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Arbeitslosengeld oder Bürgergeld im August 2025: Diese Unterschiede sollten Sie kennen!

Im August 2025 gibt es bei Arbeitslosengeld und Bürgergeld entscheidende Unterschiede: Anspruch, Höhe und Auszahlungstermin variieren deutlich. Informiere dich auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V., wie du deine Ansprüche sicherst und Zahlungslücken vermeidest – alle Tipps für Betroffene!

Die wirtschaftliche Lage in Deutschland blieb im Sommer 2025 angespannt und so stehen immer mehr Menschen vor der Frage, ob sie Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Bürgergeld haben. Beide Leistungen helfen, den Lebensunterhalt zu sichern – doch es gibt bedeutende Unterschiede bei Anspruch, Höhe, Dauer und Auszahlungsterminen. Wer im August 2025 betroffen ist, sollte genau wissen, welche Regelungen gelten und wie die beiden Unterstützungsleistungen funktionieren.

Was ist Arbeitslosengeld, was Bürgergeld?

Arbeitslosengeld (ALG) ist eine Versicherungsleistung, die Arbeitnehmer nach dem Verlust ihres Jobs erhalten, wenn sie die sogenannte Anwartschaftszeit erfüllen. Das bedeutet: Sie müssen vor der Arbeitslosigkeit mindestens zwölf Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet und Beiträge gezahlt haben. Das Arbeitslosengeld wird von der Bundesagentur für Arbeit finanziert und nach Antragstellung ausbezahlt.

Das Bürgergeld (ab 2026: Neue Grundsicherung für Arbeitssuchende) ist hingegen eine Sozialleistung und wird über Steuergelder finanziert. Anspruch auf Bürgergeld haben Menschen, die erwerbsfähig sind, aber deren Einkommen und Vermögen nicht zur Sicherung des Lebensunterhalts ausreichen. Die Prüfung erfolgt im Jobcenter, nicht bei der Arbeitsagentur. Bürgergeld ist also das sogenannte „Auffangnetz“ nach Auslaufen von ALG oder für jene, die nie eingezahlt haben.

Anspruchsvoraussetzungen im Vergleich

  • Arbeitslosengeld
    • Mindestversicherung: 12 Monate binnen der letzten 30 Monate
    • Schneller aktiv nach Jobverlust melden (innerhalb von 3 Tagen)
    • Erwerbsfähigkeit: Ja
    • Kein Bezug bei selbstverschuldetem Jobverlust (Sperrzeiten)
  • Bürgergeld
    • Erwerbsfähigkeit: Ja (mindestens 3 Stunden täglich arbeitsfähig)
    • Keine Mindestversicherungszeiten
    • Einkommen/Vermögen wird geprüft
    • Bedarfsgemeinschaft: Haushaltsmitglieder werden mitgerechnet
    • Anspruch solange Hilfebedürftigkeit vorliegt

Unterschied in der Höhe und Berechnung

  • Arbeitslosengeld
    • Höhe: 60 % vom letzten Netto (67 % mit Kind)
    • Bemessung nach den letzten 12 Monaten
    • Maximaldauer: 6–24 Monate je nach Alter und Beitragszeit
    • Keine zusätzlichen Leistungen für Miete/Heizung
  • Bürgergeld
    • Höhe: Fester Regelsatz (2025: 563€ für Alleinstehende, 1.012 € für Paare)
    • Zusätzlich werden die tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung übernommen
    • Mehrbedarfe für Kinder, Behinderung, Alleinerziehende, etc.
    • Kein fester Zeitraum, Leistung wird immer wieder neu geprüft und bewilligt

Beispiel: Wer zuletzt 2.000€ netto verdient hat, erhält als Arbeitslosengeld (ohne Kind) rund 1.200€ im Monat. Wer Bürgergeld bezieht, bekommt 563€ plus Miete/Heizung und eventuell weitere Zuschläge.

4. Auszahlungstermine im August 2025

  • Arbeitslosengeld
    • Wird rückwirkend für August zu Beginn des Folgemonats überwiesen
    • Für August 2025 ist der Auszahlungstag laut aktueller Tabelle Dienstag, 2. September 2025
  • Bürgergeld
    • Zahlung erfolgt im Voraus, damit der Lebensunterhalt zum Monatsbeginn gedeckt ist
    • Auszahlung für August 2025 ist Donnerstag, 31. Juli 2025 – spätestens am 1. August muss das Geld auf dem Konto sein

Wer beide Leistungen in kurzer Folge beantragt, sollte den Wechsel beachten: ALG endet, Bürgergeld startet sofort nach dem letzten ALG-Tag – Doppelleistungen sind ausgeschlossen.

Sozialrechtliche und praktische Unterschiede

  • Arbeitslosengeld ist das „Erste Netz“, Bürgergeld die Grundsicherung für alle, die nicht mehr abgesichert sind.
  • Arbeitslosengeld wird aus Beiträgen finanziert, Bürgergeld aus Steuermitteln.
  • Bürgergeld umfasst neben Geldleistungen auch integrationsfördernde Angebote, Weiterbildung und Zuschüsse.
  • Beim Bürgergeld prüft das Jobcenter regelmäßig die Angemessenheit der Unterkunft, beim ALG spielt die Miete keine Rolle.
  • Bürgergeld-Empfänger müssen Mitwirkungspflichten (z.B. Bewerbungen, Termine) erfüllen; ALG-Bezieher müssen aktiv Arbeit suchen, aber mit weniger Auflagen.
  • Beim Bürgergeld gibt es mehr Rechte auf Zusatzleistungen, beim ALG wird lediglich das pauschalierte Einkommen ersetzt.

Was sollten Betroffene im August 2025 dringend beachten?

  • Anträge frühzeitig stellen, um Zahlungsunterbrechungen zu vermeiden.
  • Wer mit dem Ende des Arbeitslosengeldes rechnet, sollte direkt Bürgergeld beim Jobcenter beantragen.
  • Kontoangaben und Unterlagen stets aktuell halten, da Verzögerungen in Spitzenzeiten vorkommen können.
  • Die Anspruchsprüfung beim Bürgergeld ist umfangreich und kann Wochen dauern – Vorbereitung ist alles.
  • Zum Monatswechsel ist die Gefahr größer, dass Zahlungen sich durch Bearbeitungsstau oder Bankfeiertage verschieben.
  • Beratungsangebote von Arbeitsagentur, Jobcenter oder Sozialberatung nutzen.

Zusammenfassung: Unterschiede Arbeitslosengeld – Bürgergeld

Im August 2025 gibt es klare Unterschiede zwischen Arbeitslosengeld und Bürgergeld. Anspruch, Höhe, Auszahlung und Dauer sind verschieden – und die konkrete Zahlung erfolgt zu unterschiedlichen Zeitpunkten. Wer von Arbeitslosigkeit betroffen ist, sollte die Regelungen genau kennen, um keine Leistung zu verpassen. Frühzeitige Antragstellung und gute Vorbereitung sichern den Lebensunterhalt – egal ob Arbeitnehmer, Berufseinsteiger, oder Langzeitarbeitslose.

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an. Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen. Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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