Frist 30. September 2025: Was gilt und warum ist das Datum so wichtig?
In der privaten Krankenversicherung gilt für die ordentliche Kündigung eine gesetzlich vorgeschriebene Frist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres (§ 205 VVG). Da das Versicherungsjahr bei den meisten Anbietern mit dem Kalenderjahr identisch ist, endet der Vertrag üblicherweise zum 31. Dezember – und das Kündigungsschreiben muss spätestens bis zum 30. September 2025 beim Versicherer eingehen. Wird diese Frist verpasst, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr. Manche Anbieter verwenden abweichende Vertragszyklen – im Zweifel hilft ein Blick in die eigenen Versicherungsunterlagen.
Der Weg zur ordentlichen Kündigung
Wer die PKV wechseln oder ganz beenden möchte, muss ein Kündigungsschreiben mit folgenden Inhalten an die Versicherung senden:
- Name, Adresse, Versicherungsnummer
- Datum und Wunsch-Kündigungsdatum (meistens 31. Dezember)
- Genaue Bezeichnung des Tarifs
- Unterschrift
Das Schreiben kann postalisch als Einschreiben oder (inklusive Nachweis) per Fax übermittelt werden. Die Kündigung muss nicht begründet werden. Wichtig ist der fristgerechte Zugang beim Versicherer.
Nachweis der neuen Krankenversicherung ist Pflicht
Wer seine private Krankenversicherung kündigen möchte, muss direkt im Anschluss eine neue Versicherung nachweisen. In Deutschland gilt Versicherungspflicht: Erst wenn der Privatversicherer eine Mitgliedsbescheinigung der neuen Versicherung erhält, wird die Kündigung wirksam. Ohne diesen Nachweis bleibt der Vertrag bestehen, es droht sogar eine Beitragsdoppelbelastung für lückenlose Versicherung.
Der Nachweis muss spätestens bis zum letzten Versicherungstag erbracht werden – z. B. durch eine Bestätigung der gesetzlichen Krankenkasse oder des nächsten privaten Anbieters.
Sonderkündigungsrechte: Wann geht es schneller?
Das ordentliche Kündigungsrecht ist nicht die einzige Möglichkeit, aus dem PKV-Vertrag auszusteigen. Es existiert auch ein Sonderkündigungsrecht, das vor allem bei Beitragserhöhungen oder beim Eintritt in die Versicherungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung greift. Die Fristen hierbei sind kürzer und betragen meist zwei Monate nach Bekanntgabe der Änderung bzw. nach Eintritt der Pflicht. Wer also beispielsweise durch eine Beförderung unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze fällt, kann außerordentlich kündigen und zur gesetzlichen Krankenversicherung wechseln.
Vorsicht bei Mindestvertragslaufzeit und Altersrückstellungen
Viele private Krankenversicherungen enthalten eine Mindestvertragslaufzeit von einem bis drei Jahren. Vor Ablauf dieser Zeit ist eine reguläre Kündigung nicht möglich, außer im Rahmen des Sonderkündigungsrechts. Ein weiterer wichtiger Aspekt sind die Altersrückstellungen: Wer die PKV verlässt, verliert oft einen Teil der angesparten Altersrückstände, die später zur Abmilderung der Beitragssteigerungen dienen. Der Wechsel will also gut überlegt sein.
Stolperfallen vermeiden: Worauf Privatversicherte achten sollten
- Prüfen der eigenen Vertragslaufzeit und Versicherungsbedingungen
- Fristgerechtes Verschicken des Kündigungsschreibens (empfohlen: Versand als Einschreiben)
- Abschluss einer neuen Versicherung vor Inkrafttreten der Kündigung
- Einreichen des Nachweises rechtzeitig an den bisherigen Anbieter
- Sonderfall: Zusatzversicherungen können meist separat, mit kürzeren Fristen, gekündigt werden.
- Bei Fristversäumnis droht Vertragsverlängerung um ein Jahr und unnötige Kosten.
So geht es nach dem Wechsel weiter
Nach erfolgreicher Kündigung und Wechsel in eine neue PKV oder die GKV beginnt das neue Versicherungsverhältnis meist ab dem 1. Januar des Folgejahres. Berücksichtigt werden muss jedoch das Alter: Je später der Wechsel, desto höher der Beitrag in der PKV – da das Eintrittsalter einen Einfluss auf die Prämienberechnung hat. Wer den Stichtag nutzt, profitiert also meist von günstigeren Konditionen. Auch Arbeitnehmer sollten sich hinsichtlich der Beitragsbemessungsgrenze und der Rückkehr in die GKV beraten lassen.
Zusammenfassung: Frist zur Kündigung der privaten Krankenversicherung läuft Ende September 2025 ab
Das Fristende am 30. September ist für alle privat Krankenversicherten entscheidend, um ohne Komplikationen zum Jahresende zu kündigen oder zu wechseln. Die schriftliche Kündigung muss rechtzeitig beim Versicherer eingehen und durch den Nachweis einer neuen Krankenversicherung ergänzt werden. Sonderkündigungsrechte und die korrekte Planung des Wechsels sorgen dafür, dass keine Versorgungslücke oder doppelte Kosten entstehen. Ein frühzeitiges Prüfen und Handeln lohnt sich, um finanzielle Nachteile zu vermeiden und optimal für das kommende Jahr vorbereitet zu sein.