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Nach 1960 geboren? Warum Sie keinen Berufsschutz mehr haben – und was das für Ihre Rente bedeutet

Ein Schlag ins Gesicht für viele Versicherte: Wer nach 1960 geboren wurde, hat in der gesetzlichen Rentenversicherung keinen Berufsschutz mehr – die Berufsunfähigkeitsrente wurde für diese Jahrgänge abgeschafft. Bürger & Geld, das Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V., zeigt, warum damit tausende Betroffene leer ausgehen und welche Alternativen tatsächlich bleiben.

Rentenschock für nach 1960 Geborene

Viele wissen es bis heute nicht: Das Rentenrecht unterscheidet scharf nach Geburtsjahr. Für alle, die nach dem 1. Januar 1961 geboren sind, gibt es kein Recht mehr auf die frühere Berufsunfähigkeitsrente. Damit hat der Gesetzgeber den klassischen Berufsschutz abgeschafft – mit gravierenden Folgen.

Kein Schutz im erlernten Beruf – auch Hilfstätigkeiten zumutbar

Die Rentenversicherung prüft nicht mehr, ob der erlernte Beruf gesundheitlich ausgeübt werden kann. Maßgeblich ist nur noch, ob irgendeine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt möglich wäre – auch einfache Hilfsarbeiten. Für viele bedeutet das: Gesundheitliche Einschränkung allein sichert keine Rente mehr.

Erwerbsminderungsrente: Die harte Realität

Die einzige Option für nach 1960 Geborene ist die Erwerbsminderungsrente. Sie wird gewährt,

  • wenn unter 3 Stunden tägliche Arbeitsfähigkeit bestehen (volle Rente),
  • oder zwischen 3 und unter 6 Stunden (teilweise Rente).

Wichtig: Schon die theoretische Möglichkeit, in einem anderen Beruf noch einige Stunden arbeiten zu können, kann den Anspruch zunichtemachen.

Ausführliche und stets aktuelle Informationen zu den Voraussetzungen der Erwerbsminderungsrente stellt die Deutsche Rentenversicherung – Erwerbsminderungsrente bereit.

Finanzielle Lücke größer als viele denken

Die Erwerbsminderungsrente fällt in der Regel deutlich niedriger aus als ein früheres Einkommen oder die historische Berufsunfähigkeitsrente. Damit wächst die finanzielle Lücke dramatisch. Experten sprechen offen davon, dass die gesetzliche Lösung oft nicht reicht, um den Lebensstandard zu sichern.

Konsequenz: Ohne private Vorsorge droht Altersarmut

Fachleute raten daher dringend, über private Berufsunfähigkeitsversicherungen oder andere Vorsorgemodelle nachzudenken. Denn wer sich allein auf die gesetzliche Rente verlässt, riskiert massive Einbußen und im Ernstfall sogar Altersarmut.

Was können Betroffene jetzt machen?

Viele nach 1960 Geborene stehen zunächst ratlos da, wenn sie erfahren, dass der Berufsschutz nicht mehr greift. Dabei gibt es konkrete Schritte, um die eigene Situation besser abzusichern:

  1. Erwerbsminderungsrente prüfen und frühzeitig beantragen
    • Wer gesundheitlich eingeschränkt ist, sollte so früh wie möglich bei der Deutschen Rentenversicherung einen Antrag stellen.
    • Ärztliche Atteste, Therapieberichte und Gutachten erhöhen die Chance auf Anerkennung.
  2. Widerspruch einlegen bei Ablehnung
    • Rund die Hälfte aller Anträge wird zunächst abgelehnt.
    • Wichtig ist, innerhalb der Frist Widerspruch einzulegen und zusätzliche Belege beizufügen.
    • Sozialverbände oder Fachanwälte für Sozialrecht können hierbei entscheidend unterstützen.
  3. Beratung in Anspruch nehmen
    • Kostenlose Beratungsangebote bieten z. B. Sozialverbände (VdK, SoVD), kommunale Rentenstellen oder Rentenberater.
    • Dadurch lassen sich Fehler im Antragsverfahren vermeiden.
  4. Private Vorsorge aufbauen
    • Da die Erwerbsminderungsrente oft nicht ausreicht, sollten Betroffene sich über private Berufsunfähigkeitsversicherungen oder alternative Absicherungen informieren.
    • Auch betriebliche Altersvorsorge oder private Rentenverträge können helfen, Einkommenslücken zu schließen.
  5. Gesundheit stabilisieren
    • Reha-Maßnahmen („Reha vor Rente“) können einerseits die Erwerbsminderung hinauszögern, andererseits zu besseren Leistungen führen.
    • Jede Maßnahme und Arztbehandlung sollte mit Dokumentation gesichert werden.

FAQ

Ab wann entfiel der Berufsschutz in der gesetzlichen Rentenversicherung?

Für alle, die ab dem 1. Januar 1961 geboren sind.

Gilt die Erwerbsminderungsrente auch, wenn man den bisherigen Beruf nicht mehr ausüben kann?

Nein. Entscheidend ist ausschließlich die Restarbeitsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.

Wie hoch ist die finanzielle Lücke zwischen Berufsunfähigkeits- und Erwerbsminderungsrente?

Oft mehrere Hundert Euro monatlich – abhängig von Rentenpunkten, Abschlägen und individueller Erwerbsbiografie.

Was wird empfohlen, um diese Lücke zu schließen?

Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung oder vergleichbare Vorsorgeprodukte.

Fazit

Für nach 1960 Geborene gilt: Kein Berufsschutz, keine Berufsunfähigkeitsrente – nur die Erwerbsminderungsrente. Das ist bitter, aber kein Grund zur Resignation. Wer rechtzeitig handelt, Beratung in Anspruch nimmt und private Vorsorge bedenkt, kann finanzielle Risiken abfedern und die eigenen Chancen im Ernstfall erheblich verbessern.

Redakteure

  • Peter Kosick

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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  • ik
    Experte:

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an. Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen. Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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