Mit dem Inkrafttreten der neuen Pfändungsfreigrenzen zum 1. Juli 2025 erhalten viele Menschen in Deutschland einen verbesserten Schutz vor Kontopfändungen. Die Anpassung betrifft insbesondere das Pfändungsschutzkonto (P-Konto), das für viele Schuldner ein zentrales Instrument zur Sicherung des Existenzminimums darstellt. Im Folgenden erfahren Sie, welche Änderungen auf Sie zukommen, wie die neuen Freibeträge aussehen und was Sie als Kontoinhaber beachten sollten.
Warum werden die Pfändungsfreigrenzen erhöht?
Die Pfändungsfreigrenzen werden regelmäßig angepasst, um der Entwicklung der Lebenshaltungskosten Rechnung zu tragen. Ziel ist es, das Existenzminimum zu sichern und Betroffene vor finanzieller Überforderung zu schützen. Die Erhöhung zum Juli 2025 ist eine Reaktion auf die gestiegene Inflation und die damit verbundenen höheren Ausgaben für Miete, Energie und Lebensmittel.
Die neuen Freibeträge im Überblick
Ab dem 1. Juli 2025 gelten folgende Pfändungsfreigrenzen für das P-Konto:
Freibetragstyp | Neuer Wert ab 07/2025 (monatlich) |
---|---|
Grundfreibetrag | 1.560,00 € |
Erste unterhaltsberechtigte Person | +585,23 € |
Zweite bis fünfte unterhaltsberechtigte Person | +326,04 € je Person |
Der Grundfreibetrag steht jedem Kontoinhaber zu. Wer Unterhaltspflichten nachweisen kann – etwa gegenüber Kindern oder Ehepartnern – erhält zusätzlich pro berechtigter Person einen weiteren Freibetrag. Für die zweite bis fünfte Person gilt jeweils der gleiche Zusatzbetrag.
Die aktuellen Pfändungsfreigrenzen sind im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Was bedeutet das für Kontoinhaber?
Mit den neuen Freibeträgen bleibt mehr Geld auf dem Konto vor Pfändungen geschützt. Das bedeutet konkret:
- Mehr finanzieller Spielraum: Durch die Anhebung der Freigrenzen bleibt Betroffenen mehr Geld zur Verfügung, um laufende Kosten wie Miete, Strom und Lebensmittel zu decken.
- Automatische Anpassung: Die Banken passen die Freibeträge in der Regel automatisch an. Kontoinhaber müssen in den meisten Fällen nichts weiter unternehmen.
- Bescheinigung bei Unterhaltspflichten: Wer Unterhaltspflichten hat, sollte diese weiterhin durch eine Bescheinigung nachweisen, damit die erhöhten Freibeträge berücksichtigt werden.
- Schutz des Existenzminimums: Die Anpassung stellt sicher, dass das gesetzlich garantierte Existenzminimum auch bei steigenden Lebenshaltungskosten gewahrt bleibt.
So funktioniert das P-Konto
Das Pfändungsschutzkonto ist ein Girokonto mit besonderem Schutzmechanismus: Es verhindert, dass das gesamte Guthaben im Falle einer Kontopfändung blockiert wird. Stattdessen bleibt der gesetzlich festgelegte Freibetrag für den Kontoinhaber verfügbar. Das P-Konto kann bei jeder Bank beantragt werden und ist für alle Privatpersonen zugänglich.
Wichtige Hinweise:
- Die Umwandlung eines bestehenden Kontos in ein P-Konto ist kostenlos.
- Pro Person ist nur ein P-Konto zulässig.
- Der Pfändungsschutz gilt nur für Guthaben, das monatlich eingeht.
Wer profitiert besonders von den neuen Freigrenzen?
Die Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen kommt vor allem Menschen zugute, die auf Sozialleistungen, Rente oder ein geringes Einkommen angewiesen sind. Auch Alleinerziehende und Familien mit mehreren Unterhaltspflichten profitieren von den gestiegenen Zusatzfreibeträgen. Für viele Betroffene bedeutet die Anpassung eine spürbare Entlastung im Alltag.
Was müssen Betroffene jetzt tun?
Für die meisten Kontoinhaber ist keine besondere Handlung erforderlich, da die Banken die neuen Freibeträge automatisch umsetzen. Nur wer zusätzliche Unterhaltspflichten geltend machen möchte, sollte rechtzeitig eine aktuelle Bescheinigung bei seiner Bank einreichen. Bei Unsicherheiten empfiehlt sich eine Beratung bei Schuldnerberatungsstellen oder direkt bei der Bank.
Häufige Fragen zu den neuen Pfändungsfreigrenzen
Wie oft werden die Pfändungsfreigrenzen angepasst?
Die Freigrenzen werden jährlich überprüft und bei Bedarf an die Lebenshaltungskosten angepasst.
Was passiert, wenn ich mehr als den Freibetrag auf dem Konto habe?
Guthaben über dem Freibetrag kann weiterhin gepfändet werden. Es empfiehlt sich daher, größere Einzahlungen zu vermeiden oder rechtzeitig zu klären, ob eine Erhöhung des Freibetrags möglich ist.
Gilt der neue Freibetrag auch für bestehende Pfändungen?
Ja, die neuen Freibeträge gelten auch für bereits laufende Pfändungen ab dem 1. Juli 2025.
Fazit: Mehr Schutz und Sicherheit für Kontoinhaber
Die neuen Pfändungsfreigrenzen beim P-Konto ab Juli 2025 bieten einen verbesserten Schutz vor finanzieller Not. Für viele Betroffene bedeutet das mehr Sicherheit und Planungsspielraum im Alltag. Es lohnt sich, die eigenen Freibeträge zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen, um das Existenzminimum effektiv zu sichern.
Dieser Artikel wurde für das Magazin des Vereins Für soziales Leben e. V. auf Bürger & Geld erstellt und informiert Sie umfassend über die aktuellen Änderungen beim Pfändungsschutzkonto.