgebungsverfahrenHerbst/Winter 2025
InkrafttretenAnfang 2026

Was bedeutet das für Betroffene?

  • Schnellere Vermögensprüfung: Wer Leistungen beantragt, muss künftig sofort sein gesamtes Vermögen offenlegen.
  • Weniger Schonvermögen: Rücklagen müssen stärker eingesetzt werden, bevor staatliche Unterstützung greift.
  • Strengere Sanktionen: Pflichtverletzungen werden konsequenter geahndet.
  • Mehr Transparenz: Die Umbenennung und die neuen Regeln sollen das System verständlicher machen.

Zusammenfassung zum Gesetzentwurf “Neue Grundsicherung”

Die Kernpunkte des Gesetzentwurfs „Neue Grundsicherung“ umfassen vor allem die Umbenennung, die Abschaffung der Karenzzeiten, strengere Prüfungen beim Vermögen und verschärfte Sanktionen. Ein grundlegender Systemwechsel ist jedoch nicht vorgesehen, da größere Einschnitte politisch umstritten sind.

Redakteure

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    Unser Redaktionsmitglied Dirk van der Temme (Jahrgang 1973) hat in Düsseldorf Diplom-Sozialarbeit studiert und erfolgreich  abgeschlossen. Schon als Schüler hat er sich sozial engagiert und die Liebe zu den Menschen beibehalten. Er hat die Entwicklung der Sozialhilfe, die Hartz Gesetze und die Einführung des Bürgergeldes mit großem Interesse verfolgt. Seine Beiträge in unserem Magazin zeigen, dass er weiß, worüber er schreibt.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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