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Kündigungsfrist für private Krankenversicherung läuft ab: Bis 30. September 2025 richtig wechseln!

Im September 2025 endet für viele Privatversicherte die Frist zur Kündigung ihrer privaten Krankenversicherung (PKV. Wer einen Wechsel plant, sollte unbedingt bis zum 30. September aktiv werden und alle notwendigen Schritte einleiten. Der folgende Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V., erklärt, warum die Frist so wichtig ist, wie der Kündigungsprozess funktioniert, welche Vorgaben und Fallen zu beachten sind – und wie es nach der Kündigung weitergeht.

Frist 30. September 2025: Was gilt und warum ist das Datum so wichtig?

In der privaten Krankenversicherung gilt für die ordentliche Kündigung eine gesetzlich vorgeschriebene Frist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres (§ 205 VVG). Da das Versicherungsjahr bei den meisten Anbietern mit dem Kalenderjahr identisch ist, endet der Vertrag üblicherweise zum 31. Dezember – und das Kündigungsschreiben muss spätestens bis zum 30. September 2025 beim Versicherer eingehen. Wird diese Frist verpasst, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr. Manche Anbieter verwenden abweichende Vertragszyklen – im Zweifel hilft ein Blick in die eigenen Versicherungsunterlagen.

Der Weg zur ordentlichen Kündigung

Wer die PKV wechseln oder ganz beenden möchte, muss ein Kündigungsschreiben mit folgenden Inhalten an die Versicherung senden:

  • Name, Adresse, Versicherungsnummer
  • Datum und Wunsch-Kündigungsdatum (meistens 31. Dezember)
  • Genaue Bezeichnung des Tarifs
  • Unterschrift

Das Schreiben kann postalisch als Einschreiben oder (inklusive Nachweis) per Fax übermittelt werden. Die Kündigung muss nicht begründet werden. Wichtig ist der fristgerechte Zugang beim Versicherer.

Nachweis der neuen Krankenversicherung ist Pflicht

Wer seine private Krankenversicherung kündigen möchte, muss direkt im Anschluss eine neue Versicherung nachweisen. In Deutschland gilt Versicherungspflicht: Erst wenn der Privatversicherer eine Mitgliedsbescheinigung der neuen Versicherung erhält, wird die Kündigung wirksam. Ohne diesen Nachweis bleibt der Vertrag bestehen, es droht sogar eine Beitragsdoppelbelastung für lückenlose Versicherung.

Der Nachweis muss spätestens bis zum letzten Versicherungstag erbracht werden – z. B. durch eine Bestätigung der gesetzlichen Krankenkasse oder des nächsten privaten Anbieters.

Sonderkündigungsrechte: Wann geht es schneller?

Das ordentliche Kündigungsrecht ist nicht die einzige Möglichkeit, aus dem PKV-Vertrag auszusteigen. Es existiert auch ein Sonderkündigungsrecht, das vor allem bei Beitragserhöhungen oder beim Eintritt in die Versicherungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung greift. Die Fristen hierbei sind kürzer und betragen meist zwei Monate nach Bekanntgabe der Änderung bzw. nach Eintritt der Pflicht. Wer also beispielsweise durch eine Beförderung unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze fällt, kann außerordentlich kündigen und zur gesetzlichen Krankenversicherung wechseln.

Vorsicht bei Mindestvertragslaufzeit und Altersrückstellungen

Viele private Krankenversicherungen enthalten eine Mindestvertragslaufzeit von einem bis drei Jahren. Vor Ablauf dieser Zeit ist eine reguläre Kündigung nicht möglich, außer im Rahmen des Sonderkündigungsrechts. Ein weiterer wichtiger Aspekt sind die Altersrückstellungen: Wer die PKV verlässt, verliert oft einen Teil der angesparten Altersrückstände, die später zur Abmilderung der Beitragssteigerungen dienen. Der Wechsel will also gut überlegt sein.

Stolperfallen vermeiden: Worauf Privatversicherte achten sollten

  • Prüfen der eigenen Vertragslaufzeit und Versicherungsbedingungen
  • Fristgerechtes Verschicken des Kündigungsschreibens (empfohlen: Versand als Einschreiben)
  • Abschluss einer neuen Versicherung vor Inkrafttreten der Kündigung
  • Einreichen des Nachweises rechtzeitig an den bisherigen Anbieter
  • Sonderfall: Zusatzversicherungen können meist separat, mit kürzeren Fristen, gekündigt werden.
  • Bei Fristversäumnis droht Vertragsverlängerung um ein Jahr und unnötige Kosten.

So geht es nach dem Wechsel weiter

Nach erfolgreicher Kündigung und Wechsel in eine neue PKV oder die GKV beginnt das neue Versicherungsverhältnis meist ab dem 1. Januar des Folgejahres. Berücksichtigt werden muss jedoch das Alter: Je später der Wechsel, desto höher der Beitrag in der PKV – da das Eintrittsalter einen Einfluss auf die Prämienberechnung hat. Wer den Stichtag nutzt, profitiert also meist von günstigeren Konditionen. Auch Arbeitnehmer sollten sich hinsichtlich der Beitragsbemessungsgrenze und der Rückkehr in die GKV beraten lassen.

Zusammenfassung: Frist zur Kündigung der privaten Krankenversicherung läuft Ende September 2025 ab

Das Fristende am 30. September ist für alle privat Krankenversicherten entscheidend, um ohne Komplikationen zum Jahresende zu kündigen oder zu wechseln. Die schriftliche Kündigung muss rechtzeitig beim Versicherer eingehen und durch den Nachweis einer neuen Krankenversicherung ergänzt werden. Sonderkündigungsrechte und die korrekte Planung des Wechsels sorgen dafür, dass keine Versorgungslücke oder doppelte Kosten entstehen. Ein frühzeitiges Prüfen und Handeln lohnt sich, um finanzielle Nachteile zu vermeiden und optimal für das kommende Jahr vorbereitet zu sein.

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an. Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen. Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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