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Bis zu 13.700 € Steuerersparnis 2025: Drei Pauschalen für Menschen mit Behinderung

Exklusiv im Nachrichtenmagazin Bürger & Geld“ des Vereins Für soziales Leben e. V.: Wer eine Behinderung hat oder Angehörige pflegt, kann mit cleverer Steuerstrategie bis zu 13.700€ jährlich sparen. Wir erklären, wie Sie Behinderten-Pauschbetrag, Pflege-Pauschbetrag und die behinderungsbedingte Fahrtkosten-Pauschale optimal kombinieren und was aktuell 2025 zu beachten ist. Profitieren Sie von geprüften Tipps und sichern Sie sich alle Vorteile – jetzt informieren!

Menschen mit Behinderung und ihre pflegenden Angehörigen sind im Alltag häufig mit hohen Zusatzkosten konfrontiert. Um diese finanzielle Belastung zu mildern, bietet das deutsche Einkommensteuerrecht mehrere gezielte Steuervergünstigungen. Neben dem bekannten Behinderten-Pauschbetrag können auch der Pflege-Pauschbetrag und eine pauschale steuerliche Anerkennung von behinderungsbedingten Fahrtkosten genutzt werden. Zusammen lassen sich damit bis zu 13.700€ steuermindernd als außergewöhnliche Belastungen oder Pauschalen ansetzen. Im Folgenden erfahren Sie, wie Sie von diesen drei steuerlichen Bausteinen am meisten profitieren – und welche Voraussetzungen jeweils gelten.

Menschen mit Behinderung und pflegende Angehörige: So senken Sie Ihr steuerpflichtiges Einkommen spürbar

1. Behinderten-Pauschbetrag 2025: Bis zu 7.400 Euro steuerfrei

Der Behinderten-Pauschbetrag ist die zentrale steuerliche Entlastung für Menschen mit Behinderung. Mit ihm können behinderungsbedingte Mehraufwendungen pauschal und ohne Einzelnachweis geltend gemacht werden. Die Höhe des Behinderten-Pauschbetrags richtet sich nach dem Grad der Behinderung (GdB) und wird jährlich vom Bundesministerium der Finanzen festgelegt. Einen umfassenden Überblick über die aktuellen Beträge und Voraussetzungen finden Sie direkt in der offiziellen Steuerhinweise des Bundesfinanzministeriums (§33b EStG).

  • GdB 20: 384€
  • GdB 100: bis zu 2.840€
  • Bei besonderen Merkzeichen (z.B. Bl, H) steigt der Pauschbetrag auf bis zu 7.400€ jährlich.

Voraussetzung ist ein gültiger Schwerbehindertenausweis oder Bescheid vom Versorgungsamt. Die Pauschale wird direkt bei der Einkommensteuer berücksichtigt – eine Einzelaufstellung der Kosten ist nicht notwendig.

2. Pflege-Pauschbetrag 2025: Bis zu 1.800 Euro für Angehörige

Pflegende Angehörige können für die unentgeltliche Pflege einer Person mit Pflegegrad 4 oder 5 den Pflege-Pauschbetrag beantragen. Dieser beträgt aktuell 1.800€ pro Jahr. Folgende Bedingungen sind zu erfüllen:

  • Es muss Pflegebedürftigkeit nach SGB XI vorliegen (Pflegegrad 4 oder 5).
  • Die Pflege muss überwiegend unentgeltlich, also ohne professionelle Dienste und Leistungen von Dritten, erfolgen.

Der Pflege-Pauschbetrag wird zusätzlich zum Behinderten-Pauschbetrag gewährt. Bei mehreren pflegebedürftigen Personen ist der Pauschbetrag mehrfach anwendbar.

3. Fahrtkosten-Pauschale: Bis zu 4.500 Euro für Fahrten zur Behandlung und Teilhabe

Viele Menschen mit Behinderung sind auf häufige Arztbesuche, Reha-Maßnahmen oder Teilhabeleistungen angewiesen. Die durch die Behinderung veranlassten Fahrtkosten können pauschal mit 4.500€ jährlich bei der Steuer angesetzt werden – und zwar ohne Einzelnachweis der tatsächlichen Kosten. Das Finanzamt erkennt diese Pauschale für Fahrten zu:

  • Ärzten und Therapeuten sowie für medizinische Behandlungen.
  • Maßnahmen zur gesellschaftlichen Teilhabe (z.B. Behindertenwerkstatt, Tagesstätte).
  • Rehabilitation und Kurmaßnahmen.

Wichtig: Es darf keine Kostenübernahme durch die Krankenkasse bestehen und die Fahrten müssen direkt im Zusammenhang mit der Behinderung stehen.

Beispielrechnung: So kommt die maximale Entlastung zustande

Wer alle drei Pauschalen optimal nutzen kann, erreicht eine steuerliche Entlastung von bis zu 13.700€ (7.400€ + 1.800€ + 4.500€). In typischen Fällen, etwa bei Eltern, die ein Kind mit Behinderung pflegen und regelmäßig zu Therapie fahren, kann das Steuerersparnis bedeuten, die das Haushaltseinkommen spürbar verbessert.

FAQ: Die wichtigsten Fragen zu den Pauschbeträgen 2025

Können alle drei Bausteine gleichzeitig genutzt werden?

Ja, wenn die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind.

Müssen Ausgaben einzeln nachgewiesen werden?

Für Pauschbeträge ist kein Einzelnachweis erforderlich. Nur Nachweise zur Behinderung bzw. Pflegebedürftigkeit und den Status der Pflegeperson werden benötigt.

Kann der Fahrtkosten-Pauschbetrag von mehreren Angehörigen genutzt werden?

Nein, pro Person mit Behinderung ist die Pauschale einmal ansetzbar.

Was ist bei der Steuererklärung zu beachten?

Die entsprechenden Pauschalen werden in der Anlage „Außergewöhnliche Belastungen“ angegeben. Nachweise insbesondere für Schwerbehindertenausweis, Pflegegrad und Pflegeverhältnis sollten beigefügt werden.

Fazit

Menschen mit Behinderung und deren Angehörige erhalten 2025 vielversprechende Entlastungsmöglichkeiten bei der Einkommensteuer. Wenn Behinderten-Pauschbetrag, Pflege-Pauschbetrag und Fahrtkosten-Pauschale optimal ausgeschöpft werden, können bis zu 13.700€ als Ausgaben geltend gemacht und der Steuerlast deutlich reduziert werden. Prüfen Sie jetzt Ihre Voraussetzungen und lassen Sie sich – falls nötig – von Beratungsstellen unterstützen. Der Verein Für soziales Leben e. V. begleitet Sie mit aktuellen Informationen und praxisnahen Tipps.

Redakteure

  • Peter Kosick

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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  • ik
    Experte:

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an. Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen. Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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