Was ist Verhinderungspflege?
Die Verhinderungspflege ermöglicht es pflegebedürftigen Menschen, professionelle Hilfe oder Unterstützung durch Angehörige, Freunde oder Nachbarn in Anspruch zu nehmen, wenn die eigentliche Pflegeperson vorübergehend ausfällt. Das Ziel ist die Entlastung der pflegenden Person durch eine Ersatzpflege, die flexibel und bedarfsgerecht gestaltet werden kann.
Die neuen Regelungen 2025
Ab Juli 2025 wurde das Budget für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zusammengefasst. Für beide Leistungen steht nun ein gemeinsamer Jahresbetrag von maximal 3.539 Euro zur Verfügung, der flexibel für bis zu acht Wochen im Kalenderjahr genutzt werden kann. Damit steigen die Möglichkeiten, Pflegegeld auch bei längerer Abwesenheit der Pflegeperson zu erhalten und zu kombinieren.
Erhöhung des Pflegegeldes
Besonders hervorzuheben ist die Erhöhung der Erstattungsbeträge: Enge Angehörige oder Personen aus dem gleichen Haushalt erhalten nun bis zum 2-Fachen des Pflegegelds (vorher nur das 1,5-Fache). Beispielsweise stehen bei Pflegegrad 2 bis zu 694 Euro (2 x 347 Euro) als Ersatzleistung im Jahr zur Verfügung. Professionelle Pflegedienste und andere Betreuungsdienste können auf den gesamten Jahresbetrag (3.539 Euro) zugreifen.
Voraussetzungen für den Anspruch
Ein Anspruch auf Verhinderungspflege besteht ab Pflegegrad 2; die Betreuung muss mindestens sechs Monate zuvor häuslich durch eine Privatperson erfolgt sein. Die Ersatzpflege kann durch Verwandte, Freunde, Nachbarn oder professionelle Dienste übernommen werden – wichtig ist die Dokumentation und das Einreichen eines Antrags bei der Pflegekasse.
Auszahlung des Pflegegeldes während der Verhinderungspflege
Während einer Verhinderungspflege wird das Pflegegeld aktuell für die Dauer der Ersatzpflege in halber Höhe weitergezahlt – für den ersten und letzten Tag sogar in voller Höhe. Dies bedeutet konkret mehr finanzielle Seguridad für Pflegebedürftige, da die grundlegende Versorgung auch während längerer Pflegeunterbrechungen gesichert bleibt.
Stufenweise und stundenweise Abrechnung
Nicht immer muss die Verhinderungspflege ganztags erfolgen: Ist die Pflegeperson weniger als acht Stunden pro Tag verhindert, spricht man von „stundenweiser Verhinderungspflege“. In diesem Fall läuft die Anspruchsdauer nicht auf die vollen acht Wochen (56 Tage) an. Für Privatpersonen gelten gestaffelte Stundensätze zwischen 5 und 25 Euro, während Profis höhere Erstattungsbeträge abrechnen können.
Flexibilität durch gemeinsames Budget
Mit dem neuen, flexiblen Jahresbudget können Mittel aus der Kurzzeitpflege für die Verhinderungspflege genutzt werden – und umgekehrt. Dies schafft zusätzliche Spielräume für Familien, die temporär entlastet werden müssen und ihre Ressourcen optimal verteilen möchten.
Beantragung und Nachweise
Die Beantragung erfolgt unkompliziert bei der Pflegekasse. Wichtig ist die rechtzeitige Meldung und Dokumentation des Pflegezeitraums sowie der Art der Ersatzpflege. Wer sowohl ambulante Dienste wie auch Angehörige einsetzt, muss die jeweiligen Kosten und Zeiten exakt aufschlüsseln.
Was ändert sich noch?
Die nächste reguläre Erhöhung ist für 2028 geplant, sodass Familien bereits für die nächsten Jahre verlässliche Planungssicherheit haben. Ein weiterer Vorteil: Die Vorpflegezeit von sechs Monaten entfällt ab Juli 2025, sodass Betroffene mit mindestens Pflegegrad 2 sofort Anspruch auf Verhinderungspflege und das höhere Pflegegeld haben.
Fazit zum Pflegegeld bei Verhinderungspflege
Mit den neuen Regelungen und der deutlichen Erhöhung des Pflegegeldes bei Verhinderungspflege 2025 stehen Familien und Pflegebedürftigen mehr Optionen und mehr finanzielle Mittel zur Verfügung, um flexible und angemessene Ersatzpflege zu organisieren. Besonders durch das gemeinsame Budget und die Erhöhung der Erstattungsbeträge wird der Pflegealltag spürbar erleichtert.