Menschen mit Behinderung und ihre pflegenden Angehörigen sind im Alltag häufig mit hohen Zusatzkosten konfrontiert. Um diese finanzielle Belastung zu mildern, bietet das deutsche Einkommensteuerrecht mehrere gezielte Steuervergünstigungen. Neben dem bekannten Behinderten-Pauschbetrag können auch der Pflege-Pauschbetrag und eine pauschale steuerliche Anerkennung von behinderungsbedingten Fahrtkosten genutzt werden. Zusammen lassen sich damit bis zu 13.700€ steuermindernd als außergewöhnliche Belastungen oder Pauschalen ansetzen. Im Folgenden erfahren Sie, wie Sie von diesen drei steuerlichen Bausteinen am meisten profitieren – und welche Voraussetzungen jeweils gelten.
Menschen mit Behinderung und pflegende Angehörige: So senken Sie Ihr steuerpflichtiges Einkommen spürbar
1. Behinderten-Pauschbetrag 2025: Bis zu 7.400 Euro steuerfrei
Der Behinderten-Pauschbetrag ist die zentrale steuerliche Entlastung für Menschen mit Behinderung. Mit ihm können behinderungsbedingte Mehraufwendungen pauschal und ohne Einzelnachweis geltend gemacht werden. Die Höhe des Behinderten-Pauschbetrags richtet sich nach dem Grad der Behinderung (GdB) und wird jährlich vom Bundesministerium der Finanzen festgelegt. Einen umfassenden Überblick über die aktuellen Beträge und Voraussetzungen finden Sie direkt in der offiziellen Steuerhinweise des Bundesfinanzministeriums (§33b EStG).
- GdB 20: 384€
- GdB 100: bis zu 2.840€
- Bei besonderen Merkzeichen (z.B. Bl, H) steigt der Pauschbetrag auf bis zu 7.400€ jährlich.
Voraussetzung ist ein gültiger Schwerbehindertenausweis oder Bescheid vom Versorgungsamt. Die Pauschale wird direkt bei der Einkommensteuer berücksichtigt – eine Einzelaufstellung der Kosten ist nicht notwendig.
2. Pflege-Pauschbetrag 2025: Bis zu 1.800 Euro für Angehörige
Pflegende Angehörige können für die unentgeltliche Pflege einer Person mit Pflegegrad 4 oder 5 den Pflege-Pauschbetrag beantragen. Dieser beträgt aktuell 1.800€ pro Jahr. Folgende Bedingungen sind zu erfüllen:
- Es muss Pflegebedürftigkeit nach SGB XI vorliegen (Pflegegrad 4 oder 5).
- Die Pflege muss überwiegend unentgeltlich, also ohne professionelle Dienste und Leistungen von Dritten, erfolgen.
Der Pflege-Pauschbetrag wird zusätzlich zum Behinderten-Pauschbetrag gewährt. Bei mehreren pflegebedürftigen Personen ist der Pauschbetrag mehrfach anwendbar.
3. Fahrtkosten-Pauschale: Bis zu 4.500 Euro für Fahrten zur Behandlung und Teilhabe
Viele Menschen mit Behinderung sind auf häufige Arztbesuche, Reha-Maßnahmen oder Teilhabeleistungen angewiesen. Die durch die Behinderung veranlassten Fahrtkosten können pauschal mit 4.500€ jährlich bei der Steuer angesetzt werden – und zwar ohne Einzelnachweis der tatsächlichen Kosten. Das Finanzamt erkennt diese Pauschale für Fahrten zu:
- Ärzten und Therapeuten sowie für medizinische Behandlungen.
- Maßnahmen zur gesellschaftlichen Teilhabe (z.B. Behindertenwerkstatt, Tagesstätte).
- Rehabilitation und Kurmaßnahmen.
Wichtig: Es darf keine Kostenübernahme durch die Krankenkasse bestehen und die Fahrten müssen direkt im Zusammenhang mit der Behinderung stehen.
Beispielrechnung: So kommt die maximale Entlastung zustande
Wer alle drei Pauschalen optimal nutzen kann, erreicht eine steuerliche Entlastung von bis zu 13.700€ (7.400€ + 1.800€ + 4.500€). In typischen Fällen, etwa bei Eltern, die ein Kind mit Behinderung pflegen und regelmäßig zu Therapie fahren, kann das Steuerersparnis bedeuten, die das Haushaltseinkommen spürbar verbessert.
FAQ: Die wichtigsten Fragen zu den Pauschbeträgen 2025
Können alle drei Bausteine gleichzeitig genutzt werden?
Ja, wenn die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind.
Müssen Ausgaben einzeln nachgewiesen werden?
Für Pauschbeträge ist kein Einzelnachweis erforderlich. Nur Nachweise zur Behinderung bzw. Pflegebedürftigkeit und den Status der Pflegeperson werden benötigt.
Kann der Fahrtkosten-Pauschbetrag von mehreren Angehörigen genutzt werden?
Nein, pro Person mit Behinderung ist die Pauschale einmal ansetzbar.
Was ist bei der Steuererklärung zu beachten?
Die entsprechenden Pauschalen werden in der Anlage „Außergewöhnliche Belastungen“ angegeben. Nachweise insbesondere für Schwerbehindertenausweis, Pflegegrad und Pflegeverhältnis sollten beigefügt werden.
Fazit
Menschen mit Behinderung und deren Angehörige erhalten 2025 vielversprechende Entlastungsmöglichkeiten bei der Einkommensteuer. Wenn Behinderten-Pauschbetrag, Pflege-Pauschbetrag und Fahrtkosten-Pauschale optimal ausgeschöpft werden, können bis zu 13.700€ als Ausgaben geltend gemacht und der Steuerlast deutlich reduziert werden. Prüfen Sie jetzt Ihre Voraussetzungen und lassen Sie sich – falls nötig – von Beratungsstellen unterstützen. Der Verein Für soziales Leben e. V. begleitet Sie mit aktuellen Informationen und praxisnahen Tipps.