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Rentenversicherungspflicht 2025: Was sich für Selbstständige jetzt ändert

Kommt jetzt die Versicherungspflicht für alle Selbstständigen? Dieser Frage geht Bürger & Geld, das Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V., in einem aktuellen Expertenbeitrag nach. Der Artikel beleuchtet ausführlich die aktuelle Lage zur Rentenversicherungspflicht, politische Pläne für eine mögliche Reform ab 2025, sowie Chancen und Risiken für Solo-Selbstständige. Erfahren Sie, wer bereits jetzt betroffen ist, welche Altersvorsorgemöglichkeiten es gibt und wie Sie sich optimal absichern können.

Die Altersvorsorge von Selbstständigen wird in Deutschland immer wieder kontrovers diskutiert. Während Arbeitnehmer automatisch in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, bleibt Selbstständigen die Wahl – zumindest bisher, denn Pläne für eine Rentenversicherungspflicht existieren schon lange. Was ist davon im Jahr 2025 Realität geworden, welche neuen Regelungen sind tatsächlich in Kraft getreten und was bedeuten die Entwicklungen für Gründer und Selbstständige? Ein Blick auf Rechte, Pflichten und Empfehlungen für die Zukunft.

Selbstständige in der Rentenversicherung: Kommt jetzt die Versicherungspflicht für alle?

Das Thema Altersvorsorgepflicht für Selbstständige ist seit Jahren politischer Dauerbrenner. Hintergrund ist die Tatsache, dass eine Vielzahl der rund 4 Millionen Selbständigen in Deutschland bisher unzureichend fürs Alter abgesichert ist – laut Schätzungen betrifft das etwa drei Millionen Menschen, die weder gesetzlich noch privat ausreichend vorsorgen. Die Bundesregierung hat daher mehrfach angekündigt, eine allgemeine Versicherungspflicht einzuführen – was ist im Jahr 2025 tatsächlich umgesetzt worden?

Wer ist heute bereits rentenversicherungspflichtig?

Viele Selbstständige sind bereits kraft Gesetzes zur Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung (RV) verpflichtet, darunter:

  • Handwerker in zulassungspflichtigen Berufen
  • Lehrer, Coaches, Erzieher
  • Pflegepersonen, Hebammen
  • Künstler und Publizisten (über die Künstlersozialkasse)
  • Seelotsen, Küstenschiffer/-fischer
  • Arbeit­nehmer­ähnliche Selbstständige (nur ein Auftraggeber, keine Angestellten)

Wer zu diesen Berufsgruppen zählt, muss sich spätestens drei Monate nach Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit bei der Deutschen Rentenversicherung melden. Bei Versäumnis drohen hohe Beitragsnachzahlungen und Säumniszuschläge.

Versicherungspflicht für alle Selbstständigen ab 2025?

Das Vorhaben, ab 2025 eine allgemeine Altersvorsorgepflicht einzuführen, wurde im Koalitionsvertrag der Bundesregierung verankert. Demnach sollen neue Selbstständige grundsätzlich verpflichtet werden, in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen – es sei denn, sie weisen eine gleichwertige private Altersvorsorge nach (z.B. Rürup-Rente, Versorgungswerk).

Die Regelung soll „gründerfreundlich“ gestaltet werden: Wer eine anerkannte private Absicherung wählt, kann sich befreien lassen. Das Ziel: Verlässliche Einkünfte im Alter, die über dem Grundsicherungsniveau liegen, auch für Selbstständige. Berufsständische Versorgungswerke (z.B. für Ärzte, Architekten, Steuerberater) werden weiter als Alternativen zur gesetzlichen RV anerkannt.

Allerdings: Die groß angekündigte Pflicht zur Rentenversicherung für alle Selbstständigen wurde bislang noch nicht per Gesetz eingeführt. Das Thema bleibt – trotz Koalitionsvertrag – politisch umstritten, weil die genaue Ausgestaltung, Übergangsregelungen und Bürokratieumfang weiter beraten werden. Es gelten daher weiterhin die bisherigen Regeln.

Wie hoch ist der Pflichtbeitrag?

Besteht Versicherungspflicht, liegt der Regelbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung 2025 bei 696,57Euro monatlich. In den ersten drei Jahren nach Gründung gilt für Existenzgründer der halbe Beitrag (348,29Euro). Alternativ kann – sofern es sich um eine Pflichtversicherung handelt – ein einkommensgerechter Beitrag von 18,6% des Gewinns gezahlt werden. Lesen Sie auch hierzu die Meldung der Deutschen Rentenversicherung, wer eine Versicherungspflicht hat und wie hoch diese ist.

Wer freiwillig vorsorgen möchte

Grundsätzlich können sich Selbstständige freiwillig in der gesetzlichen RV versichern. Beitragsfrei wählbar ist eine Spanne zwischen etwa 103 und 1.497Euro pro Monat (2025). Die Höhe der Beiträge entscheidet maßgeblich über die spätere Rentenhöhe. Auch eine freiwillige private Altersvorsorge ist weiterhin möglich – etwa über Basis-Renten (Rürup), private Rentenversicherungen oder eine Kombination verschiedener Produkte.

Was passiert bei Scheinselbstständigkeit?

Wer formal als „arbeitnehmerähnlicher Selbstständiger“ gilt (nur ein Auftraggeber, keine Mitarbeiter), ist unabhängig von Branche oder Gewerbe bei der Rentenversicherung pflichtversichert. Wird Scheinselbstständigkeit von der DRV festgestellt, drohen Nachzahlungen für bis zu vier Jahre, zuzüglich Säumniszuschlägen.

Ausblick und Empfehlungen

  • Die aktuell geltende Rentenversicherungspflicht betrifft weiterhin klar definierte Selbstständigengruppen. Eine allgemeine Versicherungspflicht ist zwar politisches Ziel, aber noch keine gesetzliche Realität.
  • Vorsorge ist für alle Selbstständigen immens wichtig. Wer bislang nicht abgesichert ist, sollte zumindest freiwillige Beiträge erwägen oder auf private Lösungen setzen.
  • Existenzgründer sollten ihre Versicherungspflicht rechtzeitig prüfen und sich ggf. vom Statusfeststellungsverfahren der DRV beraten lassen.

Die Debatte um die allgemeine Versicherungspflicht wird weitergehen. Im Sinne der eigenen Altersvorsorge gilt aber: Eigenverantwortliches, rechtzeitiges Handeln ist besser, als auf Gesetzesänderungen zu warten.

Redakteure

  • Peter Kosick

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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  • ik
    Experte:

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an. Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen. Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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