Bürgergeld Nullrunde 2026 von Bundesarbeitsministerin Bas angekündigt
Die Nullrunde beim Bürgergeld und der Grundsicherung für 2026 ist nun offiziell, das Bundeskabinett wird die die entsprechende Verordnung am 10. September beschließen, nachdem sich die Bundesregierung auf dieses Vorgehen geeinigt hat – wie die bild.de berichtet. Das bedeutet: Die Regelsätze werden in 2026 nicht steigen und bleiben auf dem Stand von 2025, mit spürbaren Folgen für Millionen Leistungsbezieher.
Was die Nullrunde 2026 für die Sozialhilfe konkret heißt?
Die Nullrunde für Bürgergeld und Grundsicherung steht für das Ausbleiben jeglicher Regelsatzerhöhung – alle Leistungen bleiben unverändert. Für Einzelpersonen beträgt der monatliche Satz weiterhin 563 Euro, für Kinder zwischen 357 und 471 Euro – je nach Alter. Rund 5,6 Millionen Menschen sind direkt betroffen, darunter auch Empfänger der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, da diese Leistungen am Bürgergeld-Satz orientiert sind.
Bundesregierung gibt Gründe für Nullrunde
Als zentrale Begründung gibt Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) die niedrige Inflation und die deutlichen Erhöhungen in den Vorjahren an. Anfang 2024 stieg das Bürgergeld um über zwölf Prozent, weshalb die aktuellen Regelsätze laut Ministerium rechnerisch sogar über dem angemessenen Niveau liegen. Die gesetzliche Grundlage sieht eine jährliche Anpassung gemäß Preis- und Lohnentwicklung vor; da die Teuerungsrate 2025 und 2026 jedoch niedrig bleibt, entfällt die Erhöhung.
Kürzung des Regelsatzes nicht vorgesehen
Laut Arbeitsministerium ist eine Kürzung der Leistungen ausgeschlossen, da ein Bestandsschutz für die bisherigen Regelsätze besteht. Daher soll die finanzielle Balance mit einer Nullrunde wiederhergestellt werden, anstatt eine reale Reduzierung vorzunehmen.
Stimtt nicht ganz, sagen Kritiker. Denn: die Lebenshaltungskosten sind gestiegen. Wird der Regelasatz nicht angehoben, liegt eine effektive Kürzung der Leistung vor.
Angst bei Betroffenen
Die Entscheidung trifft besonders jene Haushalte, die keine finanziellen Reserven besitzen. Sozialverbände warnen, dass Armut und Kaufkraftverlust weiter zunehmen, vor allem bei Alleinerziehenden, Familien und Rentnern. Die Lebenshaltungskosten, insbesondere für Lebensmittel, Energie und Wohnraum, steigen oft stärker als die offiziell ausgewiesene Inflation, wodurch die reale Belastung wächst. Schätzungen zufolge liegt der notwendige Betrag für eine echte Existenzsicherung deutlich über dem aktuellen Regelsatz – der Paritätische Gesamtverband fordert beispielsweise mindestens 813 Euro für Alleinstehende.
Forderungen der Sozialverbände
Sozialverbände wie der Paritätische, der SoVD oder der Verein Für soziales Leben e.V., betonen, dass die Bürgergeld-Regelsätze trotz politischer Zusagen im Koalitionsvertrag zu niedrig sind. Mit der Nullrunde wird das Armutsrisiko nicht bekämpft, sondern potenziert. Sie fordern deshalb eine Reform der Berechnungsmethode sowie eine realistische Anpassung an die tatsächlichen Lebenshaltungskosten. Besonders bedenklich: Auch Bildungs- und Teilhabeleistungen für Kinder werden nicht angepasst, was die Chancen-Gerechtigkeit verschlechtert.
Neue Grundsicherung kommt – Bürgergeld geht
Sowohl Union als auch SPD arbeiten im Rahmen der Abschaffung des Bürgergeldes und der Reform “Neue Grundsicherung” an einer Änderung des Anpassungsmechanismus. Ab 2027 könnte eine neue Methodik auf Basis einer Warenkorb-Analyse des Statistischen Bundesamts eingeführt werden, die den realen Bedarf der Empfänger laut Regierung besser abbilden soll. Bis dahin bleibt es bei der Formel aus Preis- und Lohnentwicklung – und damit an der Nullrunde.
Prognose für 2027, 2028
Für 2027 werden wieder moderate Steigerungen erwartet, sofern die wirtschaftliche Entwicklung stabil bleibt. Viele Experten sehen dies jedoch kritisch und fordern, bereits jetzt den Regelsatz deutlich zu erhöhen, um den anhaltenden Kaufkraftverlust zu stoppen.
Zusammenfassung: Nullrunde 2026 bei Grundsicherung und Bürgergeld (Sozialhilfe)
Die nun wohl offiziell beschlossene Nullrunde 2026 beim Bürgergeld und der Grundsicherung betrifft Millionen in Deutschland unmittelbar. Arbeitsministerin Bas’ Verordnung bedarf keiner Zustimmung des Bundestags und wird am 10. September 2025 vom Bundeskabinett verabschiedet werden. Sozialverbände und Experten mahnen, das Existenzminimum sei so nicht gesichert. Sie sehen die Regierung unter Zugzwang, den Anpassungsmechanismus beim Regelsatz künftig sozial gerechter zu gestalten.