Ab dem 1. Januar 2026 steht für Millionen Sozialleistungsempfänger in Deutschland ein umfangreicher Systemwechsel bevor: Das Bürgergeld, eingeführt als Nachfolger von Hartz IV, wird durch die „Neue Grundsicherung“ ersetzt. Welche fünf wichtigen Änderungen damit verbunden sind, welche Konsequenzen das für Bezieher hat und worauf man sich einstellen muss, zeigt dieser umfassende Überblick.
1. Regelsätze und finanzielle Entwicklung
Für das Jahr 2026 wird es aller Voraussicht nach eine sogenannte „Nullrunde“ geben – das heißt, die monatlichen Regelsätze für Bürgergeld bzw. die neue Grundsicherung bleiben exakt auf dem Stand von 2025. Für Alleinstehende bedeutet das weiterhin 563 Euro, für Paare und Kinder gelten die bisherigen Beträge. Die aktuelle Stagnation der Regelsätze ist vor allem auf die moderate Inflation und strengere politische Vorgaben bei der Neuberechnung zurückzuführen. Automatische Anhebungen wie zuletzt sind 2026 nicht vorgesehen.
Die Bundesregierung reformiert den Anpassungsmechanismus grundlegend: Ab 2027 werden die Sätze nur noch moderat und verzögert – etwa im Rahmen von 2 Prozent pro Jahr – erhöht. Lohn- und Preisentwicklung werden wieder stärker für die jährliche Anpassung berücksichtigt. Kurzfristige oder überdurchschnittliche Erhöhungen wie in den Pandemiejahren wird es künftig nicht mehr geben.
Bürgergeld-Bezieher müssen somit 2026 mit stagnierenden Leistungsbeträgen rechnen, während die Lebenshaltungskosten weiter steigen können.
2. Neue Sanktionen und strengere Pflichten
Mit der neuen Grundsicherung werden die Regeln zu Sanktionen und Mitwirkungspflichten deutlich verschärft:
- Härtere Sanktionen: Wer sich weigert, zumutbare Arbeit anzunehmen oder mehrfach gegen Auflagen verstößt, riskiert künftig einen vollständigen Leistungsentzug – wenn auch zeitlich befristet. Miete und Heizung werden im Extremfall noch übernommen, Geld für den Lebensunterhalt könnte aber wegfallen.
- Mitwirkungspflichten: Es gilt eine klarere Bewerbungspflicht, strengere Kontrolle der Eigeninitiative und mehr digitale Überwachung durch die Behörden. Wer Termine schwänzt oder Nachweise nicht beibringt, muss mit schnelleren und härteren Sanktionen rechnen.
Die Verschärfungen werden kontrovers diskutiert. Besonders für benachteiligte Menschen könnten sie weitreichende Folgen haben, da eine komplette Streichung der Leistungen existenzbedrohend wirken kann.
3. Sofortige Vermögensprüfung statt Karenzzeit
Ein zentrales Merkmal der neuen Grundsicherung ist das sofortige Ende der Karenzzeit für vorhandenes Vermögen.
- Schonvermögen: Die bisherigen großzügigen Freibeträge, wie etwa 40.000 Euro im ersten Jahr, entfallen. Künftig wird das geschützte Vermögen nach Alter und Erwerbsbiografie individuell berechnet. Wer lange gearbeitet hat, darf etwas mehr behalten, Berufsanfänger oder junge Menschen müssen mit weniger auskommen.
- Konsequenz: Wer über nennenswerte Rücklagen verfügt, muss diese zur Grundsicherung heranziehen. Der Zugang zur Leistung wird dadurch strikter und weniger attraktiv gestaltet.
4. Auszahlung nur noch per Überweisung
Ab 2026 werden sämtliche Auszahlungen ausschließlich auf das Girokonto überwiesen. Die bislang mögliche Scheckzahlung entfällt komplett. Jeder Empfänger benötigt ein Bankkonto, andernfalls ist eine Auszahlung nicht mehr möglich. Dies sorgt für mehr Sicherheit, schnellere und zuverlässige Überweisungen.
5. Arbeit vor Weiterbildung und mehr Hinzuverdienst
- Vorrang für Arbeit: Nach der Reform steht die Arbeitsaufnahme klar im Vordergrund. Weiterbildung hat nur noch nachrangige Bedeutung und wird weniger unterstützt als bisher.
- Erhöhte Hinzuverdienstgrenzen: Wer bereits arbeitet, zum Beispiel in einem Minijob oder in Teilzeit, kann künftig mehr eigenes Einkommen behalten, bevor die Grundsicherung gekürzt wird. Der Anreiz zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit wird dadurch gestärkt.
6. Was bedeutet das konkret für Leistungsempfänger?
Zusammengefasst heißt das:
- 2026 wird es keine Erhöhung der Regelsätze geben – die Höhe bleibt mindestens bis Ende 2026 unverändert.
- Die Bedingungen werden deutlich verschärft: strengere Kontrollen, härtere Sanktionen, sofortige Vermögensprüfung.
- Wer Arbeitsangebote oder Mitwirkungspflichten ignoriert, kann vorübergehend alle Leistungen außer Miete und Heizung verlieren.
- Künftig ist zwingend ein Bankkonto für die Auszahlung erforderlich.
- Positiv: Wer arbeitet, darf mehr vom Lohn behalten.
Die Reform läuft auf einen schleichenden Kaufkraftverlust und erhöhte Eigenverantwortung hinaus. Die Gefahr für besonders Schutzbedürftige steigt, da sie bei Pflichtverstößen schnell existenziell unter Druck geraten können.
Zusammenfassung: Neue Grundsicherung ab 1. Januar 2026
Die Neue Grundsicherung ab 2026 bringt eine der größten Sozialreformen der letzten Jahre. Für Bürgergeld-Bezieher heißt das: dieselben Beträge, weniger Spielraum, dafür mehr Kontrolle, strengere Sanktionen und leichte Verbesserungen beim Hinzuverdienst.