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Rentner-Steuer 2025: Wer ist verpflichtet, eine Erklärung abzugeben?

Immer mehr Rentnerinnen und Rentner fragen sich: Ab welchem Einkommen ist 2025 eine Steuererklärung Pflicht? Unser Artikel erklärt verständlich die aktuellen Freibeträge, zeigt praktische Beispiele und liefert wichtige Tipps zum Thema Altersbesteuerung. Veröffentlicht wird der Beitrag von Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V.

Wann sind Rentner zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet?

Grundsätzlich gilt: Rentenbezüge sind steuerpflichtig, aber nicht jeder Rentner muss automatisch eine Steuererklärung abgeben. Maßgeblich ist, ob das annualisierte zu versteuernde Einkommen den jeweils gültigen Grundfreibetrag übersteigt.

Wer detaillierte und stets aktuelle Informationen zur Rentenbesteuerung sucht, findet diese direkt bei der Deutschen Rentenversicherung auf der Seite „Besteuerung der Rente“.

Grundfreibetrag 2025

Im Jahr 2025 beträgt der Grundfreibetrag für Alleinstehende 12.096€, für verheiratete Rentner oder eingetragene Lebenspartnerschaften 24.192€. Bleiben die Gesamteinkünfte – dazu zählen die zu versteuernde gesetzliche Rente sowie weitere Einkunftsarten wie Kapitalerträge, Vermietung oder Nebentätigkeiten – unterhalb dieses Werts, entfällt die Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung in den meisten Fällen.

Wie viel Rente bleibt steuerfrei?

Seit dem Alterseinkünftegesetz werden Renten schrittweise höher besteuert. Der steuerpflichtige Anteil richtet sich nach dem Jahr des Renteneintritts und steigt kontinuierlich an. Für Neurentner*innen 2025 sind bereits 83,5 % der Rente steuerpflichtig, 16,5 % bleiben steuerfrei.

Beispielrechnung für 2025

  • Jahresbruttorente: 20.000€
  • Steuerpflichtiger Anteil: 83,5% → 16.700€
  • Werbungskostenpauschale: 102€
  • Sonderausgaben-Pauschbetrag: 36€
  • Zu versteuerndes Einkommen: 16.700€ – 102€ – 36€ = 16.562€
  • Liegt das Ergebnis über dem Grundfreibetrag (12.096€), besteht grundsätzlich Abgabepflicht.

Weitere Einkünfte (wie Mieteinnahmen, private Renten, Zinsen etc.) erhöhen das zu versteuernde Einkommen und führen schneller zur Steuererklärungspflicht.

Pauschalen und Sonderregelungen

  • Werbungskostenpauschale: Rentner können pauschal 102€ abziehen.
  • Sonderausgabenpauschale: 36€ werden pauschal berücksichtigt.
  • Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung: Diese können als Sonderausgaben angerechnet werden und mindern das zu versteuernde Einkommen zusätzlich.

Neben dem Grundfreibetrag gibt es noch den individuellen Rentenfreibetrag aus dem Jahr nach erstmaligem Rentenbezug. Dieser Prozentsatz bleibt lebenslang konstant und beeinflusst die persönliche Steuergrenze.

Ausnahmen und Praxis

Die Pflicht zur Steuererklärung gilt nicht, wenn das Finanzamt explizit befreit (Nichtveranlagungsbescheinigung). Viele Rentner werden erst durch eine Rentenerhöhung, zusätzliche Einnahmen oder den Tod des Partners steuerpflichtig. Das Finanzamt prüft bei Überschreiten der Grenzen gezielt und kann Rentner auffordern, rückwirkend Steuererklärungen einzureichen.

FAQ: Steuererklärung für Rentner 2025

Wer muss als Rentner 2025 eine Steuererklärung abgeben?

Eine Steuererklärung ist für Rentner Pflicht, wenn ihr steuerpflichtiges Jahreseinkommen bestimmte Freibeträge überschreitet. Die genauen Grenzen werden jährlich angepasst.

Welche Freibeträge gelten für Rentner im Jahr 2025?

Für 2025 gelten neue Freibeträge. Details dazu finden Sie im Artikel – entscheidend ist, ob die Gesamteinkünfte die aktuelle Grenze übersteigen.

Zählt die gesamte Rente zum steuerpflichtigen Einkommen?

Nein. Nur der Ertragsanteil bzw. der steuerpflichtige Rentenanteil wird berücksichtigt, Sonderzahlungen oder steuerfreie Einkommensbestandteile werden abgezogen.

Welche Fristen gelten für die Abgabe der Steuererklärung?

Die Abgabefrist endet in der Regel am 31. Juli des Folgejahres. Bei steuerlicher Beratung verlängert sich die Frist oft bis zum Jahresende.

Kann ich als Rentner Steuern sparen?

Ja, durch Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen oder Werbungskosten können Steuern reduziert werden. Viele Rentner profitieren von Pauschbeträgen und speziellen Regelungen für Senioren.

Wo bekomme ich Unterstützung bei der Steuererklärung?

Das Nachrichtenmagazin Bürger & Geld und der Verein Für soziales Leben e. V. bieten laufend Tipps, Ratgeber und Hilfestellungen. Auch Lohnsteuerhilfevereine oder Steuerberater helfen individuell weiter.

Müssen auch ausländische Renten angegeben werden?

Ja, alle Einkünfte aus dem In- und Ausland müssen in der Steuererklärung vollständig aufgeführt werden.

Was passiert, wenn ich die Steuererklärung zu spät abgebe oder Fehler mache?

Es drohen Nachzahlungen, Verspätungszuschläge oder ggf. Bußgelder. Bei Unsicherheit empfiehlt sich fachliche Beratung.

Fazit

Die Abgabepflicht für die Steuererklärung trifft Rentner in Deutschland, sobald ihr zu versteuerndes Gesamteinkommen den Grundfreibetrag von 12.096€ (Alleinstehende) beziehungsweise 24.192€ (Verheiratete) im Jahr 2025 überschreitet. Besonders wichtig sind der individuelle Besteuerungsanteil der Rente, anrechenbare Pauschalen und zusätzliche Einkünfte. Eine sorgfältige Überprüfung der eigenen Einkommensverhältnisse ist für jeden Rentner Pflicht. Mit kluger Nutzung von Pauschalen und Sonderausgaben können viele Rentner die Steuerlast reduzieren. Wer knapp über der Grenze liegt, sollte abwägen, ob sich die freiwillige Abgabe lohnt – denn oft gibt es Steuerrückerstattungen.

Redakteure

  • Peter Kosick

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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  • ik
    Experte:

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an. Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen. Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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