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Mehr Netto 2025: Kommt die Steuerentlastung noch dieses Jahr

Die Bundesregierung plant, noch 2025 steuerfreie Überstundenzuschläge einzuführen. Damit könnten Millionen Beschäftigte spürbar mehr Geld auf dem Konto haben, ohne zusätzliche Steuern auf ihre Mehrarbeit zahlen zu müssen. Das Team von Bürger & Geld zeigt, wie die neue Entlastung funktioniert, wer profitiert und welche Herausforderungen auf Betriebe und Politik noch zukommen.

Hintergrund und politische Ziele

Die Idee ist Teil der Agenda 2030 der Großen Koalition (CDU, CSU, SPD), die den Arbeitsmarkt stabilisieren und die Wirtschaft stärken will. Ziel ist es, die Mehrarbeit steuerlich zu entlasten, Anreize für zusätzliche Arbeitsstunden zu schaffen und gleichzeitig die Rekrutierung von Fachkräften sowie deren Bindung zu unterstützen. Das Motto: Mehr Arbeit, mehr Netto – und das schon ab 2025.

Was wird steuerfrei?

Laut Koalitionsvertrag betrifft die Steuerfreiheit nur die Zuschläge auf Überstunden, nicht aber die Grundvergütung für die zusätzliche Arbeit. In vielen Tarifverträgen erhalten Beschäftigte einen Zuschlag von etwa 25-30 Prozent für Überstunden. Künftig gilt: Nur dieser Zuschlagsteil bleibt steuerfrei, der Stundensatz hingegen nicht. Eine penible Dokumentation der Arbeitszeit wird essenziell – die Steuerbefreiung gilt streng für nachweisbare Mehrarbeit.

Wer profitiert – und wie viel?

Das neue Modell bringt spürbare Vorteile für Arbeitnehmer, insbesondere für diejenigen, die häufig Überstunden leisten. Beispielrechnung:

  • Bruttolohn: 3.000 €
  • 15 Überstunden mit 30% Zuschlag: 77,58 € Zuschlag als Extra
    Künftig wären diese 77,58 € steuerfrei und das monatliche Netto steigt um etwa 34 €, aufs Jahr gerechnet ein ansehnlicher Betrag.

Teilzeitkräfte und Minijobber profitieren ebenfalls, sofern sie nachweislich mehr als das vertraglich vereinbarte Stundenmaß arbeiten. Bisher galt die Steuerfreiheit nur für Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge nach § 3b EStG, künftig auch für „normale“ Mehrarbeit.

Auswirkungen auf Unternehmen und Gesellschaft

Arbeitgeber befürchten höheren Dokumentationsaufwand und mehr Bürokratie bei der Zeiterfassung. Digitale Lohnabrechnungssysteme und transparente Arbeitszeitkonten gewinnen an Bedeutung. Die Regelung ist unabhängig davon, ob Überstunden ausbezahlt oder durch Freizeit ausgeglichen werden.

Gewerkschaften fordern begleitende Schutzmaßnahmen, damit die Steuerfreiheit nicht zu unbezahlter Mehrarbeit und gesundheitlicher Belastung führt. Experten mahnen auch zu klaren Begrenzungen, damit kein Arbeitgeber systematisch auf Überstunden statt Neueinstellungen setzt.

Der Stand der Gesetzgebung

Noch handelt es sich um einen Plan der Bundesregierung, ein Gesetzesentwurf liegt aber nach aktuellem Stand für das zweite Halbjahr 2025 vor. Die Steuerbefreiung für Überstundenzuschläge ist also greifbar nah, Details und Grenzen (etwa Höchstbeträge pro Monat) sind vor der endgültigen Abstimmung zu klären.

FAQ: Die wichtigsten Fragen und Antworten

Welche Zuschläge werden steuerfrei?

Nur die Überstundenzuschläge wie der 25-30% Aufschlag, nicht die Grundvergütung.

Ab wann gilt die Regelung?

Die Regierung strebt die Einführung noch für 2025 an.

Was brauche ich als Arbeitnehmer?

Eine exakte, digital dokumentierte Zeiterfassung der geleisteten Überstunden.

Gibt es weiterhin steuerfreie Zuschläge für Nacht/Sonn-/Feiertagsarbeit?

a, diese bleiben nach § 3b EStG weiterhin steuerfrei – jetzt kommt die Entlastung für reguläre Mehrarbeit dazu.

Fazit

Die Einführung steuerfreier Zuschläge für Überstunden ist ein zentraler Baustein der steuerlichen Entlastung der Bundesregierung im Jahr 2025. Arbeitnehmer können mit mehr Netto rechnen, sofern die Regelung wie geplant umgesetzt wird. Transparenz, strenge Dokumentation und klare gesetzliche Vorgaben sind unabdingbar, um Missbrauch und Belastung zu verhindern. Die Reform birgt große Chancen für eine flexiblere Arbeitswelt und motivierte Beschäftigte, setzt aber auch voraus, dass Politik und Wirtschaft gemeinsam an praktikablen Lösungen arbeiten.

Redakteur

  • Peter Kosick

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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