Die Arbeitswelt ist im Wandel: Digitalisierung, Strukturwandel, neue Berufsfelder und Fachkräftemangel stellen Beschäftigte und Arbeitssuchende vor große Herausforderungen – aber auch vor neue Möglichkeiten. Weiterbildung und Umschulung sind heute zentrale Erfolgsfaktoren für eine krisensichere Zukunft. Im Jahr 2025 wurden die staatlichen Zuschüsse und Programme grundlegend reformiert und ausgebaut, sodass ein beruflicher Neustart für viele noch einfacher wird.
Für wen sind die Förderungen gedacht?
- Arbeitsuchende und von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen: Wer arbeitslos ist oder eine Kündigung fürchtet, kann meist gefördert werden.
- Beschäftigte ohne Berufsabschluss: Ein Rechtsanspruch besteht, wenn kein Abschluss vorliegt oder eine neue Qualifikation erforderlich wird.
- Langjährige Berufstätige: Auch Berufstätige können von Zuschüssen profitieren, insbesondere bei Anpassungsqualifizierungen.
- Ältere Arbeitnehmer und Geringqualifizierte: Für Menschen ab 45 Jahren sowie für Beschäftigte ohne anerkannte Ausbildung gibt es Sonderförderungen.
- Bezieher von Bürgergeld (früher ALG II): Hier gelten spezielle Boni und Zusatzleistungen für Weiterbildungen.
Förderprogramme für Weiterbildung und Umschulung
Bildungsgutschein
- Wer bekommt ihn?
- Arbeitslose, von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen, aber auch Beschäftigte mit besonderem Qualifikationsbedarf.
- Was wird gefördert?
- Kostenübernahme von bis zu 100 % für Umschulungen und Weiterbildungen, inkl. Prüfungsgebühren, Fahrkosten und ggf. Kinderbetreuung.
- Voraussetzungen:
- Notwendigkeit der Maßnahme zur Beendigung/Abwendung von Arbeitslosigkeit
- Bildungsmaßnahme und Träger müssen zertifiziert sein
- Individuelle Beratung bei der Agentur für Arbeit.
EKVO und weitere Programme
- Das Programm EKVO fördert vor allem Qualifizierungen im gewerblichen und technischen Bereich, steht aber 2025 bevorzugt Beschäftigten in kleinen und mittleren Unternehmen sowie älteren Arbeitnehmern offen.
- In Nordrhein-Westfalen etwa gibt es den „Bildungsscheck NRW“: Bis zu 50 % Zuschuss, max. 500 € pro Kurs, für Berufstätige und Selbständige in kleinen Unternehmen, einmal jährlich möglich.
Spezialförderungen für ältere Arbeitnehmer
- Mit dem WeGebAU-Programm werden „Geringqualifizierte“ und Beschäftigte ab 45 Jahren in Betrieben bis 250 Mitarbeitern besonders gefördert: Bis zu 100 % der Kosten, ggf. teilw. Lohnzuschüsse während der Weiterbildung.
- Förderung auch dann, wenn kein Berufsabschluss oder nach vierjähriger ungelernt ausgeübter Tätigkeit.
Bürgergeld-Bonus und Weiterbildungsgeld
- Für Bürgergeld-Beziehende gilt: Zusätzlich zum Regelbedarf gibt es monatlich bis zu 150 € Weiterbildungsgeld (bei berufsabschlussbezogenen Maßnahmen) oder 75 € Bürgergeld-Bonus für allgemeine Weiterbildungen ab 8 Wochen Dauer.
Ablauf der Antragstellung
- Beratung durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter: Unverzichtbar für Bildungsgutschein oder andere Programme.
- Bedarfsklärung: Die Maßnahme muss beruflich sinnvoll und notwendig sein.
- Auswahl einer zertifizierten Maßnahme und eines zugelassenen Trägers.
- Antragsstellung: Ab 2025 ausschließlich bei der Agentur für Arbeit – Jobcenter sind nicht mehr zuständig.
- Bescheid und Start: Bei erfolgreicher Bewilligung können Kurskosten, ggf. Prüfungs- und Fahrtkosten abgedeckt werden.
FAQ
Muss ich eine bestimmte Dauer arbeitslos sein?
Nein, eine längere Arbeitslosigkeit ist keine Voraussetzung. Entscheidend ist, dass die Weiterbildung notwendig ist, um Arbeitslosigkeit zu beenden oder abzuwenden. Auch von Arbeitslosigkeit bedrohte Beschäftigte können sofort gefördert werden.
Kann ich den Zuschuss mit Bürgergeld kombinieren?
Ja, Bildungsgutschein und Bürgergeld-Bonus/Weiterbildungsgeld sind kombinierbar. Der Bürgergeld-Bonus und das Weiterbildungsgeld werden zusätzlich zum Regelbedarf ausgezahlt, sofern alle Maßnahme-Voraussetzungen erfüllt sind.
Wie lange wird mein Arbeitslosengeld während der Weiterbildung gezahlt?
Solange die Weiterbildung oder Umschulung über einen Bildungsgutschein gefördert wird, läuft das Arbeitslosengeld I oder Bürgergeld weiter. Die Anspruchsdauer des Arbeitslosengelds wird nur zur Hälfte reduziert, bei wenigen Resttagen kann sich der Anspruch sogar noch verlängern.
Brauche ich einen bestimmten Bildungsabschluss?
Nein, auch Arbeitnehmer ohne Abschluss oder in ungelernten Tätigkeiten werden gefördert. Für den nachträglichen Erwerb eines Berufsabschlusses gilt sogar ein Rechtsanspruch auf Förderung.
Praxis-Tipps und Erfolgsgeschichten
- Starten Sie frühzeitig mit der Beratung! Wer sich rechtzeitig bei der Agentur für Arbeit informiert, kann Fristen optimal nutzen und Zuschüsse sichern.
- Auch Teilzeit und Online-Weiterbildungen werden gefördert – ideal für Berufstätige oder Eltern.
- Erfolgsgeschichte: Frau M., gelernte Einzelhandelskauffrau, wechselte nach einer geförderten Umschulung in die IT-Branche. Über Bildungsgutschein und Bürgergeld-Bonus waren sämtliche Kosten gedeckt. Nach Abschluss und einem Praktikum erhielt sie ein unbefristetes Arbeitsverhältnis als Software-Testerin.
Fazit
2025 ist das „Jahr der Weiterbildung“: Dank neuer Fördergesetze, höherer Zuschüsse und vereinfachter Antragstellung sind Umschulung und Weiterqualifikation für Ältere, Berufseinsteiger, Arbeitsuchende und Bürgergeld-Beziehende so attraktiv wie nie zuvor. Der Weg zum beruflichen Neustart ist jetzt besonders lohnenswert – nutzen Sie die Chancen!