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1962 geboren: So gelingt der abschlagsfreie Renteneinstieg – Abschläge, Fristen und Berechnung verständlich erklärt

Wer 1962 geboren wurde, hat beim Renteneintritt besondere Optionen – aber auch Fallstricke. Im neuen Artikel von Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V., erfahren Sie, wie der abschlagsfreie Rentenstart gelingt, wann Rentenabschläge drohen und wie sie korrekt berechnet werden. Lesen Sie unseren aktuellen Ratgeber für einen entspannten Ruhestand und holen Sie das Beste aus Ihrer Altersvorsorge heraus!

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Mit 1962 geborene Menschen stehen vor einer bedeutenden Entscheidung: Wie und wann am besten in Rente gehen? Gerade zwischen Wunsch nach einem frühen Ruhestand und der Angst vor Einbußen beim Rentenbetrag gibt es viele Unsicherheiten. Hier erfahren Sie alles Wichtige rund um einen abschlagsfreien Start in die gesetzliche Rente, die Regularien hinter Rentenabschlägen und praktische Rechenwege für alle, die vorzeitig in den Ruhestand möchten.

Wer 1962 geboren wurde: Wann ist der abschlagsfreie Renteneinstieg möglich?

Für den Jahrgang 1962 liegt das reguläre Renteneintrittsalter bei 66 Jahren und acht Monaten. Wenn Sie so lange arbeiten und mindestens fünf Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben, können Sie die Regelaltersrente ohne Abzüge beziehen.

Eine besonders attraktive Option ist auch die Altersrente für besonders langjährig Versicherte:
Wer auf 45 Versicherungsjahre kommt, kann bereits mit 64 Jahren und acht Monaten abschlagsfrei in Rente gehen. Die Altersgrenze steigt seit 2014 stufenweise jedes Jahr an – für 1962er ist sie bei 64 Jahren und acht Monaten erreicht.

Voraussetzungen für die abschlagsfreie Rente

  • 45 Versicherungsjahre für besonders langjährig Versicherte (inkl. Kindererziehung, Pflegezeiten, Pflichtbeiträge etc.)
  • Für die normale Regelaltersrente: Mindestens 5 Jahre Beitragszeit
  • Kein Bezug bestimmter Transferleistungen in den letzten 2 Jahren vor Rentenbeginn (z. B. Arbeitslosengeld I)

Nicht zu verwechseln: Die „Rente mit 63“ in ihrer ursprünglichen Form gibt es für 1962 Geborene nicht mehr abschlagsfrei!

Abschläge: Wann sie greifen und wie sie sich auswirken

Wer vor seinem regulären Renteneintrittsalter in den Ruhestand geht, muss dauerhafte Rentenminderungen in Kauf nehmen.

Wichtige Abschlagsregeln

  • Pro Monat, den Sie früher in Rente gehen, 0,3% Abschlag von der Rente.
  • Frühestens möglich: mit 63 Jahren (bei mindestens 35 Versicherungsjahren, dann aber mit maximalen Abschlägen).
  • Maximal 14,4% Abschlag (bei 48 Monaten = 4 Jahren vor regulärem Rentenbeginn).

Beispiel:
Wer als Jahrgang 1962 nach 35 Versicherungsjahren mit 63 in Rente geht (statt mit 66 Jahren und 8 Monaten), erhält 13,2% Abschlag auf die Monatsrente – und dies lebenslang. Wer nur einen Monat früher in Rente geht, muss einen Abschlag von 0,3% akzeptieren.

Tabelle: Renteneinstieg für den Jahrgang 1962

RentenartVersicherungsjahreFrühestmöglicher EintrittAbschlagsfrei möglichMax. Abschlag
Regelaltersrente566 Jahre, 8 MonateJa
Altersrente für besonders langjährig Vers.4564 Jahre, 8 MonateJa
Altersrente für langjährig Versicherte3563 JahreNein13,2%
Rente für schwerbehinderte Menschen3562 Jahre, 6–8 Monate*Nein/Ja**Bis 10,8%

* Exaktes Eintrittsalter variiert nach Geburtsmonat.
** Abschlagsfrei nach regulärem Eintritt möglich, ansonsten Abschläge.

Die Berechnung: So kalkulieren Sie Ihren Abschlag

  • Pro Monat vor der jeweiligen Altersgrenze: 0,3% Abschlag
  • Beispiel: 12 Monate früher = 3,6% weniger Rente, 36 Monate früher = 10,8% weniger Rente
  • Die Rentenminderung gilt lebenslang

Wer also z.B. statt mit 66 Jahren, 8 Monaten schon mit 63 in den Ruhestand geht, verliert bei voller Rente 13,2%. Für die genaue Berechnung hilft der Rentenauskunftsservice der Deutschen Rentenversicherung sowie diverse Online-Rechner.

FAQs – Häufige Fragen

Wann kann ich als Jahrgang 1962 frühestens abschlagsfrei in Rente gehen?

Mit 64 Jahren und acht Monaten bei 45 Versicherungsjahren als besonders langjährig Versicherter.

Wie hoch sind die Abschläge, wenn ich mit 63 in Rente gehe?

Sie betragen 13,2% Ihrer monatlichen Rente – dauerhaft.

Welche Zeiten zählen zu den Versicherungsjahren?

Pflichtbeiträge aus Arbeit, Erziehungs- und Pflegezeiten, freiwillige Beiträge und mehr.

Kann ich Abschläge ausgleichen?

Ja, durch zusätzliche Einzahlungen an die Rentenkasse ist ein Ausgleich möglich.

Bekomme ich wieder mehr Rente, wenn ich nach dem offiziellen Rentenalter arbeite?

Jeder Monat Arbeit nach Erreichen der Regelaltersgrenze erhöht die Rente um 0,5% pro Monat, zusätzlich zu weiter gesammelten Entgeltpunkten.

Fazit vom Verein Für soziales Leben e.V.

Für 1962 Geborene eröffnet das flexible Rentensystem viele Möglichkeiten – vom abschlagsfreien Einstieg mit 64 Jahren und acht Monaten bis zur vorgezogenen Rente ab 63 mit Abzügen. Ein sorgfältiger Vergleich der Rentenhöhen, eine professionelle Beratung und die rechtzeitige Antragstellung sind die besten Zutaten für einen sorgenfreien Ruhestand. Als Verein Für soziales Leben e.V. empfehlen wir: Planen Sie frühzeitig und prüfen Sie Ihr individuelles Rentenkonto – so vermeiden Sie Abzüge und erleben Ihren Lebensabend bestmöglich abgesichert.

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Permalink:
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  1. https://www.vermoegenszentrum.de/wissen/jahrgang-1962-wann-in-rente-gehen
  2. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Rentenarten-und-Leistungen/Altersrente-fuer-langjaehrig-Versicherte/altersrente-fuer-langjaehrig-versicherte_node.html
  3. https://www.vermoegenszentrum.de/wissen/rente-mit-63
  4. https://www.hansemerkur.de/altersvorsorge-rente/renteneintrittsalter
  5. https://www.cosmosdirekt.de/rentemit63/
  6. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Glossareintraege/DE/A/abschlag.html
  7. https://www.sozialministerium.gv.at/dam/jcr:87313883-c661-4cde-92d5-b8f48c20f186/%C3%9Cberblick_Pensionsarten%202020-2034.pdf
  8. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Wissenswertes-zur-Rente/FAQs/Rente/Rentenabschlaege/Rentenabschlag_Liste.html
  9. https://rentenbescheid24.de/das-muessen-sie-wissen-2025-vorzeitig-und-abschlagsfrei-in-rente-gehen/
  10. https://rentenbescheid24.de/geburtsjahrgang-1962-wann-kann-ich-in-rente-gehen/
  11. https://www.smart-rechner.de/rentenabschlag/rechner.php
  12. https://www.pv.at/web/pension/pensionshoehe
  13. https://www.fr.de/verbraucher/rente-renteneintrittsalter-tabelle-jahrgaenge-beitraege-abschlaege-vorzeitige-92874995.html
  14. https://www.sozialministerium.gv.at/Themen/Soziales/Sozialversicherung/Pensionsversicherung/Pensionsarten/Vorzeitige-Alterspensionen-f%C3%BCr-langjaehrig-Versicherte.html
  15. https://www.t-online.de/finanzen/ratgeber/altersvorsorge/gesetzlicherente/id_100224814/1962-geboren-wann-kann-ich-in-rente-gehen-alle-wichtigen-informationen.html
  16. https://arbeits-abc.de/frueher-in-rente-abschlaege/
  17. https://www.pv.at/web/pension/pensionsarten/langzeitversicherungspension
  18. https://www.finanz-tools.de/rente/renteneintrittsalter-tabelle
  19. https://www.wiwo.de/finanzen/vorsorge/rente-mit-63-unter-diesen-voraussetzungen-koennen-sie-2025-in-fruehrente-gehen/28907290.html
  20. https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/rente-mit-63-2195784

Redakteure

  • Peter Kosick

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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  • ik
    Experte:

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an. Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen. Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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