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Schwerbehinderung und Pflege: diese Leistungen gibt es mit und ohne Pflegegrad!

Menschen mit Schwerbehinderung haben Anspruch auf vielfältige Leistungen, die entweder unabhängig vom Pflegegrad oder zusätzlich mit einem Pflegegrad gewährt werden. Die neuen Regelungen für das Jahr 2025 bringen höhere Beträge und Erweiterungen bei Zuschüssen, die besonders für Betroffene mehr Sicherheit und Teilhabe ermöglichen. Einzelheiten in nachfolgendem Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V.!

Leistungen bei Schwerbehinderung ohne Pflegegrad

Auch ohne Pflegegrad stehen schwerbehinderten Menschen mit einem GdB ab 20 zahlreiche Unterstützungen zu:

  • Steuerliche Vorteile: Mit einem Grad der Behinderung (GdB) ab 20 gibt es einen Behinderten-Pauschbetrag, 2025 mindestens 348 Euro jährlich (bei dauerhaft eingeschränkter Mobilität oder zusätzlichen Bedingungen liegt er sogar höher).
  • Mehrbedarfe im Sozialrecht / Grundsicherung: Zum Beispiel monatlicher Zuschuss für Mobilität bei Merkzeichen „G“ (Mehrbedarf bei Behinderung), Mehrbedarf bei besondere Ernährung (bei medizinischer Notwendigkeit).
  • Nachteilsausgleiche: Freifahrt im öffentlichen Nahverkehr für Besitzer eines entsprechenden Ausweises, Ermäßigungen bei öffentlichen Einrichtungen, persönliches Budget für individuelle Teilhabeleistungen.
  • Erhöhter Vermögensfreibetrag: Für Eingliederungshilfe steigt der Freibetrag ab 2025 auf 67.410 Euro.
  • Befreiung von Rundfunkbeitrag und steuerliche Vergünstigungen: Mit bestimmten Merkzeichen erhalten Betroffene Nachlass oder Befreiung.
  • Hilfe in besonderen Lebenslagen: § 73 SGB XII bei besonderen Situationen und Herausforderungen.
  • Haushaltshilfe: § 70 SGB XII, wenn dies zur Weiterführung des Haushalts notwendig ist

Wichtig: Die meisten dieser Leistungen müssen aktiv beantragt und fachlich nachgewiesen werden, man bekommt sie nicht automatisch.

Pflegeleistungen bei Schwerbehinderung mit Pflegegrad

Mit Pflegegrad (1 bis 5) kommen ab 2025 viele neue oder erhöhte Leistungen dazu:

  • Pflegegeld: Für häuslich gepflegte Personen ab Pflegegrad 2, z. B. monatlich 347 € (Grad 2), 599 € (Grad 3), bis zu 990 € bei Pflegegrad 5.
  • Pflegesachleistungen: Erstattung ambulanter Pflegedienste, je nach Pflegegrad bis zu 2.299 € monatlich für Pflegegrad 5.
  • Entlastungsbetrag: Ab 2025 131 € monatlich für alle Pflegegrade, für Betreuung und Unterstützung im Alltag.
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Bis zu 42 € monatlich für Schutzhandschuhe, Desinfektionsmittel u. ä..
  • Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege: Budget für Ersatz- oder stationäre Pflege in Zeiten des Ausfalls, 1.685 € bzw. 1.854 € pro Jahr.
  • Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Bis zu 4.180 € Zuschuss je Maßnahme (z. B. barrierefreier Umbau).
  • Tages- und Nachtpflege: Ergänzende Leistungen zur teilstationären Betreuung, steigende Beträge je nach Pflegegrad.
  • Vollstationäre Pflege: Erhöhte Festbeträge auch für den Heimaufenthalt – z. B. 805 €/Monat in Pflegegrad 2, 2.096 €/Monat in Pflegegrad 5.
LeistungPflegegrad erforderlich?Höhe/Förderung 2025
BehindertenpauschbetragNein (ab GdB 20)ab 348 € jährlich
Mehrbedarf Mobilität/Warmwasser/ErnährungNein, bei NachweisIndividuell, monatlich
Pflegegeldab Pflegegrad 2347–990 € / Monat
Pflegesachleistungenab Pflegegrad 2796–2.299 € / Monat
Entlastungsbetragab Pflegegrad 1131 €/Monat
Pflegehilfsmittelab Pflegegrad 142 €/Monat
Verhinderung- / Kurzzeitpflegeab Pflegegrad 21.685 € / 1.854 € / Jahr (Übertragung möglich)
Wohnumfeldmaßnahmeab Pflegegrad 1bis 4.180 € / je Maßnahme
Vollstationäre Pflegeab Pflegegrad 2bis 2.096 € / Monat

Tipps für Betroffene und Expertenrat

Eine Kombination von Schwerbehindertenausweis und Pflegegrad gibt Betroffenen den maximalen Anspruch. Viele Leistungen sind nicht rückwirkend, sondern erst ab Antragstellung möglich. Wichtig in diesem Zusammenhang sind die korrekte und möglichst vollständige Dokumentation, ärztliche Nachweise (z. B. für besondere Ernährung) und die Nutzung aller Beratungsangebote bei Pflegekassen und Sozialverbänden.

Besonders zu beachten:

  • Pflegeleistungen wurden zum 1. Januar 2025 um 4,5 % erhöht. Wer Pflegegrad beantragt (z. B. nach Verschlechterung), sollte aktuelle Gutachten und ärztlichen Befund bereithalten.
  • Mehrbedarfe aus der Grundsicherung im Alter und bei Behinderung sowie steuerliche Vorteile sind auch ohne Pflegegrad abrufbar, aber an Nachweise und separate Anträge gebunden.
  • Beim barrierefreien Umbau können bis zu 4.180 € / Maßnahme und Person beantragt werden – auch hier muss eine Pflegesituation nachgewiesen sein.

Zusammenfassung zu Schwerbehinderung und Pflege

Im Jahr 2025 gibt es für Menschen mit Schwerbehinderung und/oder Pflegegrad zahlreiche Verbesserungen. Finanzielle Zuschüsse, Betreuungs- und Unterstützungsleistungen sowie steuerliche und sozialrechtliche Erleichterungen sichern Teilhabe und mehr Lebensqualität – vorausgesetzt, sie werden aktiv beantragt und professionell begleitet. Regelmäßige Beratung hilft dabei, keine Ansprüche zu übersehen und alle möglichen Leistungen optimal zu nutzen.

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an. Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen. Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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