Azubi, Schüler, Student: Wie du 2026 mit Grundsicherungsgeld endlich mehr Geld vom Ferienjob behältst

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Mit Beginn des Jahres 2026 gelten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende neue Freibeträge für junge Menschen in Ausbildung, Schule und Studium. Einkommen bis zur Minijob-Grenze von 603 Euro im Monat bleibt für Unter-25-Jährige in vielen Fällen komplett anrechnungsfrei, was die finanzielle Situation von Familien im Leistungsbezug deutlich entspannen kann. Gleichzeitig bleiben echte Ferienjobs während der Schulferien weiterhin vollständig privilegiert – unabhängig von der Höhe des Verdienstes. Auch Ehrenamt, Freiwilligendienste und BAföG spielen beim Zusammenspiel mit dem Grundsicherungsgeld eine wichtige Rolle. Die rechtlichen Grundlagen finden sich unter anderem im Sozialgesetzbuch II und den Informationen der Bundesagentur für Arbeit.

💡 Auf einen Blick: Das Wichtigste

  • 603-Euro-Regel: Schüler, Azubis und Studenten unter 25 Jahren dürfen monatlich bis zu 603 Euro (aktuelle Minijob-Grenze) komplett anrechnungsfrei dazuverdienen.
  • Ferienjobs ohne Limit: Einkommen aus echten Ferienjobs während der Schulferien bleibt 2026 weiterhin vollständig anrechnungsfrei – egal, wie hoch der Verdienst ist.
  • Freiwilligendienste: Auch beim FSJ oder Bundesfreiwilligendienst (BFD) profitieren Unter-25-Jährige von der erhöhten Freigrenze von 603 Euro.

603-Euro-Freibetrag: So viel dürfen Jugendliche 2026 wirklich behalten

Lange Zeit war das „Herausarbeiten“ aus dem Bürgergeld-Bezug der Eltern für Jugendliche mühsam. Doch mit der Reform des § 11b Abs. 2b SGB II hat der Gesetzgeber einen massiven Anreiz geschaffen. Im Jahr 2026 ist die magische Grenze die 603-Euro-Marke.

Für alle jungen Menschen unter 25 Jahren, die sich in einer Ausbildung befinden, zur Schule gehen oder studieren, gilt: Einkommen bis zur Höhe der Minijob-Grenze wird nicht auf den Grundsicherungsgeld-Bedarf der Familie angerechnet. Das bedeutet konkret, dass ein Azubi mit einer Vergütung von beispielsweise 600 Euro brutto diesen Betrag eins zu eins behalten darf. Erst wenn die Vergütung diesen Betrag übersteigt, greift die reguläre Einkommensanrechnung für den übersteigenden Teil. Damit ist das Vorurteil, „das Amt nimmt den Kindern alles weg“, im Jahr 2026 faktisch Geschichte.

Ferienjob im Grundsicherungsgeld: Warum dein Ferienverdienst anrechnungsfrei bleibt

Ein besonderes Highlight für Schüler sind die Ferienjobs. Gemäß § 11a Abs. 7 SGB II ist das Einkommen, das Schüler während der offiziellen Schulferien erzielen, komplett privilegiert.

Das bedeutet für den Sommer 2026:

  • Keine Euro-Grenze: Es spielt keine Rolle, ob ein Schüler in vier Wochen 500 Euro oder 2.500 Euro verdient. Das Geld gehört allein dem Kind und mindert nicht die Miete oder den Regelsatz der Eltern.
  • Zeitliche Begrenzung: Die Regelung gilt für die Zeit der Ferien. In der Praxis wird meist ein Zeitraum von bis zu vier Wochen pro Kalenderjahr als unproblematisch angesehen, solange der Schülerstatus erhalten bleibt.
  • Wichtig für Eltern: Melden Sie den Ferienjob dennoch dem Jobcenter, damit es nicht zu fehlerhaften automatischen Anrechnungen kommt. Eine einfache Kopie des Ferienjob-Vertrages reicht meist aus.

BAföG und Grundsicherungsgeld: Was Studierende 2026 zur Anrechnung wissen müssen

Für Studenten und Schüler in fortgeschrittenen Ausbildungen ist das BAföG die vorrangige Leistung. Hier wird es 2026 etwas komplizierter, da zwei verschiedene Freibetrags-Systeme aufeinandertreffen.

Das BAföG selbst hat zum 1. Januar 2026 den internen Erwerbsfreibetrag auf 389 Euro angehoben. Das bedeutet, ein Student kann 389 Euro dazuverdienen, ohne dass sein BAföG gekürzt wird. Im SGB II-Kontext (wenn der Student bei den Eltern wohnt und diese Bürgergeld beziehen) wird das BAföG jedoch als Einkommen des Kindes gewertet und zur Deckung des eigenen Bedarfs herangezogen. Ein spezieller „SGB-II-Bonus“ für BAföG-Bezieher über die Deckung des Existenzminimums hinaus wurde für 2026 nicht eingeführt, was in der Beratung oft zu Erklärungsbedarf führt.

Ehrenamt, Übungsleiter, Pauschalen: So wirkt sich Engagement auf das Grundsicherungsgeld aus

Auch für junge Menschen, die sich im Sportverein oder in sozialen Einrichtungen engagieren, gibt es 2026 gute Nachrichten. Die steuerfreien Pauschalen wurden angehoben:

  • Übungsleiterpauschale: Bis zu 3.300 Euro pro Jahr sind steuerfrei.
  • Ehrenamtspauschale: Bis zu 960 Euro pro Jahr sind steuerfrei.

Im Bürgergeld-Bezug gilt für junge Menschen weiterhin eine jährliche Freigrenze von bis zu 3.000 Euro für Aufwandsentschädigungen aus ehrenamtlicher Tätigkeit. Dies ermöglicht es Jugendlichen, sich gesellschaftlich einzubringen und gleichzeitig eine finanzielle Anerkennung zu erhalten, die nicht sofort vom Amt „geschluckt“ wird.

FSJ und BFD: Wie viel Taschengeld bei Grundsicherungsgeld anrechnungsfrei bleibt

Teilnehmer am Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) oder Bundesfreiwilligendienst (BFD) erhalten ein Taschengeld, das 2026 auf maximal 676 Euro monatlich steigen kann.

Für die Anrechnung gilt:

  1. Unter 25 Jahre: Hier greift ebenfalls die 603-Euro-Privilegierung. Ein Freiwilliger kann also fast sein gesamtes Taschengeld behalten.
  2. Über 25 Jahre: Wer älter ist, darf lediglich 250 Euro seines Taschengeldes anrechnungsfrei behalten; der Rest wird auf das Bürgergeld angerechnet.

Praktische Tipps: So holen Azubis, Schüler und Studenten 2026 das Maximum heraus

  • Nachweis erbringen: Reichen Sie den Ausbildungsvertrag oder die Immatrikulationsbescheinigung sofort beim Jobcenter ein, um den erhöhten Freibetrag von 603 Euro zu aktivieren.
  • Ferienjobs trennen: Kennzeichnen Sie Einkünfte aus Ferienjobs klar als solche, um eine fälschliche Anrechnung als „normaler Schülerjob“ zu vermeiden.
  • Freibeträge prüfen: Wenn die Ausbildungsvergütung über 603 Euro liegt, prüfen Sie genau, ob die Versicherungspauschale und Fahrtkosten korrekt vom Jobcenter berücksichtigt wurden.

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